Wertminderung?

Diskutiere Wertminderung? im Recht und Verkehr Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, letzte Woche ist mir ein junges Mädel in meinen gerade zwei Monate alten vierer reingedüst. Bei mir sieht es nicht so schlimm aus,...

  1. Spip

    Spip Erfahrener Benutzer

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    Hallo,

    letzte Woche ist mir ein junges Mädel in meinen gerade zwei Monate alten vierer reingedüst.
    Bei mir sieht es nicht so schlimm aus, scheinbar nur die Stoßstange hinten. Bei ihr war die Stoßstange und ein Scheinwerfer zerbröselt, die Motorhaube schön gefaltet und auch die Kotflügel waren etwas mitgenommen.

    Rechtlich ist es eindeutig. Die Versicherung hat auch schon ihr (vorläufiges) ok gegeben und einen Werkstatttermin werde ich haben, sobald die sich melden und mir mitteilen das die neue Stoßstange und die "Rammleisten" lackiert sind.

    Der Schaden wird also vom freundlichen gerichtet und ich möchte hier auch keinen Anwalt einschalten.

    Ich möchte mich hiermit jetzt nicht bereichern, aber was steht mir eigendlich zu?

    Schmerzensgeld will ich nicht, dazu war es echt zu harmlos (nur dicke Kopfschmerzen).

    "Umstandpauschale" von 20€ wurden mir direkt von der Versicherung zugesichert (ohne mein Zutun)

    Schaden selbst wird ja über die Werkstatt abgerechnet, also selbst wenn ich alles über mich selbst laufen lasse ändert sich am Preis nichts.

    Wie sieht es denn mit der Wertminderung aus? Wenn es sich tatsächlich nur als eine defekte Stoßstange heraus stellt, ist mein Wagen damit ein Unfallwagen?

    Danke im voraus!

    Gruß Spip
     
  2. Lindi

    Lindi Erfahrener Benutzer

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    Also wenn Du echt Kopfweh gehabt hast, kanns nicht so ein kleiner Aufprall gewesen sein (oder sitz Du irgendwie schlecht im Auto?) und mit bereichern hat das alles nichts zu tun, schließlich wärs Dir am liebsten gewesen es fährt Dir keiner rein!
    Zur Wertminderung: Die steht Dir in jedem Fall zu, die Höhe richtet sich nach Schaden UND Reparaturmethode.
    Nehmen wir an es ist unter der Stoßfängerabdeckung nichts beschädigt, so könnte diese nur lackiert werden oder getauscht werden. Im ersten Fall kriegst Du mehr weil der angenommene Wertverlust durchs überlackieren höher ist als wenn ein neues Teil montiert wird (dann gilts defakto wie neu, ich hab damals noch 280€ gekriegt).
    Was den Unfallwagen betrifft: Wenn wirklich nur die Stoßstange lackiert worden ist, ist das reine Kosmetik. Wenn Du 100%ig korrekt sein willst müsstest Du es angeben, in der Praxis sollte es für Dich keine Probleme geben selbst wenn Der Käufer draufkommt (und dann müsste er noch beweisen, dass nachlackiert worden ist und das wird auf der Stoßfängerabdeckung schwer [​IMG]). Lt. Urteilen gilt Unfallwagen erst ab Beschädigungen am "Blech" wo gekittet bzw. geschweißt wird und natürlich wenn der Wagen gestaucht wird.
    Gruß
    Helmut

    P.S.: Falls Du Rechtschutz versichert bist: Nimm Dir einen Anwalt und erspar Dir den Ärger!!!
     
  3. Spip

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    Danke!

    PS: Bei meinen letzten beiden Unfällen hatte ich einen Anwalt eingeschaltet. Mit beiden Anwälten war ich nicht zufrieden (der letzte hatte mich durch eine Fehlinformation und ein übereiltes Handeln seinerseits 500€, die ich schon in der Hand hatte, gekostet).

