frage zu e-zeichen,abe, tüv usw...

Diskutiere frage zu e-zeichen,abe, tüv usw... im TÜV Forum im Bereich Sonstiges; ich hab zwar von vielen dingen ahnung aber bei autos und besonders bei dem tüv kram blick ich nur begrenz durch. vor allem in letzter zeit da ich...

  1. #1 kinggoliath, 04.08.2004
    kinggoliath

    kinggoliath Erfahrener Benutzer

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    ich hab zwar von vielen dingen ahnung aber bei autos und besonders bei dem tüv kram blick ich nur begrenz durch. vor allem in letzter zeit da ich mich auch ein bischen mit tuning beschäftige und hier und da vieles suche und vieles finde aber nicht alles ganz verstehe.

    heute: e-zeichen, abe, tüv-gutachten und co. [​IMG]

    e-prüfzeichen -> einfach einbauen und glücklich sein. keiner wird sich je beschweren. richtig? [​IMG]

    abe -> einfach einbauen und glücklich sein. keiner wird sich je beschweren. ABER man muss die abe immer im auto mitführen. richtig? [​IMG]

    alles was kein e-zeichen und keine abe hat muss man eingebaut zum tüv schleppen damit er das prüfen und eintragen kann. richtig? [​IMG]

    nun hab ich was gehört von tüv-gutachte und was von tüv-teilegutachten und dass das tüv gutachten besser / nützlicher is als das teilegutachten. was is denn das jetzt wieder. und gibt es auch ein materialgutachten? [​IMG] hilfe... [​IMG]


    edit:
    und was is der unterschied von E1 zu E2 zu E3 zu....
     
  2. #2 Magic82, 04.08.2004
    Magic82

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    Soweit ganz richtig. Wenn Du ein E-Prüfzeichen hast oder ne ABE (immer dabei, für das jeweilige) hast ist alles OK.
    Teile mit tüv gutachten können verbaut müssen aber anschließend vom Tüv oder dekra abgenommen werden.

    Bei einem Materialgutachten liegt es im Ermessen des Prüfers.
     
  3. #3 kinggoliath, 04.08.2004
    kinggoliath

    kinggoliath Erfahrener Benutzer

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    [/quote]

    also wenns im ermessen des prüfers liegt kann man mit dem materialgutachten ganz schön auf die fresse fliegen und sollte darum sowas lieber meiden?!

    und beim tüv gutachten muss der prüfer zustimmen wenn es korrekt verbaut wurde?
     
  4. #4 Emperor, 04.08.2004
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    Man muß nicht unbedingt auf die Fresse fliegen. Für meine Motorhaubenverlängerung hab ich glaub ich auch nur ein Materialgutachten (mußte mittels einer Einzelabnahme abgenommen werden). Hatte keine Probleme damit. Allerdings war die Eintragung von der MHV teurer als wie die MHV an Material gekostet hat.
     
  5. #5 kinggoliath, 05.08.2004
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    [​IMG] @ kosten.

    naja is klar man muss nich auf die fresse fliegen aber man kann wenn man nen arschigen brikettkacker trifft.
     
  6. Zero

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    [/quote]

    Jo, so war das bei mir auch... Irgendwie auch Schwachsinn, gelle... [​IMG]
     
  7. #7 Emperor, 08.08.2004
    Emperor

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    Jo, so viel wie die an uns verdienen, können die uns auch mal mehr durchgehen lassen. (z.B. im bezug auf die 50cm höhe)
     
  8. pasha

    pasha Benutzer

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    das problem bei ABE's ist, dass die im ausland nicht gelten! EWG ist was anderes, das gilt europaweit.
    zu E-zeichen ist zu sagen, dass man nich alle teile einfach einbauen und glücklich sein kann [​IMG] z:B Front blinker mit Standlicht, man muss das normale standlicht abkelemmen! oder bei kristal rückleuchten braucht man reflektoren( hab schon dafür punkte gesehen [​IMG] )! beides hat aber ein E-Prüfzeichen!
     
  9. #9 Meisterprüfer, 10.11.2004
    Meisterprüfer

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  10. #10 Meisterprüfer, 11.11.2004
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    Also hier mal zur Aufklärung.
    Es gibt verschiedene Formen der E Speziefiezierung.
    Grosses E im Kreis ( EG-Typgenehmigung) entspricht einer nationalen ABG ( Allgemeine Bauartgenehmigung) um was fuer Teile es sich hier im speziellen handelt kannst du im §20 der STVZO nachlesen.

    kleines e im Quadrat entspricht der nationalen ABE ( Allgemeine Betriebserlaubnis) in der Regel eintragungsfrei ausser der Inhaber der ABE -in der Regel der Hersteller verpflichtet dich dazu eine Anbauabnahme durchführen zu lassen warum und wieso du das im Einzelfall machen musst steht im § 19 der STVZO..

    die Zahlen hinter dem geben das jeweilige Land an in dem Typiefizierung beantragt und genehmigt wurde. in Deutschland ist dies das KBA in Flensburg . bzw in Dresden .

    Teilegutachten
    Ein von einem Hersteller von Fzg Teilen beantragtes Gutachten für ein oder mehrere Fzg Typen . Das immer eine Änderungsabnahme erforderlich macht . Prüfgrundlage für den Sachverständigen einer amtlich anerkannten Prüforganisation.

    Materialgutachten

    ein von einem Hersteller ausgefertigtes Zeugnis aus was für einem Material sein Produkt hergestellt ist.Beinhaltet meist Angaben zur Bruch und Splitterfestigkeit.

    Dies darf nur von einem aasoP einer Technischen Prüfstelle eingetragen werden.

    In Westdeutschland ist dies der TÜV im Osten die DEKRA.
    und warum die Menschen sich damit schwer tun ist auch logisch oder ??

    Ich hoffe die Informationen sind ausreichend.

    Jemand der sich mit dem Kram auskennt. [​IMG]
     
Thema: frage zu e-zeichen,abe, tüv usw...
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