Polizei hat gestern eigene Gesetze angewendet

Martin25

Benutzer
Beiträge
5
Hallo Leute!

Da ist doch gestern beim Treffen bei D+W (Detlef und Werner) in Bochum echt was passiert:

Als ich noch in verkehrter Richtung auf der Autobahn fuhr, um dann in Wattenscheid zu drehen, um auf den Parkplatz Dückerweg zu kommen, wo das Treffen immer stattfindet, sah ich im Vorbeifahren etwa 5 gelbe LKW-Führerhäuser über der Betonmauer rausgucken. Ich dachte mir sofort: Aha, Polizeikontrolle, da wird abgeschleppt! Bin also nicht gedreht und von hinten dann erst mal auf den Feuerwehrparkplatz gefahren, um mir erst mal die Sache anzusehen.

Die Polizei stand da und hat fleißig mit zwei Herren in Zivil (vermutlich Tüv-Prüfer) Autos kontrolliert und auf die Abschleppwagen verladen.

Hinterher stellte sich durch eine Befragung eines Polizeibeamten heraus, daß diese Wagen weniger als 10 Zetimeter Bodenfreiheit hatten und somit ihrer Meinung nach nicht verkehrstauglich waren.

Soweit mir bekannt, gibt es in Deutschland kein Gesetz, was die Bodenfreiheit vorschreibt; es gibt doch nur die Empfehlung mit den 8 Zentimetern, oder?

Seit wann kann unsere Polizei Gesetze so schnell selber entwickeln und anwenden?

Ich hatte ja immer eine gute Meinung über die Polizei, weil Sicherheit ist nun mal wichtig ist, aber dies scheint mir reine Willkür zu sein und hat damit meine Meinung über die Polizei in den tiefsten Keller befördert............

Der Polizist sagte noch:" Unterbodenbeleuchtung, Auspuff und sonstiges interessiere ihn nicht. Nur die 10 Zentimeter Boenfreiheit"

Ich hoffe auf zahlreiche Antworten!
Was sagt den unser lieber 6N@Berlin dazu? Unser wirklich netter Polizist! Das ist wohl der Einzige, auf den man sich verlassen kann!

Gruß
Martin
 
also ich lag auch mal unter 10cm, aber so hats mir der prüfer eingetragen. also manchmal ist das echt fuck was die da machen. leider gibts (noch) keine lobby für tuningbegeisterte (also sowas wie der adac für normale autofahrer).
 
Bei mir ist auch alles eingetragen und ich bin auch unter den 10 cm. Das einzigste was meinen TüVer interessierte, war der schon oft besagt halbe Meter. Den hat er nämlich abgemessen und den hab ich fast genau (4-5mm drüber).

Das ist auf jeden Fall wieder so eine Sache, wo ich mir zeigen lassen würde, wo das in der StVZO steht.
cool.gif
Denn aus heiterem Himmel dürfen die auch nichts erfinden.
 
es gibt definitiv keine vorschrift, die die minimale bodenfreiheit festlegt. wäre auch schlecht, denn ich habe vom esd 5cm zum boden!
die polizei darf ein fahrzeug einziehen, wenn sie den verdacht haben, dass die verkehrstauglichkeit erheblich beeinträchtigt ist oder es anzeichen dafür gibt. es gibt natürlich auch hier wieder einen ermessensspielraum, den der eine beamte mehr nutzt als der andere. wenn die beamten nun der meinung waren, dass die autos nicht mehr verkehrstauglich waren, dann dürfen sie sie mitnehmen. die fahrzeuge werden vom gutachter untersucht und was dabei rauskommt, wird sich zeigen. wenn der tüver meint, dass das in ordnung ist mit der bodenfreiheit, dann bekommen die leute ihr autos ohne kosten wieder und der beamte wird, wenn er sowas öfter veranlasst, eine dicke abmahnung bekommen, weil die behörde dann nämlich die kosten trägt!
aber den paragraphen würde ich mir auch immer zeigen lassen, allein schon um zu sehen, ob sie wissen wovon sie reden, oder ob sie nur was machen, was sie mal gehört haben!
 
Also das mit den 50 cm ist bei uns gar nicht so wild.

Die Polizei kennt sich bei uns gar ncht aus...

Und beim TÜV... hab 14 Zöller und Gewinde. Zuerst hatte ich ca 5 cm zum Boden, da meinte der Tüv ich sollte ihn höher drehen... mir kam schon der Schweiß... ich fragte wieviel denn?... ja also, 1 cm muss es schon sein. *lol*

Wir haben den Wagen dan über den Prüfstand geschoben, hat zwar etwas geschrabt aber nicht schlimm. So hat er mir das ohne Problem eingetragen.