    Mit Anwalt würde ich sicher Geld (mehr) rausholen, aber ob ich mir da Ärger mit spare wage ich anzuzweifeln. Das sind ja auch nicht gerade Herausforderungen für Anwälte und werden entsprechend behandelt... (meine Erfahrung)

    Ich denke ich werde die Abwicklung selber machen. Mit dem freundlichen mal klönen was die schätzen würde (Wertminderung, bla bla bla) und wenn die Versicherung nicht darauf eingeht kann ich ja immer noch einen Anwalt zu Rate ziehen.
     
  4. TomO.

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    hör mal kollege, was willste denn nun: kohle machen oder das auto repariert bekommen !?!?

    du sprichts einmal von " nicht bereichern", andererseits von "kohle rausholen"...

    wenn ich das schon höre, stoßstange im eimer und schon überlegt man(n) ob ein anwalt her muss...die gegnerische versicherung hat doch schon signalisiert dass sie für den schaden aufkommen wird ( das mach schon mal nicht jede assekuranz sofort )und wenn die schuldfrage geklärt ist sehe ich überhaupt kein problem dass dir der entstandene schaden ersetzt wird...also schaff golfi zum freundlichen, lass ihn kitten und gut ist. gehst du fair mit der versicherung um kannst du definitiv auch über das thema wertverlust sprechen. abgesehen davon zählt der schaden( so wie du ihn beschrieben hast) nicht in die kategorie unfallwagen ,da hat lindi recht
     
  5. #5 Gremlin, 14.10.2003
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    die sollen den karren bitte WIRKLICH unter die lupe nehmen...

    wäre nicht der erste heckaufprall, der augenscheinlich nur ne neue stange braucht aber dann beim tüv mit geknicktem heckrahmen nicht mehr vom hof kommt !

    und dann ist die wertminderung sehr erheblich. auch wenn sie die halterungen z.b. nachrichten müssen (weil verbogen) stellt das in meinen augen einen erheblichen schaden dar

    am wenigsten stress gibts, wenn die werkstatt die komplette abwicklung macht. geld abgreifen ist eh nicht mehr drin, denn entweder machst du es gescheit oder hast innerhalb kürzester zeit blätterlack und rost. die versicherer schauen mittlerweile sehr genau aufs geld. ausser der arbeitszeit kannste da nicht viel rausholen. und von teilen vom zubehörladen nimm abstand. deren nachrüstbleche haben noch NIE gepasst...

    CU Gremlin
     
  6. Lindi

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    Na wenns Dir mal in ein neues Auto reinfahren reden wir weiter [​IMG]. Tatsache ist, dass jeder das Recht auf Erstattung der Wertminderung hat und meine Erfahrung mit Versicherungen war eindeutig mit Anwalt gehts leichter.
     
  7. #7 orkfresh, 15.10.2003
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    - richtig machen lassen - falls 10% im Vergleich zu VW überbleiben...warum nicht

    - wer sparen will- bitte- aber
    hier nicht am falschen Ende.

    - Auch bei Auffahrunfällen kann es Spätfolgen geben-bitte Beobachten--der Arzt beißt nicht


    - Wer einen Firmenwagen fährt-sollte überlegen, ob man "außerordentlichen" Ertrag gebrauchen kann...

    [​IMG]
     
  8. Spip

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    @TomO.

    Ich sehe da keinen Widerspruch. Mir ist jemand ins Auto gefahren und ich habe jetzt die Lauferei und den Ärger. Das ich mir den wenn möglich ersetzten lassen möchte hat doch nichts mit bereichern zu tun?

    Davon ab ging es mir bei der Frage darum "jetzt" zu vermeiden, irgendwann später zu erfahren das mir dies oder jenes noch zu gestanden hätte.

    Der Schaden wird (wie schon angekündigt) heute beim freundlichen behoben, ich habe gestern den Anruf bekommen das die Stoßstange lackiert auf mich wartet. Natürlich wird dort auch nach versteckten Schäden gesucht.

    Deren Aussage zur Wertminderung deckt sch mit Lindi's. Wertminderung steht einem nur dann zu wenn gröbere Arbeiten (schweissen, richten, ...) anstehen. Beim blosen Austausch wäre es ein Versuch, aber nicht üblich.

