Selbstbeteiligung + MwSt

chrischan11

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Moin,
Hatte gerade einen Frontscheibenaustausch nach einem Steinschlag, welcher über die Versicherung abgerechnet wurde . Nu habe ich die Rechnung bekommen und soll einmal die 150 € Selbstbeteiligung bezahlen, was ja auch normal ist. Weiterhin soll ich jetzt die Mehrwertsteuer der Gesamtrechnung zahlen, was immerhin 50 € sind. Kann sich das jemand erklären?
Für mich iist das neu??!!!!
 
@christian11,
bist du vorsteuerabzugberichtigt bzw. wurde das von der Werkstatt angekreuzt? Wenn du nicht vorsteuerabzugberechtigt bist, bei der Versicherung nachfragen.
 
I.d.R. sind Glasschäden also Frontscheibe generell SB befreit!!! Bei der VGH ist das so und von anderen Versicherungen habe ich bisher nauch noch nichts gegenteiliges gehört. Welche Vers. ist das denn???
 
Teilkasko kann man mit und ohne Selbstbeteiligung machen, das ist unabhängig von der Versicherung. Wenn mit Selbstbeteiligung gilt das natürlich auch für Glasschäden, also auch für die Frontscheibe.
 
Original geschrieben von Uchter
I.d.R. sind Glasschäden also Frontscheibe generell SB befreit!!! Bei der VGH ist das so und von anderen Versicherungen habe ich bisher nauch noch nichts gegenteiliges gehört. Welche Vers. ist das denn???

das stimmt nicht !
wenn in der teilkasko eine selbstbeteiligung vereinbart ist dann gilt diese natürlich auch für den austausch einer frontscheibe !
lediglich reparaturen von steinschlägen werden voll von den versicherungen übernommen, weil sie ja da billiger wegkommen als wenn der kunde die ganze scheibe tauschen läßt !
ich glaube du hast da was verwechselt !
 
ist mir auch neu die sache mit der steuer.

die versicherung hat gemäß vereinbarung den schaden zu regulieren :entweder zu 100% ( wenn ohne sb)
bzw. reparaturrechnung abz. sb; da die mehrwertsteuer in beiden fällen bestandteil der reparaturrechnung ist hat die versicherung zu löhnen...
ist mal wieder interessant wie erfinderisch die assekuranzen sind wenn sie sich um die erbringung einer leistung drücken wollen...
lass dir das mal erklären wieso die mwst. von der leistung ausgeschlossen sein soll...glaub ich im leben nicht..
 
interessante Disskusion....

gibt ja nur zwei Möglichkeiten. Wenn chrischan vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann passt das so mit dem Abzug der Mwst.

Ist er es nicht - und hat z.B. ein falsches Kreuz auf der Schadenanzeige gemacht - dann sollte es wohl kein Problem sein, das mit der Versicherung zu klären.


Christopher
 
von STONE-TEC Autoglas Hohenmölsen
die Mwst wird von Ihrer jeweiligen Versicherung übernommen,wenn das Fahrzeug auf eine Privatperson zugelassen und Versichert ist.Bei Vorsteuerabzugsberechtigung (bei Firmen)haben diese die Mwst. an den Autoglasbetrieb zu zahlen und reichen diese dann wieder bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
R. Mißbach
 

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