Hallo,
meine ma hat post bekommen dabei war ein mängelbericht in dem steht, das meine ma gegen folgende paragraphen verstoßen haben soll: stvzo $18/1, 19/2, 69a stvg 178bkat. erlischen der betriebserlaubnis Neonröhren unter dem auto (blau)
folgendes: an dem auto wurde eine ein/ausstiegsbeleuchtung mit e prüfzeichen nach anleitung montiert. (sind blaue neonröhren die unter dem türschweller zur beleuchtng des ein und ausstiegsbereichs angebracht werden und mit der innenbeleuchtung gekoppelt werden. unter dem fahren dürfen die natürlich nicht leuchten)
das auto war vor einer discothek auf dem dazugehörigem parkplatz abgestellt. da die türe nicht richtig verschlossen war leuchtete die innenbeleuchtung und die ein und ausstiegsbeleuchtung. das gefiel wohl der polizei nich, die autonummer wurde notiert und heute kam der mängelbericht.
nun meine frage was soll meine ma in diesen anhörungsbogen schreiben? sie ist nicht mit dem auto gefahren. auch die lampen hat sie am fahrzeug nicht angebracht. kommt sie da raus wenn sie angibt das sie nicht weiß wer gefahren ist. foto vom fahrer etc. gibt es natürlich nicht (das auto stand ja aufm parkplatz)
die sache an sich das die beleuchtung ok ist werde ich auch noch klären. hab das ok vom tüv das die lampen, die anbringen und die schaltung ok ist, nur wollte sie mir eben keiner eintragen weil der mißbrauch nicht auszuschließen sei. (lampen an unterm fahren, durch nen nicht sichtbaren zusatzschalter)
naja falls das ganze immer noch ein problem darstellt, titulier ich die lampen als arbeitsscheinwerfer. -> genehmigungsfrei und nicht eintragungspflichtig.
meine ma hat post bekommen dabei war ein mängelbericht in dem steht, das meine ma gegen folgende paragraphen verstoßen haben soll: stvzo $18/1, 19/2, 69a stvg 178bkat. erlischen der betriebserlaubnis Neonröhren unter dem auto (blau)
folgendes: an dem auto wurde eine ein/ausstiegsbeleuchtung mit e prüfzeichen nach anleitung montiert. (sind blaue neonröhren die unter dem türschweller zur beleuchtng des ein und ausstiegsbereichs angebracht werden und mit der innenbeleuchtung gekoppelt werden. unter dem fahren dürfen die natürlich nicht leuchten)
das auto war vor einer discothek auf dem dazugehörigem parkplatz abgestellt. da die türe nicht richtig verschlossen war leuchtete die innenbeleuchtung und die ein und ausstiegsbeleuchtung. das gefiel wohl der polizei nich, die autonummer wurde notiert und heute kam der mängelbericht.
nun meine frage was soll meine ma in diesen anhörungsbogen schreiben? sie ist nicht mit dem auto gefahren. auch die lampen hat sie am fahrzeug nicht angebracht. kommt sie da raus wenn sie angibt das sie nicht weiß wer gefahren ist. foto vom fahrer etc. gibt es natürlich nicht (das auto stand ja aufm parkplatz)
die sache an sich das die beleuchtung ok ist werde ich auch noch klären. hab das ok vom tüv das die lampen, die anbringen und die schaltung ok ist, nur wollte sie mir eben keiner eintragen weil der mißbrauch nicht auszuschließen sei. (lampen an unterm fahren, durch nen nicht sichtbaren zusatzschalter)
naja falls das ganze immer noch ein problem darstellt, titulier ich die lampen als arbeitsscheinwerfer. -> genehmigungsfrei und nicht eintragungspflichtig.