Unterbodenbeleuchtung legal?

Diskutiere Unterbodenbeleuchtung legal? im TÜV Forum im Bereich Sonstiges; Ja ich weiss, ihr meint jetzt wieder... "was soll denn die blöde Frage schonwieder". Aber ein Blick in die VW Speed hat mich etwas stutzig...

  1. #1 Riff Raff, 02.11.2004
    Riff Raff

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    Ja ich weiss, ihr meint jetzt wieder... "was soll denn die blöde Frage schonwieder". Aber ein Blick in die VW Speed hat mich etwas stutzig gemacht.

    Und zwar ist dort eine Anzeige von einem "[LED-SpotLight] Unterbodenkit"
    Ich zitiere
    Ein paar Seiten weiter steht das auch nochmal in den News mit drin.

    Auf der HP von Foliatec finde ich jedoch nur diese hier
    und da steht auch wie erwartet dabei:"Nicht zulässig im bereich der StVZO".

    Aber das Produkt ist ein anderes wie jenes in der VW-Speed.
    Hier handelt es sich um Röhren mit 45 bzw. 60 LED's und die Beschreibung oben zeigt etwas ganz anderes, wenn auch vom Namen her ähnliches Produkt.

    Also ich bin verwirrt, wenn da ein TÜV-Teilegutachten dabei ist, was heist das für mich? Verstehe ich das nur falsch und es heist das die Dinger sicher sind oder bedeutet es wirklich das diese Unterboden Spotlights hier in Deutschland legal unters Auto gefriemelt werden dürfen? Würde das gerne noch vor der Essener Motorshow wissen weil die dort wahrscheinlich recht günstig wieder zu erstehen sind.

    MfG

    Riff Raff
     
  2. #2 Rennsemmel, 02.11.2004
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    Ich kanns mir nicht vorstellen! Außerdem glaub ich im Allgemeinen nicht alles was in diesen Anzeigen steht! Und ob das wirklich en richtiges Gutachten ist, bin ich mir auch nicht sicher! Kennt ihr diese "Shark-RS-Front" von JOM? Mit angeblicher ABE!! Von wegen, normales Gutachten!




    Gruß André
     
  3. #3 Riff Raff, 02.11.2004
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    Mich hats ja auch gewundert... was heist gewundert... ich kanns nicht glauben, aber die Hoffnung stribt ja bekanntlich als letztes.

    Evtl. ruf ich dort heute oder morgen man an wenn keiner weiter weiss. Und wenn sich das als war erweisen sollte werde ich natürlich euch das wissen lassen. [​IMG]

    MfG

    Riff Raff
     
  4. #4 Rennsemmel, 02.11.2004
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    Vielleicht haben sie bei dem Gutachten die Einschränkung, das es nur gilt, wenn sie mit den Türen gekoppelt sind, also als Einstiegs bzw. umfeldbeleuchtung! Darf man ja, soweit ich weiß! Ist wie mit Fußraumbeleuchtung u.ä.



    Gruß andré
     
  5. #5 Riff Raff, 02.11.2004
    Riff Raff

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    Das war einmal so, zumindest in Deutschland. Aber das wurde auch wieder geändert. Es soll zwar noch welche geben die Ihre UBB als Einstiegsleuchte legal am Fahrzeug haben aber heut zutage wird das einem niemand mehr genehmigen.

    Und gefallen lassen würde ich mir diese Einstiegsleuchten Geschichte gerne wenn ich es dafür legal hätte.
     
  6. #6 der.oberharzer, 02.11.2004
    der.oberharzer

    der.oberharzer Gast

    Ich nehme an, dass das besagte TÜV-Gutachten für die UBB ein reines Gutachten für die Anbringung...

    Eine Art Unbedenklichkeitsgutachten, dass mit dem Teil an sich der Straßenverkehr nicht beeinträchtigt wird.

    Das Einschalten und Benutzen der UBB dient lediglich Showzwecken - dagegen können die grün-weißen und die TÜV'ler nichts sagen.
     
  7. Cr4sh

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    Für diesen Showzweck, könnt ich doch reintheortisch auf einem Parkplatz im stehenden Zustand einschalten oder?
     
  8. #8 Riff Raff, 03.11.2004
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    @Crash Nach der Vermutung des Oberharzers kannst du das zwar, es ist allerdings nicht legal da auf den meisten Parkplätzen die Regeln der StVO gelten.

    Ich hoffe jedoch immernoch auf etwas klarheit, vieleicht hab ich morgen mal ein paar freie Minuten auf der Arbeit und kann mal bei Foliatec anfragen.

    Bin aber immernoch für hilfreiche Ansätze offen.
     
  9. #9 der.oberharzer, 03.11.2004
    der.oberharzer

    der.oberharzer Gast

    @ Riff.

