sitzheizung austragen?

Diskutiere sitzheizung austragen? im TÜV Forum im Bereich Sonstiges; hy, habe in meinem 4er golf eine sitzheizung in der leder ausstattung drinnen die ich absolut nicht brauchen kann da ja eigentlich eh die ganze...

  1. #1 mondengal, 13.12.2005
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    hy,


    habe in meinem 4er golf eine sitzheizung in der leder ausstattung drinnen die ich absolut nicht brauchen kann da ja eigentlich eh die ganze ausstattung fliegt!
    die sitzheizung ist aber erst nachträglich eingebaut worden und eingetragen worden und da sparco sitze sowas nicht haben und auch nicht brauchen is halt die frage muss ich des wieder extra austragen lassen?
    und wie bekommt ma herraus wieviel der eingebaute chip an mehrleistung erbringt??

    ich danke schonmal

    mfg engal
     
  2. #2 VWPimpo, 13.12.2005
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    seit wann muss man ne sitzheizung eintragen lassen? wäre mir neu! O_o
     
  3. #3 aGolffahrer, 13.12.2005
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    ob nun eine nachgerüstete Sitzheizung eingetragen werden muß oder nicht spielt hier keine Rolle

    austragen würd ich das nicht....

    wenn ich z.B. statt 15Zoll Felgen nun 16er auf einem Golf montiere werden die 15er ja auch nicht ausgetragen...

    bzgl. Chip:

    aber die Mehrleistung läßt sich entweder anhand der Herstellers rausfinden
    (wobei die Herstellerangaben auch nicht immer stimmt)

    oder man besucht einen Prüfstand und schaut was das Auto wirklich Leistung hat....

    Motorkennbuchstabe AJM...was ist das für ein Motor mit 115PS

    2l Sauger oder 1.9TDI PD??
     
  4. #4 mondengal, 14.12.2005
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    ja es war ein firmenauto und die haben extra sitzheizung machen lassen schürzen und nen chip! alles is extra eingetragen worden usw ....

    jetzt is nur die frage welcher chip drinn is und wieviel der wagen wirklich kann

    hmmm also nicht austragen na is oki gg danke

    ja is ein 1.9 tdi pd

    danke mal für eure antwort


    mfg engal
     
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