Rückforderungsansprüche geltend machen?

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  1. #1 VolksWalter, 20.05.2014
    VolksWalter

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    Hi Leute, das passt jetzt zwar nicht so in das Thema Auto aber Rechtliches daher habe ich es mal hier geschrieben bitte nicht Sauer sein ;-)

    Ich befinde mich derzeit in einem Rechtstreit es geht um Rückforderungsansprüche.
    Es geht um ganz genau zu sein um eine Unbenannte Zuwendung keine Schenkung, jedoch wird es so ausgelegt das ich diese Zuwendung angeblich als Schenkung getätigt habe, es dreht sich um eine Rücklage die Ich damals für uns angelegt habe und ihr übertragen habe.
    Ein Bausparvertrag über 20.000 Euro natürlich möchte ich dieses Geld zurück haben, schließlich hat sie keinen Finger für diese Summe gerührt.
    Ich habe gelesen das es solch einen ähnlichen Fall bereits gab und vermutlich wird sich sowas auch schon des Öfteren zugetragen haben.
    In dem Blogartikel ging es darum, das ein Mann seiner damaligen Partnerin zur Absicherung falls sein Tot eintritt einen Sparbrief im Wert von 25.000 Euro übertragen hat. Nachdem sich die beiden dann getrennt haben, forderte auch er so wie ich jetzt, diesen Sparbrief zurück. In meinem Fall eben der Bausparvertrag. Die Frau behauptete auch das es eine Schenkung gewesen sei, doch nach angaben des Mannes hat das Gericht die Rückforderung genehmigt.

    Es verhält sich also fast wie in dem Streitfall des Beispiels, ich weiß aber nicht ob mein Fall sich leichter entscheiden lässt oder ich die Summe sozusagen abschreiben kann? Das wäre natürlich richtig beschi**en für mich da sie, wie ich ja schon erwähnt habe, nichts mit mir eingezahlt hat und sich durch meine damalige Naivität nun bereichern möchte. Es ist Klar das ich den Bausparvertrag Gerichtlich einklagen werde ich wollte nur mal wissen mit welchen Chancen ich dann rechnen kann.

    Eine Frage hab ich jedoch noch dazu, wie lange kann ich dies Zurückfordern?
    Ich habe mal gelesen oder gehört das dies nur ein 6 Monate möglich ist und danach der Anspruch entfällt. Stimmt das?
     
  2. #2 fuchs_100, 21.05.2014
    fuchs_100

    fuchs_100 Erfahrener Benutzer
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    Ob es eine Frist gibt, weiß ich nicht, aber du solltest so schnell wie möglich deine Ansprüche "anmelden", dann gibts auch kein Fristproblem. Sobald deine Forderung bekannt ist, greift ja keine Frist mehr.

    Auf wen läuft denn der Vertrag? Auf dich?
    Ich denke ein guter Anwalt kann da mehr sagen als ich.
     
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