Wie tief darf ein Auto sein ?

DMO!

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Eine Frage, mit der viele in dieser Saison konfrontiert wurden. VW SPEED hat den Paragraphenwald durchforstet und fand keine Regel für den TIEFBAU.

Manchem Tuning-Fan klappte die Kinnlade herunter, als bei "Alles VW" in Osnabrück am Beginn der Saison Polizisten sieben Zentimeter hohe Holzklötzchen an Bindfäden unter dem Auto herzogen, um zu sehen, ob es irgendwo aneckt. "Ist das denn überhaupt rechtens ?" fragten die verdutzten VW-Fahrer und warfen die Stirn in Falten. Gern klärte die Polizei auf und teilte mit, sie habe ihre Vorschriften und legte einige Fahrzeuge kurzerhand still - allerdings wegen anderer Umstände als der Tieferlegung. Die Frage lautet also : War dies Übereifer oder gibt es Vorschriften, die ein solches Vorgehen rechtfertigen ?

Unsere Recherche in der Pressestelle des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg ergab, dass es keine gesetzliche Vorschrift gibt, die die Bodenfreiheit von Automobilen regelt. "Lediglich für Geländewagen gibt es eine Mindesthöhe, den so genannten Böschungswinkel", schränkte Angela Bartholomae von der Pressestelle ein. Also, alles klar ? Noch nicht ganz !
Wir schlugen selbst in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nach und fanden... nichts : Kein Wort über Tieferlegungen. Einzig der Gummiparagraph 30 über Zulassungsbestimmungen von Fahrzeugen könnte relevant sein, doch kein Absatz, kein Anhang trifft dieses Thema.

Die Prüfungsorganisationen tragen Fahrwerke namhafter Hersteller in die Fahrzeugpapiere ein, die etwa per Gewindeverstellung Tieferlegungen weit unter die oft zitierten 110 Millimeter Bodenfreiheit ermöglichen. Gleichzeitig gibt es aber auch das VdTÜV Merkblatt 751, das in einem Anhang eine Mindestbodenfreiheit von 110 Millimeter empfiehlt. Also fragten wir einen Experten des TÜV Rheinland in Köln. Herr Fälker erklärt, dass das Merkblatt VdTÜV 751 nicht mehr als eine "Richtschnur" für den Prüfer ist und keine Rechtsverbindlichkeit besitzt. Für den Praktiker ist es viel wichtiger, dass die Fahrzeuge noch anständig über Bodenwellen in Tempo 30-Zonen kommen. "Da sollte nach Möglichkeit nichts aufsetzen. Wie tief ein Fahrzeug am Ende sein darf, kann man pauschal nicht sagen. Manche Autos haben in der Mitte ihren tiefsten Punkt, andere vorn am Spoiler, einige auch erst am Endtopf", erklärt Fälker. Es komme auf den Einzelfall an.

Ein vernünftiger Standpunkt, gleichzeitig aber keine pauschale Reglementierung, die einem das Leben knapp über der Grasnabe generell verbieten würde. Stilllegungen nur wegen zu geringer Bodenfreiheit wären somit unzulässig.

Bleibt noch die direkte Nachfrage bei der Polizei. Gerd Nolte vom 1. Polizeikommissariat in Osnabrück kann sich noch gut an die Aktion anlässlich "Alles VW" erinnern. Tatsächlich habe man einen Holzklotz mit 7,5 Zentimetern Höhe verwendet. Eine Toleranz zu den bekannten elf Zentimetern, die man den Fahrzeugbesitzern gutschrieb. Grundlage des Handelns sei nicht das Merkblatt 751 gewesen, sondern der Grundsatz der Verkehrssicherheit. "Ausschlaggebend für die Stilllegungen war nicht die Tieferlegung, sondern die dazu gewählte Rad-/reifenkombination", stellt Gerd Nolte richtig. Ansgar Warmhoff von der Dekra Osnabrück war laut Gerd Nolte für die Begutachtung der Fahrzeuge zuständig und arbeitet eng mit der Polizei zusammen. Am Telefon mochte sich der Sachverständige allerdings nicht äußern und verwies auf die Zentrale der Dekra in Stuttgart. Die Presseabteilung dort nennt als Grundlage einerseits die im Merkblatt 751 beschriebene Prüf-Methode, stellt aber die Entscheidung über die Zulässigkeit ins Ermessen des Prüfers.

Fazit : Nur wegen einer heftigen Tieferlegung kann eigentlich nichts passieren - solange sie korrekt eingetragen ist ! Alle Umbaumaßnahmen müssen im Fahrzeugschein genauestens vermerkt sein. Hilfreich ist es, neben dem Schein die Prüfberichte mitzuführen, nur für den Fall, dass die Polizei die Eintragung an sich anzweifelt.

