Selbstbeteiligung + MwSt

Diskutiere Selbstbeteiligung + MwSt im Recht und Verkehr Forum im Bereich Sonstiges; Moin, Hatte gerade einen Frontscheibenaustausch nach einem Steinschlag, welcher über die Versicherung abgerechnet wurde . Nu habe ich die...

  1. #1 chrischan11, 28.04.2003
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    Moin,
    Hatte gerade einen Frontscheibenaustausch nach einem Steinschlag, welcher über die Versicherung abgerechnet wurde . Nu habe ich die Rechnung bekommen und soll einmal die 150 € Selbstbeteiligung bezahlen, was ja auch normal ist. Weiterhin soll ich jetzt die Mehrwertsteuer der Gesamtrechnung zahlen, was immerhin 50 € sind. Kann sich das jemand erklären?
    Für mich iist das neu??!!!!
     
  2. #2 ZYLORIC, 28.04.2003
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    Ist mir auch neu.
    Wende Dich mal an Deine Versicherung.
     
  3. #3 Import_Alois, 28.04.2003
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    @christian11,
    bist du vorsteuerabzugberichtigt bzw. wurde das von der Werkstatt angekreuzt? Wenn du nicht vorsteuerabzugberechtigt bist, bei der Versicherung nachfragen.
     
  4. Uchter

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    I.d.R. sind Glasschäden also Frontscheibe generell SB befreit!!! Bei der VGH ist das so und von anderen Versicherungen habe ich bisher nauch noch nichts gegenteiliges gehört. Welche Vers. ist das denn???
     
  5. #5 Import_Alois, 03.06.2003
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    Teilkasko kann man mit und ohne Selbstbeteiligung machen, das ist unabhängig von der Versicherung. Wenn mit Selbstbeteiligung gilt das natürlich auch für Glasschäden, also auch für die Frontscheibe.
     
  6. #6 frank010, 03.06.2003
    frank010

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    das stimmt nicht !
    wenn in der teilkasko eine selbstbeteiligung vereinbart ist dann gilt diese natürlich auch für den austausch einer frontscheibe !
    lediglich reparaturen von steinschlägen werden voll von den versicherungen übernommen, weil sie ja da billiger wegkommen als wenn der kunde die ganze scheibe tauschen läßt !
    ich glaube du hast da was verwechselt !
     
  7. Uchter

    Uchter Erfahrener Benutzer

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    oder war es so. na gut... vertan, sorry!
     
  8. TomO.

    TomO. Erfahrener Benutzer

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    ist mir auch neu die sache mit der steuer.

    die versicherung hat gemäß vereinbarung den schaden zu regulieren :entweder zu 100% ( wenn ohne sb)
    bzw. reparaturrechnung abz. sb; da die mehrwertsteuer in beiden fällen bestandteil der reparaturrechnung ist hat die versicherung zu löhnen...
    ist mal wieder interessant wie erfinderisch die assekuranzen sind wenn sie sich um die erbringung einer leistung drücken wollen...
    lass dir das mal erklären wieso die mwst. von der leistung ausgeschlossen sein soll...glaub ich im leben nicht..
     
  9. #9 Christopher, 03.06.2003
    Christopher

    Christopher Benutzer

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    interessante Disskusion....

    gibt ja nur zwei Möglichkeiten. Wenn chrischan vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann passt das so mit dem Abzug der Mwst.

    Ist er es nicht - und hat z.B. ein falsches Kreuz auf der Schadenanzeige gemacht - dann sollte es wohl kein Problem sein, das mit der Versicherung zu klären.


    Christopher
     
  10. #10 Unregistriert, 18.03.2011
    Unregistriert

    Unregistriert Gast

    von STONE-TEC Autoglas Hohenmölsen
    die Mwst wird von Ihrer jeweiligen Versicherung übernommen,wenn das Fahrzeug auf eine Privatperson zugelassen und Versichert ist.Bei Vorsteuerabzugsberechtigung (bei Firmen)haben diese die Mwst. an den Autoglasbetrieb zu zahlen und reichen diese dann wieder bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein.
    Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.
    Mit freundlichen Grüßen
    R. Mißbach
     
Thema: Selbstbeteiligung + MwSt
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