Scheiben verspiegeln

Diskutiere Scheiben verspiegeln im TÜV Forum im Bereich Sonstiges; Tach Ich hoffe das Thema passt hier rein. Ich würde gern meine verglasung komplett verspiegeln, also rundum. gibt es da eine begrenzung welche...

  1. #1 VW Schrauber, 04.06.2005
    VW Schrauber

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    Tach

    Ich hoffe das Thema passt hier rein. Ich würde gern meine verglasung komplett verspiegeln, also rundum. gibt es da eine begrenzung welche maximale spiegelung machen darf? also ich hätt die verglasung gern so silber gespiegelt. weiß da jemand etwas drüber? wär super.
     
  2. #2 FRank-GTI, 18.06.2005
    FRank-GTI

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    ich glaub zwar nicht, daß die frage erstgemeint ist (wir haben das jahr 2005), aber dennoch will ich antworten

    front und vordere seitenscheiben sind tabu, egal mit was oder wieviel. punkt.
    damit dürfte sich deine frage wohl schon selbst erledigt haben
     
  3. #3 aGolffahrer, 18.06.2005
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    Scheibentönung an den vorderen Scheiben ist bis zu einem Tönungsgrad von 30% erlaubt...da dies aber breits mit den ab Werk verbauten Scheiben erreicht ist..ist eine weitere Tönung wie schon Frank sagt tabu....

    erlöschen der Betriebserlaubnis...fahren ohne Versicherungsschutz....

    weiter muß man das nicht ausführen

    wir reden hier natürlich von Deutschland....

    was in anderen Ländern gemacht und erlaubt ist steht auf einem anderen Blatt
     
  4. #4 VW Schrauber, 18.06.2005
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    naja das ich nich als "spiegel" durch die gegen fahren kann is mir schon klar aber bis welchen %satz ich verdunkeln , verspiegeln kann wusst ich halt nicht.

    @aGolffahrer

    meine scheiben sind kein bissl getönt. also kann ochs doch machen.
     
  5. #5 aGolffahrer, 18.06.2005
    aGolffahrer

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    es gibt keine Folie die zulässig ist....das ist das Problem
    alle Folien sind dunkler als die geforderten 30%
     
  6. #6 Emperor, 19.06.2005
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    Um himmels willen. [​IMG] die Scheiben haben doch von Werk ab keine 30% Tönung. Das ist lediglich eine Filtertönung und die leigt bei ca. 10% - 15%. Wären als rein theoretisch noch 10-15% drin, die man machen könnte. Machbar wahrscheinlich aber nur mittels Scheiben fluten. Ist aber ziemlich teuer und sollte vorher mit dem TüV abgesprochen werden.
     
  7. #7 aGolffahrer, 19.06.2005
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    keine 30%...

    das würde ich nicht solaut sagn...

    die "blauen" Scheiben von Mercedes sind ziemlich dunkel....

    ob die 30% haben weiß ich nicht....aber dieser Wert steht nunmal in den Vorschriften....

    Scheiben fluten kannst auch knicken....die haben keine Zulassung bekommen...obwohl die schon seit Jahren damit werben das eine Zulassung in Vorbereitung ist....

    bzgl. mit Tüv absprechen.....
    dein TÜVler trägt es dir ein.....und ein freundlicher Kollege mit dem blauen Licht aufm Dach [​IMG] legt dir dein Auto trotzdem still weil er die Eintragung anzweifelt...ganz toll sowas....

    seinlassen....solang keine Hieb und Stichfesten Gutachten vorhanden sind [​IMG]
     
  8. #8 VW Schrauber, 19.06.2005
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    ich woll eigentlich nur ne antwort ob ja oder nein und wenn ja bis wieviel %. wollte keine lawine lostreten. naja egal dann lass ich es lieber.

    CLOSED
     
  9. #9 aGolffahrer, 19.06.2005
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    na die Antwort das es illegal ist hast doch bekommen [​IMG]
     
  10. #10 Emperor, 19.06.2005
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    Auch bei den blauen Scheiben bei Mercedes glaub ich nicht das das 30% sind. Das was da so blau aussieht wird eine Entspiegelung (keine Tönung, hab ich glaub ich auch schon bei Opel gesehn) sein um Refelxe zu vermindern und eine klarere Sicht zu bekommen. Ist bei Brillengläsern standart und es gibt da sogar verschiedene Stufen (blau wäre z.B eine einfache Entspiegelung und grün eine Superentspiegelung). Zu dem sagt der Gesetzgeber das fürs Nachtfahren max. 25% Tönung sein dürfen. Wenn jetzt die Autoscheibe schon 30% (was ja dann auch schon verboten wäre) hat, was soll ich dann den älteren Leuten sagen, die z.B. wegen eine Staroperation eine künstkliche Augenlinse bekommen haben und durch die daraus meist folgende höhere Lichtempfindlichkeit eine Filtertönung in der Brille haben müssen? 30% Scheibe plus ca. 12% Brille wäre verboten. Sprich die dürften Nachts gar nicht mehr fahren. Filtertönung Scheibe + Filtertönung Brille geht.
     
