unterbodenbeleuchtung

zpeedy

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Sehr geehrter Herr Willburger,

für die "Einstiegs-u. Umfeldbeleuchtung" hat sich lt. Aussage unserer Produktbetreuung ein Sonderausschuss im Verkehrsministerium beschäftigt und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
- Es muß grundsätzlich durch technische Mittel ausgeschlossen sein, daß die Leuchte bei Fahrt brennt.
- Die Leuchte darf nur im Stand und nur beim Ein- und Aussteigen brennen können.
- Das austretende Licht muß indirekt wirken und darf nich als Illumination des Fahrzeugs von unten ausgestaltet sein.
- Die Beleuchtungseinrichtung darf nur während des Öffnungsvorgangs der Tür brennen und muß sich bei Bewqegung des
Fahrzeugs selbsttätig ausschalten.
- Darf nur bei eingeschalteter Innenbeleuchtung brennen.

Bei einem selbst hergestellten Bausatz "Einstiegsbeleuchtung" halten wir aufgrund der vorgegebenen Bedingungen eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr für erforderlich. Fa. Brabus hat noch keine Stellungnahme abgegeben.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i.A. J. Steink
ich werd mich wohl dran machen so was zu basteln, wird ja nicht das größte problem sein sowas mit der handbremse und dem türkontakt zu koppel...

nur über den satz :
Das austretende Licht muß indirekt wirken und darf nich als Illumination des Fahrzeugs von unten ausgestaltet sein.
bin ich mir noch nicht ganz im klaren, aber ich hoffe mal der tüvler weiß auch nicht was damit gemeint ist
wink.gif
 
Vermute mal, das die man die Leuchten nicht direkt sehen draf sonder halt nur den Lichtschein. Gefällt mir persönlich auch so besser.

Ich denke mal, das das der Fall dafür ist, das du das eingetragen haben möchtest.
 
aber als illumination von unten heißt doch wieder das es nicht komplett unter dem wagen hell sein darf...

naja die widersprechn soch öfters selber die herren vom tüv und dekra...

also ich fahr demnächst zum tüv mit dem wisch und frag nochmal wies jetzt ausschaut damit. nicht das ich am schluss doch wieder alles abbauen kann.

ich hätte halt gerne ne typische unterbodenbelcutung dran. so alle hier:

i-1.JPG


i-1.JPG


PS: natürlich will ich das nicht unterm fahren...
wink.gif
 
Berufsschulkollege erzählte mir heute, ein bekannter von ihm hätte das in der art und weise auch eingetragen bekommen. Ist aber auch noch mit der Alarmanlage gekoppelt. wenn er den Wagen aufschließt geht die beluchtung an und auch beim schließen leuchtet sie noch 10 sec nach. Wird der alarm aktiviert leuchtet der ganze Wagen wie ein Tannenbaum.
 
von solchen kollegen habe ich auf meiner langen suche schon öfters gehört.

ich suche aber immer noch einen fahrzeugschein oder ein tüv prüfbericht..

also hau mal bitte deinen kollegen an für ne kopie vom fahrzeugschein, wäre echt klasse wenn das mal klappen würde.

PS: spitze wäre es natürlich auch nocht mit foto, welcher tüv es abgenommen hat etc.
 
Kann ihn mal fragen. Weiß nur nicht wann ich ihn wieder sehe. Könnte sein, das das erst wieder nach den Sommerferien ist. Hab leider keine Telefon oder Handynummer.
 
ich werd sowieso mein passi erst im winter zerlegen und dann mal alles reinbauen.

also dann will ich auch die ubb einbauen und im frühjar vom tüv eingetragen bekommen.

also ich warte auf dich Emperor. vielleicht hat ein anderer sowas auch schon eingetragen??
 
dann kann man ja nur hoffen, dass ihr nicht auf die falschen kollegen trefft, die davon noch nichts wissen und euer auto trotzdem mitnehmen.
 
Stand er doch heute unverhofter Weise bei mir im Laden. Hab ihm gleich Bescheidgesagt. Er versucht dran zu kommen. Ist allerdings kein Fahrzeugschein, sonder so ein nettes Geschreibsel vom TüV.
 
"Ich habe Ihnen die Vorlage des Arbeitskreises mal dazugelegt. Stufen Sie´s als Arbeitsscheinwerfer, bzw. Suchscheinwerfer ein, dann kann man eventuell damit leben. In diesem Falle erübrigt sich dann das Genehmigungszeichen. Wenn sie Blinker o.ä. dazunehmen wollen, dann genehmigte Leuchten also Wellenlinie Buchstabe und Zahlen oder das Prüfzeichen mit dem "e" im Kreis.

Also bauen Sie ihre Leuchten so an, daß sie zwar unten strahlen, die Fahrzeugmaße nicht ändern und den Straßenverkehr nicht blenden, titulieren Sie das Ganze dann als Such bzw. Arbeitsscheinwerfer.

Somit würde sich dann auch eine Eintragung erübrigen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gruber, BS4-Ulm

TÜV Verkehr & Fahrzeug GmbH,
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Niederlassungsleiter TÜV Ulm "
 
Der ChrismaN hat auch seit gestern eine drauf. Echt geile Optik. Heute ist er für 3 Wochen in den Urlaub gefahren. Und dann gibts endlich Fotos davon.

So long
devil.gif
Golf III GTI
devil.gif
 
und wie schauts aus mit tüv?

hat das wer eingetragen bekommen???

hätte gerne ne kopie vom fahrzeugschein oder den tüv prüfbericht... thx
 

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