    Das lieber TomO. bringt mich wieder zurück zu Deinem Kommentar, lasse ich den Schaden komplett über den freundlichen laufen, geht mir eine Aufwandentschädigung flöten. Läuft das über einen Anwalt (was ich in meinem Falle schon eher als bereicherung ansehen würde, leider nicht meine), würde ich sicher das maximum rausholen. Also nehme ich den Zwischenweg und rechne selber mit der Versicherung ab. Dazu sollte ich aber wissen was mir überhaupt zusteht, deshalb dieser Thread hier.
     
  9. TomO.

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    lieber spip,lieber lindi, für euch noch mal gaaaanz langsam:

    es steht außerhalb jeder diskussion dass jeder entstandene schaden mit all seinen nebenkosten reguliert/ersetzt gehört, ganz klar.
    diesen schadenersatz leistet jeder versicherung wie folgt:

    1. ersatz schaden am kfz ( entweder auf basis gutachten oder gegen vorlage werkstattrechnung,viele werkstätten regeln das per abtretung der forderung direkt mit der versicherung) welchen weg der geschädigte geht und was er finanziell draus macht kann jeder selbst entscheiden,wertminderung wird hier(falls gegeben)mit berücksichtigt

    2. kosten für miet/leihfahrzeug trägt ebenfalls versicherer oder zahlt nutzungsausfallgeld pro tag nach katalog je nach kfz-typ

    3. pauschale abgeltung aller sonstigen nebenkosten erfolgt meist in pauschaler summe
    (erstattung von telefonkosten,porto,kopien etc. sowie ev. beim unfall beschädigt kleidung,ausrüstung u.s.w.(ist zumindest bei meiner vers.so)

    so, für erfüllung dieser punkte braucht es definitiv KEINEN anwalt, die versicherer sind ganz einfach dazu per vertrag verpflichtet. genau das ist die kernaussage meines vorangegangenen beitrages. spip wurde ja regulierungsbereitschaft signalisiert, also alles in butter

    doch so sind wir duetschen: kaum hebt einen mal den berühmten mittelfinger,schon trabt die andere seite heulend zum nächsten anwalt und will sonstwas einklagen, einfach lächerlich...
    in den kanzlein stapeln sich solche vorgänge und die gerichtsurteile dann zum quiecken:da werden bellzeiten für nachbars hund festgelegt damit sich frau nachbar nicht belästigt fühlt, ach geht weg mit so nem mist, da krieg ich nen hals...

    also, anwalt bitte nur wo sinnvoll, was anderes wollte ich nicht sagen , beiträge bitte sorgfältiger verstehend lesen, ...danke
    thomas
     
  10. Spip

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    Lieber TomiO.

    Dein Abschlusssatz:

    >beiträge bitte sorgfältiger verstehend lesen,

    ??? Hier noch mal mein erstes Posting:

    >Der Schaden wird also vom freundlichen gerichtet und ich möchte hier auch keinen Anwalt einschalten.
    >Ich möchte mich hiermit jetzt nicht bereichern, aber was steht mir eigentlich zu?
    >Schmerzensgeld will ich nicht, dazu war es echt zu harmlos (nur dicke Kopfschmerzen).
    >"Umstandpauschale" von 20€ wurden mir direkt von der Versicherung zugesichert (ohne mein Zutun)
    >Schaden selbst wird ja über die Werkstatt abgerechnet, also selbst wenn ich alles über mich selbst laufen lasse ändert sich am Preis nichts.
    >Wie sieht es denn mit der Wertminderung aus? Wenn es sich tatsächlich nur als eine defekte Stoßstange heraus stellt, ist mein Wagen damit ein Unfallwagen?

    Meine hier nicht geschilderten Erfahrungen mit Versicherungen zeigen mir bislang das selbst bei eindeutiger Rechtslage die Dir Gegnerische Versicherung kaum mehr zahlen wird als nötig (wenn überhaupt...). Es gibt da sicherlich nach Situation übliche Pauschalen die Versicherungen und eben auch Anwälte kennen, ich eben nicht.

