US VW Jetta 2.5 SEL Import

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Moin zusammen,

ich bin brandneu hier, aber ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich lebe derzeit in den USA und werde in dem nächsten Monat wieder in Deutschland leben.
Meine VW Jetta den ich mir hier geleast hatte, habe ich ausgelöst und möchte ich nach Deutschland importieren.

Was muss ich da beachten?
TÜV? Umrüstung? Zulassung?

Kann man so ein Auto auch gut in Deutschland verkaufen?

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Falls noch irgendwelche Sachen benötigt werden, nur kurz schreiben und werde das gerne noch anfügen. ;)

Besten Dank und Gruß
 
denk mal wegen der beleuchtung muss auf jeden fall ein tüv termin gemacht werden. die ist ja in den staaten anders als bei uns hier in europa.
 
Ja, wird nicht ganz einfach. Höre in letzter Zeit immer mehr von Problemen bei der Umrüstung, da eben fast alles anders ist bei den Fahrzeugen in Bezug zu einem deutschen Modell. Also die Umrüstungen gestalten sich nicht ganz so einfach. Mittlerweile kann man eigentlich schon sagen, dass es mehr Sinn macht das Fahrzeug dort zu lassen und hier ein anderes Fahrzeug zu kaufen. Aber möglich ist es natürlich. Eine Zulassung, so wie er ist, wirst du vermutlich nicht bekommen. Am besten wäre, wenn du vorab mal den TÜV anschreibst und die dir dazu Infos geben. Denn du musst dir ggf. schon jetzt vorab diverse Unterlagen besorgen für den Import. Also sämtliche Beleuchtung ist natürlich davon betroffen. Welche Ausstattung hat denn das Fahrzeug? Xenon? Tacho mit MPH?
Auch bei der zukünftigen Ersatzteilbesorgung muss man dann auch immer beachten, dass es kein deutsches Fahrzeug ist, da hier über im Detail andere Bauteile verbaut wurden.
 
Moin Fuchs,

na das ist doch mal eine Aussage mit der man arbeiten kann. :)
Habe jetzt auch schon einige Male gelesen, dass es viele Probleme bei der Umrüstung gab und gibt.
Das wäre natürlich der worst case, wenn man das Auto schon mal rüber geholt hat.

Dein Tipp mit dem TÜV werde ich beherzigen, vielleicht können die mir schon weiter helfen.

Besten Dank, aber hoffe natürlich noch auf viele weitere Beiträge. ;)

Gruß
 
Kannst du dann mal berichten was der Tüv gesagt hat und wie es gelaufen ist? Thx
 
Moin Sois,

steckst du in der gleichen Situation oder planst du das gleiche?
Hier mal was der TÜV mir gesagt hat:

Die in Nordamerika angebotenen Fahrzeugtypen werden bezüglich der Motorausführung und anderer Ausstattungsmerkmale speziell für diesen Markt gefertigt. Deshalb kann nicht automatisch von der Einhaltung bestimmter europäischer Vorschriften ausgegangen werden.
Für die Zulassung in Deutschland gilt: das Fahrzeug muss alle zum Zeitpunkt seiner erstmaligen Zulassung (gleichgültig wo auf der Welt) die in Deutschland geltenden straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen erfüllen.
Der Kfz.-Steuersatz wird in Deutschland nach dem Abgasverhalten, bzw. CO2-Ausstoß des Fahrzeugs nach den Stufen der Richtlinie 70/220/EWG bemessen. Dafür muss im Rahmen der Begutachtung eine auf das Fahrzeug zutreffende Emissions-Schlüsselnummer vergeben werden. Deshalb ist eine eindeutige Aussage zum Abgasverhalten unverzichtbar.
Bei Importfahrzeugen aus Nordamerika ist erfahrungsgemäß das Abgasverhalten für Europa nicht nachgewiesen. Es kann sein, dass der Fahrzeughersteller dafür eine entsprechende Bestätigung ausstellt, aber nach unseren Erfahrungen kann man sich darauf nicht unbedingt verlassen.

