Seas....
Naja, ich denke schon dass man man den bösen Blick eingetragen bekommt, WENN etwas mehr als 70 oder 80% des Scheinwerfers freibleiben...was bei mir der Fall ist....etwas mehr als 70% sind frei und stellen daher keine Behinderung des Straßenverkehrs dar !!
Im Normalfall beim TüV bekommst du auch keine Frontschürze OHNE Ausbuchtungen für Nebler, Blinker etc. eingetragen ------> außer Fachwerkstatt !!
Das mit dem Fahrwerk werde ich nächstes Jahr ändern, da ich mir Luststoßdämpfer kaufe, die individuell einstellbar sind. der Vorgang, um einen Wagen höher oder tiefer zu legen dauert dann insgesamt 2 Minuten aber dafür bekomme ich das vom tüV eingetragen...und die Dämpfer genau so !!
Der Auspuff darf nicht so wie in meinem Fall, ein Mitteltopfersatzrohr haben....sondern den Mitteltopf oben haben (was ich ehrlich etwas dumm finde) und du darfst nicht EIN Rohr haben (DTM)....sondern es muss drinnen mit 2 Rohren unterteilt sein, wie in meinem Fall.
Beim Lenkrad muss man herumprobiern ob man es eingetragen bekommt, da es sogar Fälle gibt, wo einen der Airbag (falls man einen hat) umbringen kann, bei einem Unfall! Darum werde ich betteln und mir den Sitz so zurechtrücken, dass sie sehen, wenn ich einen Airbag hätte, dass dieser dann anstatt das Gesicht fernzuhalten, mir dann in den Bauch schlagen würde und mir sämtliche Rippen brechen würde!!
Zwecks Rahmen (Käfig) weiss ich nicht, ob man das nicht doch eingetragen bekommt, da es die Sicherheit im Verkehr fördert ?! (Bitte mich zu korregiern, falls ich was falsches sage)
Ein Teil, was mir ungemütlich auffällt ist die Unterbodenbeleuchtung.....die stellt keine Gefahr für den Verkehr dar, aber sie werden nicht eingetragen...Regel für Österreich: NUR auf privaten Parkplätzen oder auf Festivitäten (wie zB. Wörtherseetreffen und alle anderen Treffen)
Bei den Rädern kenn ich mich nicht so aus, daher sag ich mal....alles was im Tankdeckel steht, darfst du fahren, bei den anderen musst du eine Genehmigung haben oder -----> eh scho wissen !!
mfg Chris