    Parkplätze sind IMMER Privatgrundstücke - ausser es ist ein öffentlicher (also Stadt bzw Gemeindegrundstück).

    Auf zB Supermarktparkplätzen gilt zwar die sogen Straßenverkehrsordnung - also Beachtung von Parkverboten, Vorfahrtsregeln (insbesondere rechts-vor-links) und sowas. Aber gegen Verstöße ist die öffentliche Hand (Grün-Weiße, Ordnungsämter usw.) machtlos! Ein Verstoß kann auf diesen Geländen nur mit zB Hausverbot geahndet werden. Dasselbe gilt für Unfälle auf solchen Parkplätzen...diese sind reine Versicherungssache - die Polizei hat damit nichts zu tun.

    ABER - sicher guckt die Polizei sich die Treffen auf Parkplätzen an, um die "Kunden" später auf der Straße aus dem Verkehr zu ziehen...(kennt man ja - man präsentiert stolz seine UBB auf nem Parkplatz und wird demnächst im öffentlichen Straßenverkehr rausgefischt...)
     
  10. #10 Emperor, 03.11.2004
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    Solange du den Spaß auf der Straße nicht an hast und die Röhren ein CE-Siegel tragen, können dir die da auch nichts.
     
  11. #11 Riff Raff, 04.11.2004
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    Nachts, halb eins am rande einer kleinen beschaulichen Bundesstrasse steht ein Jetta II mit einem grün-weissen bzw. grün-silbernen Auto davor parkend.
    Deneben sieht man einen Empi wie er wild gesti-und artikulierend 2 völlig ignoranten Polizisten erklärt das seine UBB ein CE-Zeichen hat. Zeigen kann man ihnen es ja leider nicht da die Strasse zu dunkel und das Auto zu flach ist. [​IMG]


    Also verlassen würde ich mich darauf nicht, @
    Es mag zwar theoretisch so aussehen, aber theopraktisch wird man da am kürzeren hebel sitzen.
    Ich denke da nur an meinem Kumpel der ne ½Stunde 2 Polizisten erklären durfte das er für seine Klarglas-Rückleuchten keine Papiere braucht weil sie ein E-Prüfzeichen haben.

    Naja... bis ich von der Firma aus zum telefonieren komme wird noch etwas dauern, aber ich halt euch auf dem Laufenden wie das mit dem TÜV-Gutachten zu verstehen ist.

    MfG

    Riff Raff
     
  12. #12 Emperor, 05.11.2004
    Emperor

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    ok. ein 100%ige Garantie kann ich auf die "CE Geschichte" auch nicht geben. Ist das letzte was ich zu diesem Thema gehört habe.
     
  13. #13 Meisterprüfer, 11.11.2004
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    Meisterprüfer Benutzer

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    Code:
    undefined
    Lichttechnische Einrichtungen und individuelle Fahrzeugbeleuchtung

    Nicht alles was leuchtet, ist erlaubt...

    Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen, die unzulässig oder falsch angebracht sind, führen gerade bei Nacht zu den skurrilsten Signalbildern. Damit wird das zulässige Signalbild z.T. stark verändert und kann zu Fehleinschätzungen oder Gefährdungen im Straßenverkehr führen.

    Das hat zur Folge, dass derartige Einrichtungen im Rahmen von polizeilichen Kontrollen bußgeldbewehrt bemängelt werden.

    Mit diesem Thema hat sich auch der zuständige Bund-Länder-Fachausschuss befasst und entschieden, dass lichttechnische Einrichtungen, die nicht zulässig sind oder die falsch oder in unzulässiger Anzahl am Fahrzeug verbaut sind, künftig als erheblicher Mangel (EM) im Rahmen der Hauptuntersuchung zu bewerten sind. Die Prüfplakette kann somit nicht zugeteilt werden.
     
  14. benny

    benny Gesperrt

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    thema endlich erledigt...

    kauft euch lieber schöne felgen und nich so eine blöde UBB das braucht kein schwein und gibt nur ärger....
     
  15. #15 Schraubi-Schlumpf, 17.11.2004
    Schraubi-Schlumpf

    Schraubi-Schlumpf Gast

    *benny-zustimm*

    ...schwachfug...
     
  16. #16 der.oberharzer, 19.11.2004
    der.oberharzer

    der.oberharzer Gast

    Stimmt Benny und Schraubi zu.

    Hauptsache Karre läuft und schöne Felgen drauf - meine Ansicht.
     
  17. #17 Riff Raff, 05.12.2004
    Riff Raff

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    So ihr Schwarzmaler!

    Ich war am Foliatec Stand.

