Vollabnahme nach § 21

Diskutiere Vollabnahme nach § 21 im TÜV Forum im Bereich Sonstiges; Hi muss mein Auto zur Vollabnahme vorführen. Habe dafür beim TÜV angerufen und gefragt wie teuer der Spass ist. Wollte wissen ob das wie bei...

  1. #1 Sway-cl, 19.01.2005
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    Hi muss mein Auto zur Vollabnahme vorführen.

    Habe dafür beim TÜV angerufen und gefragt wie teuer der Spass ist.

    Wollte wissen ob das wie bei einer HU ist,er meinte nur läppisch " is a bisserl mehr".

    Was ist denn das "bisserl" mehr genau????

    weiss nur dass es 51 € kostet wenn der Brief vorhanden(also kein neuer ausgestellt werden muss)
     
  2. vwirus

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    also wenn du ihn mehr als 18 monate abgemeldet hast ist dein fahrzeugbrief null und nichtig! es wird ein komplett neuer erstellt, halt ein vollgutachten! also normalerweise übernimmt er die alten schlüsselnummern, anhand der fahrgestellnr lässt sich ja auch feststellen was für ein motor ursprünglich drin war! hängt vermutlich wieder vom tüv ab!
    die eintragungen werden nicht unmittelbar so übernommen, es wird gr undsätzlich nochmal alles überprüft wenn viele umbauten sind kann ein vollgutachten teuer werden!

    ich finde deine 51€ mutig niedrig angesetzt.
     
  3. #3 Sway-cl, 20.01.2005
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    Ja mein Brief ist ja vorhanden und der Fahrzeugschein auch.

    Meine Betriebserlaubnis ist nur erloschen weil meine Reflektorunterkante nur 45 statt 50 cm betrug.

    FWK ist auch eingetragen trotzdem werden mir nun 3 Punkte und 50 Euro Buße aufgedrückt(wurde zum ersten mal mit diesem Auto angehalten).

    Hätte ein Mängelbericht net auch gereicht?
    Stattdessen die Vollabnahme.


    Brauch also nix neues ausgestellt zu bekommen
     
  4. vwirus

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    bei licht, reifen, bremsen, also den verkehrssicherheuit relevanten teilen gibt es selten mal das "augen zu drücken..."
    du hast gegen eine klare richtlinie der stvzo verstoßen. 50cm sind vorgeschrieben (ab Bj '83(???))
     
  5. #5 Sway-cl, 22.01.2005
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    Alle Pkw's ab bj. 89 müssen eine Mindesthöhe der Reflektorunterkante von 50 cm einhalten.

    Mein Fahrwerk wurde mir aber auch von dem TÜV Pfalz eingetragen,da müssen die ja auch auf sowas achten oder nicht?

    Da hat der TÜV Prüfer eindeutig einen Fehler gemacht.

    Habe den Prüfer heute ausfindig machen können und ihm mein Auto vorgeführt.

    Er hat sich sehr sehr kooperativ gezeigt(soll einer der strengsten Prüfer dort sein),und mir Tipps gegeben wie ich die vollabnahme am besten überstehe.

    Werde mir nun Jetta Scheinwerfer holen,damit habe ich eine um 2-3 cm höhere Reflektor Unterkante.

    Nun weiss ich aber immer noch nicht was der Unterschied zwischen ner HU ist und ner 21er Vollabnahme.
    Was wird da noch zusätzlich geprüft???
     
  6. #6 VW Schrauber, 22.01.2005
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    Hi

    Die prüfen da wirklich alles!!! Sprich z.B. wenn du n Gewindefahrwerk drin hast und du dass z.B. auf max 60/40mm einstellen darfst, gucken die ob du nicht tiefer bist, usw. Also es werden alle eintragungen nochmal bis ins kleinste durchleuchtet.
     
  7. #7 Sway-cl, 27.01.2005
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    War heut beim TÜV und hab meine Karr checken lassen.
    Der Tüv prüfer meinte(als wir unter dem Auto alles geprüft haben) dass er selten solche gut erhaltenen GOLF 2 sieht (da fühlt man sich doch etwas geschmeichelt) [​IMG]

    Es gab zwar etwas Probleme mit dem Bremsenprüfstand(die Achskörper/ecken der Vorderachse haben an den Walzen geschleift weil tief) aber ansonsten alles ok.
    Muss nur noch mal hin für Kleinigkeiten.
    Unter anderem krieg ich nen Eintrag für die Jettascheinwerfer(nur mit denen kann ich die Mindest reflektorunterkanten Höhe von 50cm einhalten) und das ich mein FWK nur mit den Teilen fahren darf,bekomme meine 13zoll serienfelgen ausgetragen und 16er eingetragen.
    Nun ja alles in allem bis jetzt 72,50€ ausgegeben mal schauen was noch kommt.
     
  8. vwirus

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    bis jetzt hört sich die sache ganz gut an, - top prüfer für den tipp mit den jetta scheinwerfer.

    sage mal bitte in dem topic was noch auf dich zu kommt.
     
