US Seitenmarkierungsleuchten - kein Problem !

Rondras

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Hallo,

war eben beim TÜV Frankfurt/ Main wegen US-Seitenmarkierungsleuchten für den 4er Golf :
Prüfer meinte die sind generell erlaubt, aber sie müssten eine bauartbedingte Genehmigung haben, d.h. ein E-Prüfzeichen.
Ich meinte, dass man die Dinger bei VW ganz normal bestellen könnte und die meines Wissens KEIN E-Zeichen haben !
Daraufhin meinte er, dass kein Prüfer die Lampe ausbaut um nachzuschauen ob da ein E-Zeichen dran ist.
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Und wenn einer meckert, dann soll man sie ausbauen und wiederkommen, Goil !
wink.gif

Weiter sagte er , da die Dnger erlaubt sind, wird sie deswegen auch keine Polizei o.ä. anhalten, die wissen ja selber nicht, bei welchen Autos die Dinger Serie sind (BMW Z3, Volvo V40, etc.) und wo nicht.
wegen Versicherung : völlig unbedenklich, die Teile würden die Sicherheit eher erhöhen !
Alle Angaben natürlich ohne Gewähr
biggrin.gif
 
laut § 51(a) der STVZO sind seiten markierungen zulässig, wenn sie 35 cm über dem boden sind...

Die rechtliche Grundlage:
Bei Autolampen gilt: vorne weiß, hinten rot an den Seiten gelb. Ausnahme die Blinker. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlaubt am Auto nur weißes Licht, um die Straße zubeleuchten (§ 50 StVZO). Auch die Begrenzungsleuchten (Standlich) müssen weiß sein (§ 51 Abs. 1 satz 4 StVZO). gefärbte Standlichter (mit Kappen oder lackiert) sind verboten!
Derselbe Paragraph schreibt vor, dass der niedrigste Punkt der Begrenzungsleuchten zudem mindesten 35 cm über der Fahrbahn liegen muß. Damit sind sogenannte Unterflur-/ Unterbodenbeleuchtungen verboten!
Verkauft werden dürfen Leuchtmittel dieser Art trotzdem, denn StVO und StVZO gelten nur auf öff. Straßen. Auf Privatgeländen dürfen Kfz mit solchen Leuchten fahren. Durch die Montage verlieren sie jedoch ihre Allgemeine Betriebserlaubnis und die Zulassung. In der Regel erlischt zudem der Versicherungsschutz...
 
Durch die Montage verlieren sie jedoch ihre Allgemeine Betriebserlaubnis und die Zulassung. In der Regel erlischt zudem der Versicherungsschutz...


Ich dachte man darf die Sonderbeleuchtung (wie jetzt z.B. mit der Unterbodenbeleuchtung) zwar montieren (ohne irgendwie ärger zu bekommen), darf sie aber nicht auf öffentlich Straßen benutzen.
 
@ derby es müssen nur 25cm sein laut eg richtlinie...

ich hatte mächtig ärger wegen meinen seitenmarkierungsleuchten...

habe die aber nun nach $51 a eingetragen bekommen und alles hat sich damit erledigt.

lies einfach mal den $51 a durch da steht alles drin.

wegen unterbodenbeleuchtung / umfeldbeleuchtung bin ich grad dran dafür eventuell tüv zu bekommen. gibt zb hella celis für den vento als einstiegsbeleuchtung. touareg, phaeton, mercedes e klasse und sl haben auch so was ähnliches...
 

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