Strafzettel wegen Parkverbot für Roller

Diskutiere Strafzettel wegen Parkverbot für Roller im Recht und Verkehr Forum im Bereich Sonstiges; Hey Leute, sagt mal... wer hat damit auch schon Erfahrung gemacht? Wenn ich kann, lasse ich das Auto stehen und nehme den kleinen Roller. Dachte...

  1. #1 beatBOX, 28.02.2012
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    Hey Leute,

    sagt mal... wer hat damit auch schon Erfahrung gemacht?
    Wenn ich kann, lasse ich das Auto stehen und nehme den kleinen Roller. Dachte ja, dass das in der Stadt sehr praktisch sein kann.
    Aber ich liege voll daneben! Da stellt man sich schon so hin, dass man NIEMANDEN einschränkt bzw. behindert und bekommt einen Strafzettel für falsches Parken...
    Aber jetzt kommt das beste:
    Als ich mich mit den netten Damen vom Ordnungsamt per Telefon auseinandersetzen wollte, musste ich mir folgende Aussagen anhören:

    1. Parken Sie bitte auf einem großen PKW-Parkplatz.
    2. Ziehen Sie einen Schein und heften den hinter die Windschutzscheibe
    Als ich protestierte, dass ich sowas nicht habe...kam:
    3. Legen Sie den Schein dann bitte auf den Sitz.
    Nächste Protest.... ;-)
    4. Dann nehmen Sie den Schein mit und jedes Mal, wenn die Bußgeldzahlungsaufforderung kommt, schicken Sie uns den bitte per Post zu...
    Wenn man 5x die Woche auf Arbeti düst, soll ich also 5x die Woche einen Parkschein dem Orndungsamt zusenden...


    WAS IST LOS?! :D
    Habt ihr auch schon mal sowas Verrücktes erlebt??
     
  2. #2 Unregistriert, 28.02.2012
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    bis jetzt noch nicht xD

    aber auch wenn es sich verrückt anhört, sie handeln korrekt. ein roller ist nunmal kein fahrrad.
     
  3. #3 fuchs_100, 28.02.2012
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    fuchs_100 Erfahrener Benutzer
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    Hast du keinen anderen Parkplatz zur Verfügung? Aber rechtlich gesehen ist das wirklich so.
     
  4. #4 beatBOX, 24.04.2012
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    Leider habe ich keine andere Parkmöglichkeit...
    Natürlich ist das richtig, dass es kein Fahrrad ist... Aber muss man denn da so kleinlich.... Ein Roller ist ja nur 2x so breit wie ein Fahrrad... mehr nicht... :/
     
  5. #5 fuchs_100, 24.04.2012
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    Ja schon klar, aber irgendwo muss man aus rechtlicher Sicht halt eine Grenze ziehen. Ich sehe jetzt da auch weniger ein Problem, wenn du keinen behinderst und den Roller wie ein Fahrrad abstellst. Aber ich verteile auch keine Strafzettel.
     
  6. #6 Unregistriert, 25.04.2012
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    kannst denn da nicht mit der stadt mal sprechen? vlt beim vorgesetzten der kontrolleure.
     
  7. #7 Audi_Liebhaber, 30.04.2012
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    Verrückte deutsche Bürokratie eben! Das beste ist ja noch, dass man mit dem Roller auf einem Autoparkplatz parken soll und damit schön Parkfläche verschwendet. :lol:
     
  8. #8 danilo88, 01.08.2012
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    Lol, das hört sich an wie ein Scherz und wer soll bitte die Portokosten zahlen? Also ich stelle meinen Roller immer zwischen Fahrradweg und Borstein, oder zwischen Baum und Bordstein ab, das stört keinen, vor allem nicht bei so einem kleinen Roller. Habe bisher auch nie Probleme gehabt (bis auf einmal wegen Halteverbotschildern in Berlin) Da ich aber beruflich auch viel in Deutschland unterwegs bin, ist mir aufgefallen, dass die Ordnungsbeamten auch krasse Unterschiede hinsichtlich der Freundlichkeit haben. In Berlin kamen sie bisher am frechsten und unfreundlichsten rüber.
     
  9. #9 speedy89, 13.08.2012
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    Ich habe das auch noch nicht erlebt, aber ist doch klar, dass du auch für einen Roller einen Parkschein lösen musst ;-)
     
  10. #10 kaltstart, 28.11.2012
    kaltstart

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    Hallo,

    hm das hängt davon ab wo du ihn hinstellst. Auch wenn dir es nicht so vorkommt, aber vielleicht behindert dein Roller ja doch etwas.

    Gruß
     
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