    Danach fragte ich in meinem Thread.

    Nix für Ungut, Deine Antworten waren hilfreich, den provokativen mutmaßenden Teil möchte ich jetzt aber verdrängen, der war nicht angebracht.

    Gruß Spip

    PS: Wenn Du einen Flamewar möchtest können wir das gerne dort austragen wo er hingehört, ins "Gute Fahrt Forum" [​IMG] , hier ist man davon zum Glück (relativ) sicher.
     
  11. TomO.

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    ...null interesse, wir haben einander verstanden, provaktives war/ist nie meine absicht
    alles gute bei der schadensabwicklung, du weisst ja jetzt wie"s geht [​IMG]

    thomas:winke:
     
  12. Lindi

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    [​IMG]
     
  13. Spip

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    So, zu Eurer Info...

    Habe derzeit noch keine Antwort von der Versicherung erhalten, dafür wurde meinem Konto gestern ein "gewisser" Betrag gutgeschrieben.

    Nachdem ich die Rechnung von Autohaus erhalten hatte und der Meister mir auf meine Frage nach verdeckten Schäden lachenderweise erklärte das da unter anderem noch so ein Abschlussblech in Mitleidenschaft gezogen wurde das aber wieder geradebogen werden konnte "hahaha" (schluck... lachende Werkstattmeister die ihre Arbeit erklären, das kann nix gutes bedeuten...), na ja, zu verlieren hatte ich nichts und habe mein Schreiben an die Versicherung aufgesetzt.

    Habe da alles aus den Rechnungen aufgesetzt, plus der mir versprochenden Unkostenpauschale 20€ (die man mir genaugenommen schon vor drei Wochen überweisen wollte), plus der mir unbekannten Ersatzwagenpauschale für einen Tag (Werkstatttermin erst dann vereinbart nachdem die zu lackierenden schon Teile fertig vor Ort lagen) und plus einer Wertverlustpauschale von 250€. Im Anschreiben dann noch ruhig und sachlich erklärt wieso und weshalb.

    Die Summe die mir gestern überwiesen wurde übersteigt den von mir gewünschten Betrag um eine Summe die meiner Vermutung nach der Ersatzwagenpauschale entspricht. Offensichtlich war mein angesetzter Wertverlust für die Versicherung im Rahmen.

    PS: So ganz doof war die Idee wirklich nicht, wie ich jetzt feststellen darf habe ich immer noch genug Rennerei deswegen. Das der Farbton nicht 100% stimmte (Perleffekt) war schon fast zu erwarten, das die das Nummernschild nicht gerade anbringen konnten spricht Bände über die Arbeitsauffassung der Werkstatt und zu guterletzt sehe ich jetzt das sich die Heckklappe in der Stoßstange absetzt, hurra,... never ending story.
     
  14. #14 orkfresh, 14.11.2003
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    Tja, ich werde das Gefühl nicht los, dass es einigen Werkstätten verdammt dreckig gehen muss, wenn man so unter Zeitdruck steht, dass man nicht einmal 3 Minuten für eine Kontrolle des getätigten "Werkes" aufbringen mag...

    Immer frei nach dem Motto:
    Ne, es hatte doch geregnet...

    Ich möchte meiner Werkstatt auch empfehlen ein Fahrzeug mindestens in dem Zustand zurückzugeben, in dem ich es auch abgeliefert habe...
     
  15. TomO.

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    mal ne frage spip: warum hast du deine forderungen in sachen instandsetzung nicht einfach an die werkstatt abgetreten? macht heute jeder händlerbetrieb und viele freie werkstätten.
    da hättest du keine rennerei und den stress mit der versicherung( sofern es welchen gibt) hat die werkstatt. du holst den wagen repariert wieder ab und den rest regelt die werksatt.
    dass die wie in deinem fall natürlich murks abliefern wäre schon wieder ne neue geschichte...traurig
     
  16. Spip

    Spip Erfahrener Benutzer

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    Ich kann nicht mal direkt einen Grund nennen warum ich den Schaden selber mit der Versicherung abgerechnet habe.

