Gerichts-Gutachter kann Gutachten nicht erstellen

Diskutiere Gerichts-Gutachter kann Gutachten nicht erstellen im ABE und Gutachten Forum im Bereich Sonstiges; die Situation ist folgende: es handelt sich um einen PKW, den wir 2010 von einem Händler gekauft haben und der von Anfang an Schwierigkeiten...

  1. #1 Unregistriert, 22.01.2012
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    die Situation ist folgende:

    es handelt sich um einen PKW, den wir 2010 von einem Händler gekauft haben und der von Anfang an Schwierigkeiten machte: Aufgrund vieler Mängel bestand er nach 4 Monaten Fahrdauer die Hauptuntersuchung nicht; zudem liegt der Gasverbrauch (LPG Gasbei 15 - 17 l pro 100 km, obwohl der Händler 7-8 l angegeben hat. Das Auto wurde extra wegen des Gasbetriebes gekauft.

    Inzwischen hat eine Gerichtsverhandlung stattgefunden und der Richter entschied, dass ein Gutachter den Gasverbrauch untersuchen soll.
    Das Fahrzeug steht seit fast einem Jahr ohne TÜV - nicht fahrbereit da - wurde von einer Werkstatt abgeholt und vom Gutachter, den das Gericht bestimmt hatte, untersucht.

    Nun kam der Bescheid, dass das Fahrzeug Aufgrund Standschäden an Bremsen und den Mängeln, welche Ursache sind, dass das Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht bestanden hat, nicht fahrbereit ist und deshalb der Gasverbrauch nicht ermittelt werden konnte. Der Gutachter erstellte zwar ein umfangreiches Gutachten über den Zustand des Fahrzeuges mit Schäden; alles Verschleißschäden. Der Gasverbrauch entscheidet nun, ob wir vom Kaufvertrag zurücktreten können oder nicht.

    Wir sollen das Fahrzeug erst in fahrbereiten Zustand versetzen. (Der Gutachter schätzt die Kosten dafür auf 2000 - 3000 €) und das Gericht rät aus wirtschaftlichen Gründen, das Fahrzeug für 1000 - 2000 € an den Händler zurückzugeben (Kaufpreis war 5500 €; unser Verlust würde dabei 3500 bis 4500 € betragen; genutzt wurde es 7 Monate, davon drei Monate ohne TÜV. Dann wurde es abgemeldet.

    Das ist die Situation. Nun kann der Gutachter den Gasverbrauch nicht ermitteln.

    Er hatte die Unterlagen vorliegen, bevor er das Fahrzeug abholen ließ. Aufgrund dieser Unterlagen konnte er sich vorab ein Bild über den Zustand des Fahrzeuges machen. Nun redet er sich darauf hinaus, dass sehr hohe Standschäden an den Bremsen usw. vorhanden sind.
     
  2. #2 fuchs_100, 22.01.2012
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    Das hat alles sowieso einen Haken, denn der Verbrauch ist vom Einsatz des Fahrzeugs abhängig.

    Ein Gasverbrauch, wie er hier vom Verkäufer angegeben sein soll, ist absolut unrealistisch. Das ist vielleicht der Verbrauch auf Benzinbetrieb bei sanfter Fahrweise für einen Benziner, aber niemals bei Gasbetrieb. Das geht schon garnicht, weil es kein Gasoptimierter Motor sein wird.

    Mich wundert es ganz ehrlich, dass sich überhaupt jemand auf sowas einlässt und seinen Namen für so ein Gutachten hergibt.

    Das ist ehrlich gesagt wenn dann eine Frage für einen Anwalt. Ich weiß ja nicht, was du dir so vorgestellt hast, ob du das Fahrzeug weiterhin haben willst oder nicht und dementsprechend würde ich handeln. Ich denke mal du willst ihn nicht haben, sonst würdest du das ja alles nicht machen und versuchen. Mach das, was dir das Gericht geraten hat, weil sich da unterm Strich am Ende nie viel verändern wird. Es wird so oder so ein Verlustgeschäft für dich bleiben, auch wenn er zurückgenommen wird. Du hast ihn genutzt und du bekommst keinesfalls den Kaufpreis zurück.
     
  3. #3 Unregistriert, 23.01.2012
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    Hallo fuchs_100,

    danke für Deine Antwort.

    "Mich wundert es ganz ehrlich, dass sich überhaupt jemand auf sowas einlässt und seinen Namen für so ein Gutachten hergibt. "

    Damit sprichst Du nicht nur mir, sondern auch einem Freund von mir, der seit 35 Jahren als Fachmann in der KFZ-Branche tätig ist, aus der Seele.

    Dass der von Verkäufer angegebene Gasverbrauch unrealistisch ist, das haben wir gleich bei seiner Behauptung hinterfragt: wir haben schon einen 60 PS-schwachen Skoda Fabia Combi, der exakt diesen Gasverbrauch hat. Wir entgegneten gegenüber dem Händler, dass es für uns nicht nachvollziehbar ist, dass ein 130 PS starker, wesentlich schwererer Pkw denselben Verbrauch haben soll. Daraufhin entgegnete er, dass ein 60 PS Auto bei Bedarf Vollgas gefahren werden muss, um Leistung zu bringen (z. B. beim Überholen) und somit mehr Treibstoff verbraucht und ein PS starkes Fahrzeug nicht so stark "ausgefahren" wird, um Leistung zu bringen.

    Dies leuchtete uns ein.

    Natürlich wollen wir das Fahrzeug SO nicht behalten.

    Nun haben wir (laut Fahrzeugbrief) den Verdacht, dass uns ein Reimport verschwiegen und verkauft wurde. Im Fahrzeugbrief stehen unter 2.2 als Typschlüsselnummer lauter Nullen.

    Wie krieg ich das raus, ob das tatsächlich ein Reimport ist? (hätten wir wissentlich niemals - zu diesem Preis gekauft)

    Wenn wir das Fahrzeug nach nur 7 Monaten Nutzung "abstoßen", erleiden wir eine finanzielle Einbuße von 3500 - 4500 €. Das kann doch nicht sein!!! - Der Kerl besch..t uns Hinten und Vorne und kommt damit noch weg.

    Was ist mit der Beweislastumkehr?
     
  4. #4 fuchs_100, 23.01.2012
    fuchs_100

    fuchs_100 Erfahrener Benutzer
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    Normal nur innerhalb den ersten 6 Monaten nach Kauf bei einem Sachmangel. Jetzt ist ja schon weit mehr Zeit vergangen und man müsste das irgendwie nachweisen, dass das damals schon so als Mangel bemängelt wurde. Aber das müsste echt ein Anwalt entscheiden, da kenn ich mich zu wenig aus.

    Bezüglich Reimport: Von welchem Fahrzeug reden wir denn überhaupt?
     
Thema: Gerichts-Gutachter kann Gutachten nicht erstellen
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