  11. #11 aGolffahrer, 20.06.2005
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    na nun zählen wir aber Erbsen oder was....

    is doch egal wieviel Tönung die Dinger nun haben...

    fest steht es stehn 30% in den Vorschriften...

    da steht aber nix von getönten Brillen etc.

    mir ging es lediglich um die Tatsache das eben bis zu 30% erlaubt sind.

    das die blauen Scheiben mehr Tönung haben als die grünen von VW steht fest...
    das sieht ein Blinder mit der Filzbrille [​IMG]

    wieviel % das sind weiß ich nicht, aber das könnte man erfragen...aber das ist doch garnicht relevant

    Fakt ist das Folie an den vorderen Scheiben nicht zulässig ist und das reicht...
     
  12. @alex@

    @alex@ Erfahrener Benutzer

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    [/quote]



    Es gibt in Deutschland einen Offiziellen Gutachter der die Gefluteten scheiben abnimt und ein Gutachten erstelt. Mein Bekanter hat eine Firma (wie Car Glas usw.) und lässt den Gutachter regelmässig kommen. Kostenpunkt des Gutachtens rund 300,- €
     
  13. #13 Caspern1, 21.06.2005
    Caspern1

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    Hallo ,

    wie die anderen schon sagen es ist nicht erlaubt
    *aber wehn interessiert das schon*

    hatte mal vor ca 5-6 Monaten ein bericht in Fernsehen gesehen , *Autoschiebedach kann man per Knopfdruck / Regler* tönen je nach Stufe ( 1-5 ) wird das Schiebedachglas dunkler ! Und das soll auch für die Hinteren Scheiben bald geben, aber für die vorderen Scheiben haben sie ein Klares STOP gegeben *schade* wurde bis jetzt in den Luxuslimus eingebaut soll sich aber ausweiten haben sie gesagt *sagen kann man viel

    Vielleicht kennt ja jemand diesen Report

    Christian
     
  14. #14 FRank-GTI, 12.07.2005
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    oh leute, was geht denn hier ab?
    JEDE nachträgliche veränderung der vorderen scheiben ist verboten, jede. punkt.
    nichteinmal durchsichtige sicherheitsfolie ist erlaubt.
    und das mit dem fluten und tüv für vorne ist auch nur was aus dem reich der legenden. hat es nie gegeben und wird es auch nie gegeben. anbei zwei links die hoffentlich dieses thema nicht wieder hochkommen lassen
    link1
    link2

    [/quote]
     
  15. #15 aGolffahrer, 12.07.2005
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    kl. Einwand

    Folia-Tec vertreibt diese Folie

    SECURLUX-Einbruchhemmende SchutzFolie

    •Anbringung auch an den vorderen
    Seitenscheiben zulässig
    (in Verbindung mit farblosem Glas)

    [​IMG]

    also nix mit Tönen [​IMG]
     
  16. #16 FRank-GTI, 13.07.2005
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    tatsache! da bin ich dann nicht mehr auf dem laufenden gewesen, hatten es jahrelang extra nicht zu stehen, nachdem es beim produktstart einige zeit auch für vorne geeingnet war. na nicht schlecht. danke für den hinweis!
     
  17. #17 aGolffahrer, 13.07.2005
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    @FRank-GTI

    drum hama ja a Forum wo ma über sowas redet [​IMG]
     
  18. PCdvw

    PCdvw Neuer Benutzer

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    Also die Folie die ich hab is auch erlaubt seit diesem JAhr soweit ich weiss!
    BIld siehe unten!
    Und hier fahren 3 autos rum auch freunde von mir die auch die vorderen seitenscheiebn getönt haben!
    Die eine wurde angehalten und haben auch Fenster hoch und runter gemacht um zu gucken wie man durchsehen kann...weiter aber nix!Weil ne E nummer drauf is..denk ma hatte glück und dumme bullen erwischt:-)

    Hier die die ich habe

    Normal spiegelt das mehr:-)
     
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