Ich hab ihn auf die 50 cm Regelung angesprochen. Er sagte davon habe er noch nie was gehört und das wäre ja auch Schwachsinn zumindest bei nem Golf 2. Der kommt nämlich original auf 56 cm. Wenn du die 14 Zöller draufmachst kommst du ja schon nen ganzes Stück tiefer. Und ohne zusätliche Tieferlegung hätte er mir die Felgen gar nicht eingetragen, da man das Profil von den Seiten nicht sehen darf. Muss verdeckt sein.

Naja, hab vorne jetzt 42 cm Scheinwerferkante - Straße. Und bei uns ist das noch super fahrbar.
 
mal ne andere frage dazu.

wenn mein auto schon "zu tief" ist. dann streift es garantiert wenn die mein auto aufladen. was ist denn mit den kosten? bekomm ich die auch ersetzt?

ich hab am spoiler ca 4 cm und bis zum dreieckslenker ca 7 cm...
hier gibt es aber noch autos die tiefer sind, bisher hatte keiner probleme damit.

nur einmal hats nen polizisten damit auf die fresse gehauen, der auch das mit 10 cm behauptet hat und keinen $ dazu hatte und der tüv ihm auch nicht recht gab. war bisschen peinlich für den herrn, er kontrolliert jetzt eigentlich nur noch getunte autos und versucht jeden an karren zu fahren....
 
Kaputt machen dürfen die gar nichts. Wenn ja, müssen sie dafür latzen. So denke ich mir das mal.
 
Originally posted by Theicon@Jul 15 2003, 02:50 PM
Und ohne zusätliche Tieferlegung hätte er mir die Felgen gar nicht eingetragen, da man das Profil von den Seiten nicht sehen darf. Muss verdeckt sein.
Vielleicht steh ich ja grad aufm Schlauch, aber wieso bringt eine Tieferlegung was für die Profilabdeckung?
wacko.gif
 
damit das profil auch von vorne/hintenher abgedeckt ist. es muss ja nicht nur von oben abgedeckt sein...

Die Radabdeckung muß gewährleistet sein Der TÜV achtet besonders darauf, daß die Radlauffläche (siehe Definition) im Bereich der Linie A abgedeckt ist (siehe Zeichnung).
Defintion der Reifenlauffläche (laut TÜV): Der Teil des Reifens, der bei Geradeausfahrt mit der Fahrbahn in Berührung kommt. Die Felgenseitenwand oder der Felgenrand müssen nicht zwingend abgedeckt sein.


Kotflügelkanten müssen angelegt werden. Es ist darauf zu achten, daß selbst bei Ausnutzung des zulässigen Gesamtgewichts die Räder nicht im Radhaus schleifen!

Ausreichender Freiraum (mindestens 3 mm bei neuen Bremsklötzen) zwischen Bremssattel und Felge ist erforderlich. Bei geringerem Freiraum sind Distanzscheiben oder eine Felge mit einer anderen Einpresstiefe (ET) zu verwenden.

Wenn der Abrollumfang bei Fahrzeugen vor Bj.94 mehr als 7% und bei Fahrzeugen nach Bj.94 um mehr als 4% von dem der serienmäßigen Bereifung abweicht ist der Tacho neu abzugleichen.

Bei Fahrzeugen die nach D3 und D4 Norm als schadstoffarm eingestuft sind, hat eine Modifikation des Abrollumfanges eine Änderung der Einstufung zur Folge.

th3_vw-golf-cabrio.gif
 

Ähnliche Themen

Wie tief darf ein Auto sein ?

Sucheingaben

bodenfreiheit auto schweiz

,

bodenfreiheit schweiz

,

auto bodenfreiheit schweiz

,
min. bodenfreiheit auto schweiz
, nicht verkehrstauglicher LKW verladen, Gesetzeslagen Bodenfreiheit kfz, böschungswinkel pkw vorschrift, lkw vorschriften schweiz, tüv radabdeckung lkw, polizei bodenfreiheit, Volkswagen CC Minimale Bodenfreiheit, kotflügel vorschrift, tüv sagt kotflügel freiheit, maximale bodenfreiheit eines autos in der schweiz, detlev werner bochum, abdeckung radlauffläche golf 3, geschrabt definition, gesetz bodenabstand auto, golf 2 radlauffläche, kraftfahrzeug von der polizei eingezogen, gesetz bodenfreiheit kfz, wieviel cm bodenfreiheit hat der passat 3bg zeichnung, müssen radlaufflächen beim lkw abgedeckt sein, schweizer gesetz für abrollumfang pkw, gesetze zur bodenfreiheit beim auto
Zurück
Oben