Es sind ja nur bestimmte Rad-/Reifenkombinationen zulässig. Der Abrollumfang dieser zugelassenen Kombinationen ist immer in einem bestimmten Bereich. Das heißt der Abrollumfang der zugelassenen 20" ist nicht großartig anders als der zugelassenen 19". Stelle beide Räder nebeneinander und du wirst es sehen.
Es gibt gewisse Toleranzen, in denen sich der Abrollumfang bewegen darf. Weichst du davon ab, weil du beispielsweise unbedingt eine Abmessung fahren willst, die standardmäßig nicht zugelassen ist, dann muss eine Tachoangleichung durchgeführt werden. Das bedeutet aber auch, dass du anschließend alle ab Werk zugelassenen Größen nicht mehr fahren darfst.
Du musst nichts tun, außer darauf zu achten, dass du nur die Abmessung fährst, die du auch fahren darfst laut deinen Papieren.