Liquidcoold
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Wann muß der Zahnriemen beim Golf 4 gewechselt werden?
Also ist nen Golf 4 Baujahr 12/00 1,6L 16V Motorkennbuchstabe AUS
Laut VW-Händler schreibt VW für diesen Motor KEINEN Wechselzeitpunkt vor.
Wir angeblich bei jeder Inspektion ( nicht die Ölwechselinspektion ) sichtkontrolliert, und wenn der Mechaniker meint der ist noch OK bleibt er drin.
Ha ha da lach ich mich kaputt, hat der Mechaniker nen Röntgenblick und kann sehen wie es um die innere Struktur des Zahnriemens bestellt ist und somit ne Aussage treffen ob er die nächsten 30.000KM bis zur nächsten Inspektion durchhält.
Mittlerweile weis doch jedes Kind das der Zahnriemen der Motorkiller Nummer 1 ist.
Oder entzieht sich VW durch diese Nichtvergabe eines Wechselintervalles der Garantie / Kulanzleistung, so nach dem Motto: Zahnriemen machen Probleme, da sagen wir lieber nichts wann der erneuert werden muß und können somit auch nicht in Regressansprüche verwickelt werden.
Wer kennt sich hier rechtlich aus, der Waagen ist Scheckheft gepflegt, wenn mir nun der Zahnriemen reist, muß VW dann dafür gradestehen? Sprich hab ich da mittels Anwalt etc. na gute Change oder soll ich bei der 130TKM Inspektion in den sauren Apfel beißen und vorsichtshalber den Zahnriemen für gut 400€ wechseln lassen?
Also ist nen Golf 4 Baujahr 12/00 1,6L 16V Motorkennbuchstabe AUS
Laut VW-Händler schreibt VW für diesen Motor KEINEN Wechselzeitpunkt vor.
Wir angeblich bei jeder Inspektion ( nicht die Ölwechselinspektion ) sichtkontrolliert, und wenn der Mechaniker meint der ist noch OK bleibt er drin.
Ha ha da lach ich mich kaputt, hat der Mechaniker nen Röntgenblick und kann sehen wie es um die innere Struktur des Zahnriemens bestellt ist und somit ne Aussage treffen ob er die nächsten 30.000KM bis zur nächsten Inspektion durchhält.
Mittlerweile weis doch jedes Kind das der Zahnriemen der Motorkiller Nummer 1 ist.
Oder entzieht sich VW durch diese Nichtvergabe eines Wechselintervalles der Garantie / Kulanzleistung, so nach dem Motto: Zahnriemen machen Probleme, da sagen wir lieber nichts wann der erneuert werden muß und können somit auch nicht in Regressansprüche verwickelt werden.
Wer kennt sich hier rechtlich aus, der Waagen ist Scheckheft gepflegt, wenn mir nun der Zahnriemen reist, muß VW dann dafür gradestehen? Sprich hab ich da mittels Anwalt etc. na gute Change oder soll ich bei der 130TKM Inspektion in den sauren Apfel beißen und vorsichtshalber den Zahnriemen für gut 400€ wechseln lassen?
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