Aber auch das kann euch nicht vor einer Wiedervorführung des Fahrzeuges nach §17 StVZO bewahren. Sollte ein Polizist berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Gutachtens oder am verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges haben, kann er eine Mängelkarte ausstellen. Innerhalb einer Frist muss dann der Mangel abgestellt, und das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt werden.

Unser Tipp : Den Kompletten Umbauplan vorab mit dem zuständigen Prüfer absprechen und hinterher alles penibel eintragen lassen. ABEs und Prüfberichte immer mitführen. Bei der Kontrolle immer freundlich, sachlich und zurückhaltend bleiben, dann kann fast nichts schief gehen.

(Text : Thorsten Elbrigmann, Quelle : VW SPEED)

So then...
Daniel
 
Hmmm joa schon n hamma eigentlich...! Ich denke mal, das die das mit der Rad/Reifenkombination eh nur als Ausrede genommen haben... oder nicht? *g*

Und wer ist heutzutage denn bei einer Kontrolle nicht mehr freundlich zu den Wachtelmeistern? Eigentlich jeder ist freundlich, so wie etwa hier beschrieben: Die Polizeikontrolle
 
ich hab mich mal mit nem tüvprüfer unterhalten, der meinte 7cm (oder so was) bei dem elastischen spoiler und 10 bei nem harten spoiler.
 
Das ist das was die TÜV-Prüfer gerne hätten, heißt aber nicht das es Pflicht ist, da es dafür keine Bestimmungen gibt.

Es kann höchsten im Gutachten festgeschrieben sein, daß ein gewisse Bodenfreiheit vorhaden bleiben muß. So ist das zumindest bei dem Gutachten bei meiner Freundin und deswegen wird die Eintragung ein wenig umständlich.

So then...
Daniel
 
Aber Fakt ist doch...wenn mein Auto soooo tief ist, das ich andere Verkehrsteilnehmer behindere (für jede Bodenwelle bremsen muss) so ist das Auto in dem Sinne nicht Verkehrssicher...somit kein TÜV....oder sehe ich das falsch?
Ich habe mal gehört, das das Auto nbur so tief sein darf, das man noch bei 30km/h über eine Bodenwelle fahren kann.
 
ich denke das man sich halt den richtigen tüv-prüfer suchen muss, dann bekomm mans auch eingetragen.
aber:

je tiefer desto härter, is ja logisch. das heist doch auch, wenn man net grad auf ner rennstrecke unterwegs ist, das der bodenkontakt auch weniger wird, dadurch das das fahtzeug über die unebenheiten hüpft.
heist auch das man deswegen net so schnell fahren kann, oder??
davon mal abgesehen ist es doch lästig wenn man nur rückwerts den bordstein hochfahren kann.

ich steh sowieso mehr auf die smoothline
 
Seehr tief mag ja vieleicht gut aussehen, aber ich finde, dass ein Auto noch fahrbar sein sollte. Dentent teifer und n paar hüsche Felgen sehen doch (meiner Meinung nach) am besten aus
 
ich finde gar nicht mal das sehr tief schön aussieht. da finde ich es schon besser wie du sagstes eddi.

Dentent teifer und n paar hüsche Felgen sehen doch (meiner Meinung nach) am besten aus

macht doch auch irgendwann kein spass mehr überall abzubremsen und schräg über die ganzen bodenwellen rüberzufahren
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Moin!
Also, es gibt auch sehr tiefe Autos, mit denen man auch noch gut überall fahren kann, z.B. der von meinem Kollegen:

101-0111.JPG
 
Mein golf ist auch nicht gerade ein Country, auch wenn es hier und da mal einen Aufsetzter gibt, das ist nur der Spoiler, und der ist halt bei den Verschleißteilen mit inbegriffen
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Also normaler weise müssen 7 cm zu allen beweglichen und weichen teilen eingehalten werden das steht auch in den meisten ABE´s für fahrwerke nen kollege hatte gerade erst stress mit den herren von der rennleitung aber wenn es eingetragen is können die dir ja eh nichts man muss nur gute verbindungen haben.....!!!!
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Tja bei uns im "schönen" Österreich MUSS man mindestens 11 cm haben...angeblich nur von steifen bzw. Teile die zum Fahrwerk gehören.

