Moin Sois,
steckst du in der gleichen Situation oder planst du das gleiche?
Hier mal was der TÜV mir gesagt hat:
Die in Nordamerika angebotenen Fahrzeugtypen werden bezüglich der Motorausführung und anderer Ausstattungsmerkmale speziell für diesen Markt gefertigt. Deshalb kann nicht automatisch von der Einhaltung bestimmter europäischer Vorschriften ausgegangen werden.
Für die Zulassung in Deutschland gilt: das Fahrzeug muss alle zum Zeitpunkt seiner erstmaligen Zulassung (gleichgültig wo auf der Welt) die in Deutschland geltenden straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen erfüllen.
Der Kfz.-Steuersatz wird in Deutschland nach dem Abgasverhalten, bzw. CO2-Ausstoß des Fahrzeugs nach den Stufen der Richtlinie 70/220/EWG bemessen. Dafür muss im Rahmen der Begutachtung eine auf das Fahrzeug zutreffende Emissions-Schlüsselnummer vergeben werden. Deshalb ist eine eindeutige Aussage zum Abgasverhalten unverzichtbar.
Bei Importfahrzeugen aus Nordamerika ist erfahrungsgemäß das Abgasverhalten für Europa nicht nachgewiesen. Es kann sein, dass der Fahrzeughersteller dafür eine entsprechende Bestätigung ausstellt, aber nach unseren Erfahrungen kann man sich darauf nicht unbedingt verlassen.
Die Beleuchtungseinrichtungen müssen auf europäische Vorschriften umgerüstet werden, wenn das Fahrzeug in Deutschland gefertigt wurde. Für außerhalb Deutschlands produzierte Fahrzeugen gilt:
· Austausch der US-Scheinwerfer gegen hier zugelassene, bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Leuchtweitenregelung; ggf. kann ein Einzelgutachten für Scheinwerfer beim Lichttechnischen Institut in Berlin eingeholt werden (ca. 900,- €);
· Austausch der vorderen gelben Begrenzungsleuchten in den Fahrtrichtungsanzeigern gegen weiße (können bei einem eventuellen Scheinwerfertausch in die neuen Scheinwerfer integriert werden); die elektrischen Anschlüsse für die vorderen Begrenzungsleuchten in den Fahrtrichtungsanzeigern sind zu entfernen;
· rote Blinkleuchten hinten sind nicht zulässig; Ausnahmegenehmigungen werden hierfür nicht mehr erteilt, ggf. müssen zusätzliche gelbe Blinkleuchten hinten angebaut oder, falls es eine europäische Version gibt, die kompletten Rückleuchten-Einheiten dieser Modelle angebaut werden;
· eine Nebelschlussleuchte muss vorhanden sein ggf. nachgerüstet werden;
· die Anzeige der Geschwindigkeit muss in km/h erfolgen;
· die Elektromagnetische Verträglichkeit gemäß der Richtlinie 72/245/EWG ist durch ein beim Kraftfahrt-Bundesamt akkreditiertes EMV-Labor nachzuweisen.
Wenn Sie eine Begutachtung Ihres Fahrzeugs bei einer Technischen Prüfstelle (TP) durchführen lassen, wird der TÜV-Sachverständige bei der Prüfung die eventuell fehlenden, aber erforderlichen Teilprüfungen feststellen. Es ist grundsätzlich nicht notwendig, vorab Gutachten, „Datenblätter“ oder ähnliche Unterlagen zu kaufen und wir empfehlen Ihnen dies auch nicht.
Für die Zulassung benötigen Sie ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Die Begutachtung kann an einer unserer TÜV-STATIONEN durchgeführt werden.
Wenn der Sachverständige die Übereinstimmung mit den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen festgestellt und das Gutachten nach §21 StVZO angefertigt hat, können Sie zu der für Ihren Wohnsitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde ("Zulassungsstelle") fahren, um das Fahrzeug zuzulassen.
Für die Begutachtung muss jedes Fahrzeug versichert sein. Sie benötigen für die Fahrt zu unserer TÜV-STATION Kurzzeitkennzeichen, die Sie bei Ihrer Zulassungsstelle bekommen.
Die früher für US-Importfahrzeuge auf dem Ausnahmewege zugeteilten Kennzeichen für Leichtkrafträder werden seit Sommer 2000 nicht mehr genehmigt, weil die Anbringung eines Kennzeichenhalters mit Beleuchtungseinrichtung technisch möglich ist und die Verkehrsministerien der Bundesländer die Umrüstkosten für zumutbar halten.
Allen Anfragen an den Fahrzeughersteller sollten Sie möglichst alle verfügbaren technischen Daten Ihres Fahrzeugs beifügen, auf jeden Fall immer die vollständige vehicle-identification-number (VIN).
Eine konkrete Aussage zur Gebührenhöhe ist von hier aus leider nicht möglich, weil nicht abzuschätzen ist, ob im Rahmen der Begutachtung zusätzliche Messungen durchgeführt werden müssen
Habe jetzt aber woanders erfahren, dass das alles gar nicht so schlimm sein soll.
Ich weiß inzwischen auch nicht mehr ob sich das lohnt oder nicht, wenn das Auto erstmal in D steht, dann wird ja schwierig zu sagen. Nein, will ich doch nicht mehr.