Werkstatt-Reparaturkostenübernahme inkl. Mietwagenkosten?

Diskutiere Werkstatt-Reparaturkostenübernahme inkl. Mietwagenkosten? im Recht und Verkehr Forum im Bereich Sonstiges; Werkstatt-Reparaturkostenübernahme inkl. Mietwagenkosten? Hallo zusammen, wegen eines unverschuldeten Unfalls im letzten Jahr (Heckschaden,...

  1. Septem

    Septem Erfahrener Benutzer

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    Werkstatt-Reparaturkostenübernahme inkl. Mietwagenkosten?

    Hallo zusammen,

    wegen eines unverschuldeten Unfalls im letzten Jahr (Heckschaden, laut Werkstatt ca. 4000 €, laut gegnerischem Gutachter ca. 3000 €) muss mein Golf in die Werkstatt. Ich habe jetzt aber verschiedene Aussagen bzgl. der Inkludierung der Kosten für den Mietwagen in die Reparaturkosten-Übernahme durch die Werkstatt gehört.
    [​IMG]
    Meistens habe ich auf verschiedenen (hoffentlich unabhängigen) Seiten im Internet gelesen, man soll die Mietwagenkostenabrechnung nicht direkt zwischen Versicherung und Werkstatt machen lassen, wogegen eine reine Reparaturkostenübernahme durch die Werkstatt unkritisch sei.

    Der Versicherungsgutachter des Gegners hat gesagt, er würde mir Empfehlen eine Reparaturkostenübernahme an die Werkstatt (die Mietwagenkosten/ den Wertverlust sollte ich direkt mit der Versicherung abklären) zu machen. Die Werkstatt ist im Übrigen eine VW-Werkstatt und der Golf ist 21 Monate alt.

    Die Werkstatt allerdings hat es als normal angesehen, dass Sie auch die Kosten für den Mietwagen (laut Werkstatt eine Fahrzeugklasse unter Golf) mit der Versicherung abrechnen. Da ich die Reparaturkosten-Übernahmebestätigung unterschreiben möchte, wäre ein Hinweis von Euch ideal, wie man sich in diesem Fall zu Verhalten hat. Außerdem: Welche Gründe sprechen für bzw. gegen eine Übernahme der Mietwagenkosten-Abrechnung durch die Werkstatt?

    Im Übrigen brauche ich einen Mietwagen, da ich jeden Tag 60 km zur Arbeit fahre und der Wagen mindestens eine ganze Woche in der Werkstatt ist.

    Wäre schön, wenn jemand was hilfreiches dazu sagen könnte!


    Grüße und Danke schon einmal,
    Septem
     
  2. Julian

    Julian Erfahrener Benutzer

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    Nichts spricht dagegen.

    Du darfst bloß KEINEN höherwertigen Wagen als Deinen nehmen, also keinen A4 oder A6 oder Golf4 mit 150PS oder so. Immer kleiner oder gleichwertig, sonst kann die geg. Versicherung es ablehnen.
    Für die Reparaturzeit hast Du Anspruch auf einen Mietwagen, den die geg. Versicherung zahlen muß.
    Wenn Du nachweislich unverschuldet bist, wird Reparaturksoten und Mietwagenrechnung zu der geg. Versicherung geschickt.

    War bei meinem Unfall damals auch so, nur wollte mir die Werkstatt einen Anwalt usw. andrehen, aber das habe ich alles selbst gehabt. Das sollte man vermeiden.
    Hinzu kam bei mir noch ein Gutachten, da abgeklärt werden mußte, was alles am Fahrwerk defekt war.

    Ich hatte aber den polizeilichen Bescheid, daß ich unverschuldet war, weil Mr.Nullchecker dachte, es wäre links-vor-rechts. Soetwas solltest Du auch haben, dann mußt Du Dir keine Sorgen machen.
     
  3. #3 Markus400, 29.01.2003
    Markus400

    Markus400 Erfahrener Benutzer

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    Hallo!

    Bei meinem unverschuldeten Unfall im letzten Sommer war es auch
    so, daß ich von der Werkstatt eine Leihwagen bekommen habe.
    Der Leihwagen war auch ein G4 TDI 115 PD, also gleiche Klasse.
    Für einen Tag hatte ich einen Jubi-GTI mit 210 PS (Chip), welchen
    der Freundlicher trotz anderer Abmachungen auch bei der Versicherung
    eingereicht hat.
    Die Versicherung hat die kompletten Leihwagenkosten übernommen:
    ca. 3500 € für ~3 Wochen, inkl. einen Tag Jubi-GTI fahren.[​IMG]

    Die Reparatur dauerte aus folgenden Gründen solange:
    1. Schaden = vorne links ist mir einer frontal reingefahren
    2. das erste Gutachten wurde erstellt.
    3. Ersatzteile bestellt
    4. beim Auseinanderbauen hat die Werkstatt gesehen das der Klima-
    kompressor auch kaputt ist.
    5. Nachgutachten
    6. Beim Zusammenbauen festgestellt, das H&R den falschen Dämpfer
    respektive Feder geschickt hat.
    7. Neubestellung
    8. Zusammenbau
    9. Yuchu!![​IMG] ich hab mein Auto wieder
     
  4. Karl

    Karl Erfahrener Benutzer

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    Moin!

    @Septem:
    Jo, das geht normalerweise alles in Ordnung, solange du unverschuldet bist und der Leihwagen gleichwertig oder "kleiner"...
    Das wurde ja auch alles schon erläutert...

    Ich hatte einmal längere Zeit einen Leihwagen und der Händler "musste" mir einen höherwertigen Wagen (in dem Fall wars ein Golf 3 VR6 [oder wie hiess das vergleichbare Modell damals???] - fragt mich nicht warum die so einen als Ersatzwagen haben bzw. abgeben?!?!? [​IMG] ), weil die keinen anderen Ersatzwagen da hatten, abgesehen von Lieferwagen...hab dann kurz danach (2 o. 3 Tage) allerdings auch n anderen (Polo) bekommen.

    mfg
    Karl
     
  5. Septem

    Septem Erfahrener Benutzer

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    Hallo Julian, Markus400 und Karl,

    Danke für Eure Antworten. Dann werde ich es auch so machen, dass die Werkstatt die Mietwagenkosten direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen kann.
    Mein Unfallgegner hat schließlich in der polizeilichen Verkehrsunfallanzeige den Verkehrsverstoß (Auffahren aus Unachtsamkeit) zugegeben, sollte also wirklich kein Problem werden.


    Grüße, Septem
     
Thema: Werkstatt-Reparaturkostenübernahme inkl. Mietwagenkosten?
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