Renault Megane Mit Nebler

Diskutiere Renault Megane Mit Nebler im TÜV Forum im Bereich Sonstiges; Hi. Und zwar haben meine Eltern nen Renaul Megane mit Nebelscheinwerfern. Der rechte ist sehr stark beschädigt, und dieser Mist ist echt scheisse...

  1. #1 Franky Fix, 23.03.2003
    Franky Fix

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    Hi. Und zwar haben meine Eltern nen Renaul Megane mit Nebelscheinwerfern. Der rechte ist sehr stark beschädigt, und dieser Mist ist echt scheisse teuer. Und da hab ich mir gedacht, ein Fahrzeug muss ja keine Nebelscheinwerfer haben, da bau ich die doch vorm TÜV ab. Kann ich das so machen oder gibt es da irgendwelche Vorschriften das ein Fahrzeug ab nem bestimmten Baujahr soetwas braucht?

    Tschau
     
  2. #2 Emperor, 24.03.2003
    Emperor

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    Weiß nur, das jede Beleuchtung am Auto Einwandfrei Funktionieren muß. Und wenn nichts da ist, kann auch nichts Funktionieren. Glaube auch nicht das der großartig was zu sagen würde, wenn du die ausbaust und auch noch den schalter entfernst.
     
  3. #3 6N@Berlin, 26.03.2003
    6N@Berlin

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    also die kannst du beruhigt ausbauen. wie schom gesagt, was drtan ist, muss auch funktionieren, aber wenn du keine hast, wird dich garnicht erst jemand danach fragen. den schalter kannst du auch drin lassen. da nebels ja keine tüv-relevanten teile sind, die man haben muss, dürfte es da keine probleme geben. es ist ja auch keine vorschrift welche zu haben
    und wenn der tüver dir blöde kommt, soll er dir mal zeigen, wo das geschrieben steht, glaube ich aber nicht! [​IMG]
     
  4. Mike

    Mike Gast

    Ausbauen musst Du die nicht unbedingt, es reicht wenn Du diese mit schwarzem Tape abklebst, so daß kein Licht durchstrahlt...

    cu Mike
     
  5. #5 Franky Fix, 27.03.2003
    Franky Fix

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    Hi. Bist du dir sicher Mike mit dem schwarzen Tape? Weil das ja für mich das einfachste wäre. Denn an die Nebler sind mit Torx fest geschraubt, aber nicht die normalen sondern die mit ner Erhöhung in der Mitte. Da passen meinen normalen nicht, daher würd ich die schon gern drin lassen.

    Tschau
     
  6. Mike

    Mike Gast

    Ja ich bin mir sicher in der StVZO steht das. Lies die § 17 und § 66

    cu Mike
     
  7. #7 6N@Berlin, 31.03.2003
    6N@Berlin

    6N@Berlin Erfahrener Benutzer

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    also meiner meinung nach steht in diesen §§ nicht, dass man die nebler einfach abkleben darf. in § kann ich nichts von licht lesen und du meintest bestimmt §66a. der handelt zwar von beleuchtung, aber da steht nur wie die leuchten beschaffen sein müssen und welche ein kfz haben muss.
    in abs 2 steht:
    paarweise angebrachte leuchten müssen müssen gleich stark leuchten, nicht mehr als 400mm von der breitesten stelle des fahrzeugumrisses entfernt und in gleicher höhe angebracht sein.
    ---> ich würde die nebler lieber ausbauen oder einfach vorher mal beim tüv nachfragen!

    was dabei rausgekommen ist, würde mich dann aber mal interessieren. [​IMG]
     
  8. #8 Emperor, 01.04.2003
    Emperor

    Emperor Erfahrener Benutzer

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    Ein unverbindlicher Anruf beim TüV ist dann glaube ich wirklich das beste. Da bekommst du dann auch eine klare Aussage und kannst danach immer noch schaun, was du nun machst.
     
  9. Mike

    Mike Gast

    Du musst das so sehe, bei Gesetzen ist alles erlaubt, was nicht verboten oder eingeschränckt ist. Da Nebel abkleben nicht verboten sind ist das also zulässig. So der TÜV- Rheinland...

    cu Mike
     
  10. #10 6N@Berlin, 06.04.2003
    6N@Berlin

    6N@Berlin Erfahrener Benutzer

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    klar ist alles erlaubt, was nicht verboten ist, aber leider hat man nicht immer alle gesetzte im kopf! und jeder tüv hat seine eigene meinung! aber eigentlich ist es ja auch egal. ich würd mal da anrufen und dann weißt du es 100%ig!
     
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