Genau kennt sich da bei uns auch keiner aus
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CYA
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Golf III GTI
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also ne eintragung ist erstmal kein freifahrtschein! wenn die bullen anzweifeln und dir ein gutachter zeigt das deine eintragung illegal ist, dann bist du und der verantworltiche tüv-prüfer am arsch!

zu dem text und maximaler tiefe! in deutschland gibt es dieses besagt tüv gutachten was einen wert empfielt aber NIX vorschreibt! wenn der prüfer also meint es wäre ok und du bist keine behinderung oder gefahr, dann ist das einfach in ordnung, ich habe 3cm am kat, vsd, lippe und querlenkerstrebe, es schleift doch shcon ab und an.. und ich hatte noch nie probleme
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und es ist legal so eingetragen!

je tiefer desto härter, is ja logisch. das heist doch auch, wenn man net grad auf ner rennstrecke unterwegs ist, das der bodenkontakt auch weniger wird, dadurch das das fahtzeug über die unebenheiten hüpft.
heist auch das man deswegen net so schnell fahren kann, oder??

kauft du ein gutes fahrwerk und schon hast du die probs nicht! härte ist nicht alles! ich habe ein H&R gewinde drin und das ding ist einwandfrei, nix mit gehoppel, noch nie aus ner kurve gesprunge! einfach perfekt! bin gestern allerdings in nem polo mitgefahren mit powertech 80/80, unausstehlich!
 
Am besten nicht nur die Tieferlegung eintragen lassen, sondern auch wieviel Bodenfreiheit noch vorhanden ist.
 
@polo-troll:

klar, aber sobald der federwegsbegrenzer erreicht ist, wird das auto ja zum hüpfen "gezwungen", da kannste dann auch nen koni drinnhaben, das nützt dann nichts mehr.
 
ich musste diese woche zum tüv und durfte eine stunde am fahrwerk (KW-Gewinde) schrauben, weil der prüfer das Teilegutachten fast auswendig gelernt hatte und peinlichst genau mit seinem massband die abstände vom gewindeende bis zum unteren ende des federtellers gemessen hatte...
ich hatte eine ungefähre bodenfreiheit von 9cm und konnte ohne probleme überall fahren...und laut teilegutachten darf mein TT bis runter auf 80mm...nur klappt das nicht ganz mit den vorgeschriebenen mindestabständen von gewindeende und federteller....
aber ich finde das auch unmöglich wenn ich gewisse jungs sehe die bei jedem kanaldeckel slalom fahren und bei ner bodenschwelle mit 10 mann das auto drüberheben....des kann doch keinen spass mehr machen...alleine des gehoppels der fahrer iss doch schon lächerlich find ich zumindest...aber jedem das seine.....
 
Hi!
Also ich kenne da einen Audi TT Tuner, der ist hier ein paar Orte weiter, der Cheff und Meister da ist voll net, und hat echt ne menge Ahnung, ruf da doch mal an oder schick dem ne Mail, HP URL ist www.Audi-TT-Tuning.de, einfach Mailen oder anrufen und nach Dieter Hagemann Fragen!

Er wird dir Auskunft geben! Er hat seine TT's auch geil tief, und auch alles Legal eingetragen, hier "nur" ein Normales beispiel:

0d6cf000.jpg


Ich denke, er wird dir ein Richtiges legales Gutachten für dein Fahrwerk schicken können, so das du deinen TT auch anders eingetragen bekommst!

Melde dich mal wenn du dich mit ihm in Verbindung gesetzt hast und was rausgekommen ist!
 
hey, vielen dank...werd mich mal mit ihm in verbindung setzen.....meld mich danach auf jeden fall....
 
hey!

ja das stimmt, wenn man den begrenzer erreicht, dann hüpft der wagen, nur das problem hatte ich mit meinem H&R gewinde noch nie! und hoppeln tut der auch net. der tüv prüfer hat mir 1cm unter dem min restgewinde wert des gutachtens legal eingetragen, probleme mit gullideckeln, pozilei oder so hatte ich noch nicht!

bin aber mal in nem ähnlich tiefen wagen (auch polo) mit koni und powertech gefahren! das hat keinen spaß gemacht, da drehte sich bei manchen wellen der magen um!

ist halt immer ne sache des geldes die man ins fahrwerk investiert!

pic-981.jpg
 
naja, gehoppelt bin ich ja auch net...der iss auch net irgendwie angeschlagen oder so....also der war noch 1a zu fahren, des hatte der prüfer auch gemerkt, als er zum benachbarten reifen stinnes fahren musste, weil sein bremsenprüfstand zu hoch war....er hatte nichts dran auszusetzen....aber nein, man muss ja die sachen einhalten, die im gutachten stehen....ar*******......
 

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