    Also erlaubt sind 8 LED Spots 4 unter jeder Tür in einem bestimmten Abstand angebracht und an den Türkontakt angeschlossen. Des weiteren gibt es noch eine Türgriff-muschel Beleuchtung von Foliatec.

    Diese beiden Sachen sind nur von Foliatec legal (sagte der Verkäufer). Ausserdem muss die Einstiegsleuchte Weiss sein, die Türgriff-Beleuchtung weiss ich nicht ob es da eine farbliche vorgabe gibt weil die mich nicht so interessiert hat.

    Also, mal wieder anders gelaufen als manche gedacht haben. [​IMG]

    MfG

    Riff Raff
     
  18. #18 Schraubi-Schlumpf, 05.12.2004
    Schraubi-Schlumpf

    Schraubi-Schlumpf Gast

    ein erlebnis von donnerstag:

    morgens, 7:00 uhr... regen... ampel ....ich bin müde !

    wäääH, watt blendet mich denn da so nervig?? ach herje... der typ vor mir hat gerade seine pulsierende unterbodenbeleuchtung angeschmissen... leuchtet ja nett blau... aber beim dem regen irgendwie nicht so prall....
    herr gott noch mal !!! hinter mir nu auch ?? ich fahr an... um die kurve rum .... orr nee ey ... ne kolonne von unterbodenbeleuchtungs-freaks ?? ein gequälter blick in den rückspiegel: nee der hat keine unterbodenbeleuchtung! sondern eine rotierende rundumbeleuchtung in blau !! ...und ab überholte mich der passat in silber-grün und bremste meinen vordermann aus ....
    wie immer angemerkt: denkt an eure betriebserlaubnis die mit solchen dingern erlöschen kann... einher geht damit auch der versicherungsschutz .... viel spass beim lebenslangen bezahlen...
     
  19. #19 Emperor, 06.12.2004
    Emperor

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    Der Cheffe meiner Werkstatt meint zu dem Thema nur:
    Den genauen Wortlaut bekommen ich leider nicht mehr hintereinander. Aber sinngemäß stimmt es. Ich muß aber auch sagen, mir gefallen diese Teile auch.
     
  20. #20 Riff Raff, 06.12.2004
    Riff Raff

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    [/quote]

    Hö? Schraubi, was willst du uns damit sagen? Bist du Licht überempflindlich? Gab es bei euch die UBB im Sonderangebot, wenn wirklich jeder soeine hat? Hast du etwas zu viel NFSU gezockt?

    Also blaue UBB blendet mit nichten! Damals hatten wir probehalber die UBB an nen Audi 80 dran gemacht und die Strassen waren auch nass, es hat nicht geblendet!
    Das blau und rot kritische Farben sind ist wahr, aber wenn ich überlege wie oft ich schon auf der Autobahn das Licht eines entgegenkommenden Fahrzeugs für Blaulicht gehalten habe nur weil da jemand ein paar Blue-Laserlight Birnen drin hatte... ich weiss nicht ob es sooo viel mehr Irritation bedeutet wenn jemand blaue Neons drunter hat.
    Ausserdem geht es hier nicht um UBB direkt sondern um die neuen Einstiegsleuchten von Foliatec. Die sind also nur dafür gedacht im Stand zu funktionieren.

    Zudem gibt es Dinge die weitaus mehr irritieren bzw. gefährlicher sind. Z.b. habe ich schon oft das rote Blinken von so manch einem amerikanischen Auto fehl interpretiert und ich kann mir gut vorstellen das andere da falsch reagiert hätten wenn auf einmal die 2½ Tonnen kiste vor dir scheinbar voll in die Bremse steigt bzw. auf einmal vor dich auf die Spur zieht.


    Den genauen Wortlaut bekommen ich leider nicht mehr hintereinander. Aber sinngemäß stimmt es. Ich muß aber auch sagen, mir gefallen diese Teile auch.

    [/b][/quote]

    Klar gefallen die und wenn man eine Regelung einführen würde das man sie nur in Ortschaften bzw. bei trockener Witterung (für die geblendeten unter uns) an machen darf gäbe es da auch keine Probleme bzw. keine von mir Nachvollziehbaren.
    Dann gibt es noch die Sache mit dem splittern der röhren und das dies gefährlich werden könnte bei Unfällen. Dem kann man jedoch auch abhelfen mit einer starken Folie die die Röhren umgibt bzw. LED kits alternativ zur Hand nehmen.

    Ich werde meine UBB ans Bett dran schrauben und mir vieleicht mal diese Einstiegsleuchten Geschichte ansehen, also besonders heiss darauf bin ich nicht mir sowas unters Auto zu friemeln aber denoch finde ich das sie ruhig zugelassen werden können. Unter strengen richtlinien natürlich.

    MfG

    Riff Raff

    edit: SMD Leuchten
    LED-Spotz
     
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