  9. #9 Sway-cl, 29.01.2005
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    Ok mach ich.
    was ich nun bis mittwoch auftreiben muss sind 185/60 14 Zoll räder(sind dann die kleinsten Felgen die ich fahren darf)
    und die Jetta Scheinwerfer einbauen(die ich von Kriddl hier aus dem Forum gekauft hab) wenn sie endlich mal bei mir eintrudeln würden.

    Mit diesen Maßnahmen kann ich die 50cm scheinwerfer unterkante problemlos übertreffen.

    Den Einfall mit den Scheinwerfern hab ich ihm vorgeschlagen,und nachdem ich ihm den Vorteil der Teile verdeutlicht hab,hat er darauf bestanden dass ich diese Teile montieren soll
     
  10. pasha

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    Alle Pkw's ab bj. 89 müssen eine Mindesthöhe der Reflektorunterkante von 50 cm einhalten.

    hab da mal dazu eine Frage:
    wie ist es mit Fahrzeugen, die vor '89 zugelassen bzw hergestellt wurden? ist es mehr bzw weniger?
     
  11. #11 Emperor, 24.02.2005
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    Meines Wissens gibt es da keine Vorgabe. Liegt im ermessen des Prüfers, in wie weit er welche Tieferlegung einträgt.
     
  12. #12 jens-hemer, 25.02.2005
    jens-hemer

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    das habe ich zur scheinwerfer mindesthöhe gefunden .

    copyright by Dirk Plettner , vom polo club bergisch land

    vielen dank!!!


    hier:

    Ein Scheinwerfer muss einen Bodenabstand von 50 cm haben, was ist da dran?

    Stimmt es oder stimmt es nicht?
    Pauschal muss man erst mal sagen, die Leute haben Recht!!! So hart es klingt. Allerdings kann sich für den einen oder anderen vielleicht noch ein Schlupfloch auftun.

    Die Bestimmung
    Der §50 StVZO, Absatz 3 regelt sie gesetzlichen Grundlagen,
    StVZO §50 (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

    Was heisst da jetzt
    Nun ja, der niedrigste Punkt der Spiegelkante ist normalerweise die Unterkante des Reflektors, nicht die Unterkante des Scheinwerfers. Von hier bis zum Boden müssen 50 cm Abstand bestehen. Ist das nicht der Fall, verstosst Ihr gegen diese Vorschrift. Strenggenommen sind 49,9 cm schon ein Verstoss, eine Toleranz ist nicht angegeben also auch nicht vorgesehen.

    Das Schlupfloch
    Es gibt in der Strassenverkehrs Zulassung Ordnung einen wenig berücksichtigen §72. Dieser regelt, wann die vorstehenden Pragraphen in Kraft getreten sin, bzw. ob es irgendwelche Übergangsbestimmungen gibt. Und hier finden einige von Euch vielleicht ein Schlupfloch, hier heisst es nämlich zum §50(3):

    "§ 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
    tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung."

    Die Anbauhöhe des Reflektors von 50 cm gilt also nur für Fahrzeuge, die ab dem 01. Januar 1988 zugelassen wurden (Datum der Erstzulassung). Für Fahrzeuge deren Erstzulassung vor diesem Datum liegt, gilt eine ältere Version dieses Paragraphen, nämlich die vom 01. Dezember 1984.
    In dieser Version steht zwar die maximale Höhe, jedoch fehlen die 50 cm gänzlich!

    Die Fahrer dieser Fahrzeuge dürfen also aufatmen und sich im "Fall der Fälle" darauf berufen (wer weiss das schon).

    Alternativen
    Beim Polo 2 kann es noch eine Alternative geben, die ggf. wichtige Millimeter retten kann, die Derbyscheinwerfer. Während die Polo Scheinwerfer rund und tiefgezogen sind, werden Deby Scheinwerfer etwas höher verbaut. Hier kann man ggf. etwas Raum gutmachen.

    Neufahrzeuge mit Scheinwerfern unter 50 cm
    "Aber der Porsche bei mir um die Ecke hat nur 40 cm Scheinwerferhöhe!". mag sein, ist aber hier nicht wichtig. Wir haben uns an diese Vorschrift zu halten. Wenn andere Fahrzeughersteller das nicht tun und ggf. Ausnahmegenehmigungen erwirkt haben, dann hilft uns das leider nicht.
    es sei denn, jemand erklärt sich bereit, einen Musterprozess zu führen [​IMG]

    was heisst das für die Tieferlegung
    Es brechen harte Zeiten an. Wer seinen Wagen schon tiefergelegt hat und dessen Fahrzeug nach dem 01. Januar 1988 zugelassen wurde, kann sich leider nicht auf Bestandsrecht berufen. Strenggenommen hätte diese Eintragung nicht erfolgen dürfen.

    © Dirk Plettner
     
  13. #13 Kompressor Derby, 01.03.2005
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    [​IMG] freu. my derby iss a baujahr 15.05.1984 also zeige ich den Sheriffi`s`den dicken grünen daumen. [​IMG] [​IMG] [​IMG]
    Schribe bitte was bei deiner gesamten Abnahme heraus gekommen ist.
    Gruß
     
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