Mobilitätsgarantie bei notwendiger Reparatur in Garantiezeit

klarino

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Hallo,
an meinem ID3 (noch kein Jahr alt) soll das Bremspedal ausgetauscht werden, weil es heftig quietscht. Die Stellung eines Ersatzfahrzeugs während der Werkstattzeit (1-2 Tage) wird mir verweigert. Gilt denn dafür nicht die Mobilitätsgarantie? Es heißt "wenn mir das Fahrzeug unverschuldet nicht zur Verfügung steht". Genau das ist doch der Fall!
Wie seht ihr das?
Gruß und danke!
 
Nein, greift nicht. Mobilitätsgarantie greift bspw. wenn du mit dem Fahrzeug liegen bleibst.
Was man hier aber ergänzen sollte: Du zielst doch ganz sicher auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug ab, denn ich glaube nicht, dass man dir ein Fahrzeug verweigern würde, wenn du dafür bezahlst.
Generell hast du in solchen Fällen keinen Anspruch auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug. Ich kenne jedoch Fälle, bei denen es trotzdem eines gab. Dürfte aber mit vom Händler und auch vom Kundenfahrzeug abhängen. Beim Audi RS-Modell wurde bspw. für eine Garantiearbeit ein kostenloses Ersatzfahrzeug gestellt. Ist aber auch ne andere Fahrzeugklasse.
 
Wahrscheinlich hast du recht. In den großartigen Anpreisungen der "Mobilitätsgarantie" wird darüber kein Wort verloren, weder wird mein Fall eingeschlossen noch explizit ausgeschlossen. Wenn das so ist, dann finde ich den Begriff "Mobilitätsgarantie" zumindest sehr irreführend. Während das Auto unverschuldet in der Werkstatt steht, muss ich für meine notwendige Mobilität bezahlen. Unter "Garantie" verstehe etwas anders.
 

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