Hallo. Ich habe eine Frage zur Gewährleistung beim Autokauf.Ich hab am 11.05.2011 einen Gebrauchtwagen beim Händler für privat gekauft, TÜV wurde unmittelbar vorm Kauf Anfang Mai neu gemacht, es wurden keine Mängel festgestellt. Vorgestern hat mich nun das Ausrücklager verlassen, die Werkstatt meines Vertrauens erklärt, dass das Ausrücklager und die Kupplung neu gemacht werden müssen. Bin grad mal 1500 km gefahren, gilt das schon als typischer Verschleiß, oder greift hier auch die Gewährleistung und der Händler hat die Pflicht, das Auto instand zu setzen?!Ich würde den Händler morgen gerne mit juristischen (?) Tatsachen begegnen, falls dieser sich auf stur stellt. Oder direkt an die Garantie wenden? Danke für Eure Ratschläge!