    Das ich mit den Leistungen meiner Anwälte (wie das klingt...) bei meinen beiden großen Unfällen nicht zufrieden war ist kein Geheimnis. Der Unterschied zwischen einem Anwalt und mir ist neben dem dürftigen Rechtlichen Wissen auch das Wissen um die "übliche" Abwicklung (Prozedur, Pauschalen, etc.) bei Unfällen. Damit war ich mir sicher für diese Kleinigkeit keinen Anwalt zu wollen.

    Bei den Werkstätten habe ich aber immer die Ehrfahrung machen dürfen das die zwar nicht zu meinem Schaden arbeiten, sich aber auch nicht überschlagen um das für mich beste zu machen. Wie überall im Leben gilt auch hier, wenn Du etwas nicht weist und entsprechend handelst (oder jemanden anweist...) wird dieses etwas wohl auch nicht gemacht. Deshalb auch dieser Thread um mir sicher zu sein was ich tun muss.

    Da sich die Werkstatt nicht unbedingt aufgedrängt hat um den Schaden mit der Versicherung abzurechnen, hat es sich wohl mehr so ergeben das ich mich dazu entschloss. Es war letztendlich ja auch nicht zu meinem Nachteil.
     
  17. #17 orkfresh, 17.11.2003
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    Die Werkstatt profitiert iA ja auch von der Differenz eines Gutachtens zur eff. Schadenssumme;-)
     
  18. pacman

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    Tja so ist das nunmal! Immer mit möglichst wenig Personal fahren, damit kein Leerlauf entsteht, aber die Folgen wollen die Chefs nicht sehen. Geht mir auf der Arbeit auch so. (auch wenn ich nicht in ner Werkstatt arbeite) Aber wenn die das so wollen... Ich glaube daran werden viele zu Grunde gehen. Obs der hohe Krankenstand ist, nachdem die Arbeitnehmer wie Zitronen ausgepreßt wurden, oder obs die Kundschaft ist die fehlt, oder obs mangelnde Hygiene ist. Es ist Pott wie Deckel. Und ich glaube auch das die schlechten Erfahrung viele Leute davon abhalten zu konsumieren....

    Ach und glaub mir, wenn du immer unter Druck stehst, hast du gar keinen Bock mehr, wenn irgendwann mal Zeit ist, "unnötige" Arbeit zu machen, die sonst aus Zeitmangel wegfällt...

    Naja.....

    [​IMG]
     
  19. TomO.

    TomO. Erfahrener Benutzer

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    so jetzt wirds bei mir akut: sohnemann ist ne junge frau in seinen polo gedonnert. zum glück parkplatz, die suse dachte man kann auch ohne frei gekratzte frontscheibe losfahrn...war wohl ein irrtum...
    schaden beim junior seitenteil hinten links + stoßfänger. lt.ersten check werkstatt ca EUR 1500
    post(fragebogen) von der versicherung schadenverursacher ist schon im haus, geht morgen per fax weg.mal sehen wie die sache ausgeht. nutzungsausfall + allg.aufwendungspauschale soll auf unser konto, die instandsetzung treten wir an die werkstatt ab, die holt sich dann die kohle von der versicherung. melde mich später ob alle funktioniert hat
     
  20. Spip

    Spip Erfahrener Benutzer

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    Ich drücke die Daumen!

    Gruß Spip

    PS: Unfallverursacher war bei der Provinzial versichert, soweit lief ja alles problemlos.
    Bei meinem Totalschaden Anfang des Jahres war es die DEVK, da hatte mein Anwalt (trotz rechtlich eindeutiger Schuldfrage) erst Klage erheben müssen da alle seine Anschreiben und Fristen ignoriert wurden. Nach der Klageerhebung kam dann Bewegung in die Sache.
     
Thema: Wertminderung?
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