Unterbodenbeleuchtung erlaubt?? Folgen wenn man erwischt wird ?

Diskutiere Unterbodenbeleuchtung erlaubt?? Folgen wenn man erwischt wird ? im Karosserie Forum im Bereich Allgemeines; Hallo zusammen, ich habe heute von einem Kumpel gehört, dass es seit neuestem doch erlaubt sei sich Unterbodenbeleuchtung unter den Wagen zu...

  1. #1 Golfinger, 04.01.2003
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    Hallo zusammen,

    ich habe heute von einem Kumpel gehört, dass es seit neuestem doch erlaubt sei sich Unterbodenbeleuchtung unter den Wagen zu schrauben. So alá "The Fast and the fourious" !!

    Ich habe nirgendswo etwas finden können dazu, daher frage ich nun mal hier...

    Was wäre denn das schlimmste was passieren kann, wenn ich damit erwischt werden würde ?


    Schankdön und auf Wiedersehen ...


    Jenson
     
  2. Philly

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    Hi.

    Eine Unterbodenbeleuchtung ist defenitiv nicht erlaubt. Eine Einzelabnahme kann man auch nicht machen. Sind ja auch nicht in den Staaten wo alles geht was man will. Wäre ja auch schlimm wenn es so wäre.

    Wenn du erwischt wirst kann es im schlimmsten Fall passieren, dass du dein Auto direkt stehen lassen kannst und nach Hause laufen kannst. [​IMG]

    Ein Kumpel hat sich auch so eine Röhre drunter gebaut. Aber traut sich nicht das ding anzumachen. Nur wenn er bei sich in die Straße reinfährt. Also alles dummfug
     
  3. #3 airport-agent, 04.01.2003
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    Hi,
    soweit Ich weiß, darf man die Unterbodenbeleuchtung nur zusammen mit der Tür in Betrieb nehmen, dh. Tür auf > Licht an und umgekehrt.
    Also brauch man sich sowas auch nicht runtersetzen.
    Falls ich verkehrt liegen sollte, dann Sorry.

    MfG
     
  4. #4 import_Marian, 04.01.2003
    import_Marian

    import_Marian Erfahrener Benutzer

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    Hy


    also diese Teile dürfen montiert werden, jedoch nur im Stand ohne laufenden Motor in betrieb genommen werden. mit entsprechender Schaltung.
    Betrieb während der Fahrt ist nicht so gut, da das meilenweit sichtbar ist, und jeder noch so ...... Bulle das sieht. Folgen je nach auslegung, erlöschen der betriebserlaubniss, sofortige Stillegung. zwangsvorführung beim TÜV, geldstrafen Punkte.

    ist halt ne auslegungsache, je nachdem wie der grüne drauf ist. lohnt jedenfalls nicht,
    weil schneller oder hübscher wird das auto dadurch auch nicht.



    mfg marian
     
  5. #5 Golfinger, 05.01.2003
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    Also kann man im Grossen und ganzen zusammenfassen:

    * Während der Fahrt lieber nicht, weil dann kanns richtig teuer werden
    * Im Stand nur wenn Zündung aus und Türen auf
    (Ausserdem braucht man dann noch einen Parkplatzsensor [​IMG] )
    * schneller wird das Auto dadurch nicht [​IMG]


    Kann man das nicht als Showbeleuchtung eintragen lassen mit der Auflage dass es eben nur auf Shows eingeschaltet wird ?? Dann kann einem die Polizei das Teil wenigstens nicht still legen !


    Jenson
     
  6. Julian

    Julian Erfahrener Benutzer

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    Wenns aus ist, legt es sicher keiner still. Beim Betrieb im Fahrzustand verlierst Du nur die ABE und hast im Falle eines Unfalls keinerlei Versicherungsschutz. Das wird dann teuer. Ich denke die Strafe der Polizei wird dann nicht so hoch im Gegensatz dazu ausfallen.

    Als reine Showbeleuchtung geht es aber sicherlich auch so durch.
     
  7. TomO.

    TomO. Erfahrener Benutzer

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    im amtsdeutsch heisst das offiziell:

    " nicht zulässig im bereich der stvzo "

    der rest ist auslegungssache des beamten der dich mit so nem mist antrifft...
     
  8. #8 Golfinger, 07.01.2003
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    Hallo zusammen,

    ich habe mich mal auf den neuen Webseiten des Tüv-Süddeutschland schlau gemacht und habe einfach mal eine EMail an die HErren und Damen dort geschrieben. Hier die Antwort:

    ------------8<------SCHNIPP-----------------------------------------------------------------

    Sehr geehrter Herr Dinstuehler,

    eine Unterbodenbeleuchtung wie von Ihnen beschrieben ist nicht zulässig.

    Lediglich sogenannte Einstiegleuchten sind möglich und zulässig. Diese müssen in den Fahrzeugtüren angebracht sein und dürfen nur bei geöffneten Türen sichtbar sein. Des weiteren muß ein Viertel der Lichtaustrittsfläche rotes Licht nach hinten abstrahlen, der übrige Teil darf weißes Licht abstrahlen.

    Mit freundlichen Grüßen

    ------------8<------SCHNAPP-----------------------------------------------------------------



    Grüsse
    Jenson
     
  9. #9 Golfinger, 09.01.2003
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    Hat denn jemand schon mal sowas in einen Vierer Golf eingebaut?? Ich weiss nicht wirklich wie man sowas macht... Muss ja sicherlich irgendwo angebracht werden, wo's einem nicht den ganzen Matsch ranhaut, sonst bringen die Dinger ja nix mehr ...


    Jenson
     
Thema: Unterbodenbeleuchtung erlaubt?? Folgen wenn man erwischt wird ?
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