Die Beleuchtungseinrichtungen müssen auf europäische Vorschriften umgerüstet werden, wenn das Fahrzeug in Deutschland gefertigt wurde. Für außerhalb Deutschlands produzierte Fahrzeugen gilt:

· Austausch der US-Scheinwerfer gegen hier zugelassene, bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Leuchtweitenregelung; ggf. kann ein Einzelgutachten für Scheinwerfer beim Lichttechnischen Institut in Berlin eingeholt werden (ca. 900,- €);
· Austausch der vorderen gelben Begrenzungsleuchten in den Fahrtrichtungsanzeigern gegen weiße (können bei einem eventuellen Scheinwerfertausch in die neuen Scheinwerfer integriert werden); die elektrischen Anschlüsse für die vorderen Begrenzungsleuchten in den Fahrtrichtungsanzeigern sind zu entfernen;
· rote Blinkleuchten hinten sind nicht zulässig; Ausnahmegenehmigungen werden hierfür nicht mehr erteilt, ggf. müssen zusätzliche gelbe Blinkleuchten hinten angebaut oder, falls es eine europäische Version gibt, die kompletten Rückleuchten-Einheiten dieser Modelle angebaut werden;
· eine Nebelschlussleuchte muss vorhanden sein ggf. nachgerüstet werden;
· die Anzeige der Geschwindigkeit muss in km/h erfolgen;
· die Elektromagnetische Verträglichkeit gemäß der Richtlinie 72/245/EWG ist durch ein beim Kraftfahrt-Bundesamt akkreditiertes EMV-Labor nachzuweisen.

Wenn Sie eine Begutachtung Ihres Fahrzeugs bei einer Technischen Prüfstelle (TP) durchführen lassen, wird der TÜV-Sachverständige bei der Prüfung die eventuell fehlenden, aber erforderlichen Teilprüfungen feststellen. Es ist grundsätzlich nicht notwendig, vorab Gutachten, „Datenblätter“ oder ähnliche Unterlagen zu kaufen und wir empfehlen Ihnen dies auch nicht.
Für die Zulassung benötigen Sie ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Die Begutachtung kann an einer unserer TÜV-STATIONEN durchgeführt werden.

Wenn der Sachverständige die Übereinstimmung mit den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen festgestellt und das Gutachten nach §21 StVZO angefertigt hat, können Sie zu der für Ihren Wohnsitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde ("Zulassungsstelle") fahren, um das Fahrzeug zuzulassen.
Für die Begutachtung muss jedes Fahrzeug versichert sein. Sie benötigen für die Fahrt zu unserer TÜV-STATION Kurzzeitkennzeichen, die Sie bei Ihrer Zulassungsstelle bekommen.
Die früher für US-Importfahrzeuge auf dem Ausnahmewege zugeteilten Kennzeichen für Leichtkrafträder werden seit Sommer 2000 nicht mehr genehmigt, weil die Anbringung eines Kennzeichenhalters mit Beleuchtungseinrichtung technisch möglich ist und die Verkehrsministerien der Bundesländer die Umrüstkosten für zumutbar halten.
Allen Anfragen an den Fahrzeughersteller sollten Sie möglichst alle verfügbaren technischen Daten Ihres Fahrzeugs beifügen, auf jeden Fall immer die vollständige vehicle-identification-number (VIN).
Eine konkrete Aussage zur Gebührenhöhe ist von hier aus leider nicht möglich, weil nicht abzuschätzen ist, ob im Rahmen der Begutachtung zusätzliche Messungen durchgeführt werden müssen

Habe jetzt aber woanders erfahren, dass das alles gar nicht so schlimm sein soll.
Ich weiß inzwischen auch nicht mehr ob sich das lohnt oder nicht, wenn das Auto erstmal in D steht, dann wird ja schwierig zu sagen. Nein, will ich doch nicht mehr. ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich glaube, das lasse ich besser bleiben. Wollte eigentlich auch einen US-Wagen importieren (gebraucht), da die dort unten richtig günstig sind aber wenn ich dann überleg was ich reinstecken muss, zu teuer.
 
Nein, damit spart man heutzutage nicht mehr. Und man hat eben später auch immer wieder Probleme mit der Ersatzteilbeschaffung. Es gibt schon Betriebe, die diese Umrüstungen machen, aber das ist sehr teuer. Vorallem sind ja hier jetzt nur die Sachen geschrieben, die später vorhanden sein müssen. Der Weg dort hin bedeutet teilweise auch den Tausch von Steuergeräten, damit das alles wieder funktioniert und korrekt betrieben werden kann und das ist ebenfalls wieder teuer.
 
Ich frag mich nur warum das mit einem Mustang immer so problemlos funktoniert...
 
Das kann ich dir nicht beantworten. Bei uns in der Region sind jedoch viele amerikanische Soldaten stationiert und die fahren natürlich solche Fahrzeuge (ohne Umbau versteht sich, also so wie man sie kaufen kann, wie der Jetta hier auch) und die dürfen das auch. Die haben jedoch auch gesonderte Anmeldungen und andere Kennzeichen. Ich kenne sogar welche von diesen und die können natürlich aufgrund ihrer Stellung auch problemlos die Fahrzeuge importieren und für die sind die Fahrzeuge auch entsprechend günstig (bis auf den Verbrauch - dafür bekommen sie den Sprit auch günstiger durch die Kaserne). Ich weiß nicht, wie es ist, wenn die solch ein Fahrzeug verkaufen. Früher war es so, als die ein deutsches Fahrzeug angemeldet hatten, dann wurde das offiziell exportiert und der Brief mit Aufdruck (Wegen Ausfuhr gelöscht) versehen. Damals hatten die aber auch noch ihre typischen Kennzeichen, die sie jetzt nicht mehr haben.
Ich denke aber rechtlich gesehen ist das Fahrzeug bei denen nicht importiert und kann auch garnicht normal an der Zulassungstelle zugelassen werden. Da müsste ich direkt mal einen fragen, wie das bei denen jetzt läuft.

Bestimmte Fahrzeuge wie spezielle Oldtimer kann man mit Sicherheit auch garnicht so einfach umbauen und ich gehe stark davon aus, dass diese Fahrzeuge dann auch so wie sie sind, aufgrund spezieller Kontakte zwischen Prüfer und Importeuer (meist ja spezielle Firmen) eine Zulassung in Deutschland bekommen.

Das man das jedoch auch etwas unterbinden will und bei aktuellen Fahrzeugen kann, das ist auch verständlich.
 
Moin Leute,

das Thema ist zwar schon über ein Jahr alt, aber ich will es mal wieder aufleben lassen.
Ich habe den Jetta schon seit gut über einem Jahr hier in Deutschland und mit Umrüstung etc. hat alles super geklappt.
Ich bin vollstens zufrieden mit dem Auto, allerdings bekomme ich von meiner jetzigen Firma einen Firmenwagen und mit zwei Autos kann ich nicht so viel anfangen.
Ich würde den Jetta daher gerne verkaufen, also wer Interesse oder ein Jetta Liebhaber ist, einfach bei mir melden.

Hier nochmal ein paar Details:

VW Jetta 2.5. SEL
US-Modell
Baujahr: 2011
Benziner
4/5 Türer
125 kw
--
Lederausstattung: schwarz
Radio/Navigationssystem (RNS-510)
Bluetooth
--
aus erster Hand
scheckheftgepflegt

Der US-Jetta 2011 ist mit dem Jetta 6 hier in Deutschland zu vergleichen, allerdings eine andere/besser Ausstattung.

Falls ich hierzu ein neues Thema eröffnen soll, mach ich das natürlich gerne.

Besten Dank und Gruß
 
Will gerne mal wissen von dir was du alles umgerüstet hast und was es gekostet hat !?
 

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