Neon Unterbodenbeleuchtung & Innenraumbeleuchtung

Diskutiere Neon Unterbodenbeleuchtung & Innenraumbeleuchtung im TÜV Forum im Bereich Sonstiges; [img] [img] [img] Hy, muss bald zum TÜV und wollt vorher mal lieber nachfragen: Hab Unterbodenbeleuchtung und ein paar Neonröhren im Innenraum....

  1. #1 Golf3-Kassel, 26.01.2004
    Golf3-Kassel

    Golf3-Kassel Erfahrener Benutzer

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    [​IMG] [​IMG] [​IMG]
    Hy,

    muss bald zum TÜV und wollt vorher mal lieber nachfragen:
    Hab Unterbodenbeleuchtung und ein paar Neonröhren im Innenraum.
    So... Sollte ich die Sachen besser raus nehmen, bevor ich mir meine Plakette abholen will? [​IMG]
    Ok, es heißt immer:
    "Darf im Bereich der STVZO nicht verwendet werden! Nur für Show-..."
    Aber solange ich die Teile nit einschalte gefährde ich ja niemanden, bzw. halte mich ja an diese Vorschrift.

    Was meint ihr dazu???

    MfG Golf3-Kassel [​IMG]


    -Wer ist eigentlich TÜFF ??? [​IMG]
     

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  2. #2 polo-FOX, 26.01.2004
    polo-FOX

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    Also ich hab nen bekannten der hat auch UBB drunter,
    ist beim tüv gewesen und die wollten nur wissen ob die lampen über den Türkontakt laufen, so hat er die dann gleich mit eintragen lassen als Einstiegsbereichsausleuchtung.

    ein anderer hat den Tüv deswegen nicht bekommen und musste sie erst ausbauen.

    ist daher echt schwer deine Frage zu beantworten, ich an deiner Stelle würde erst mal bei der TÜV-Station anrufen wo du hinwillst und fragen ob sie dir sowas eintragen würden.

    wenn die nein sagen würd ich sie abbauen.
     
  3. #3 ChrismaN, 26.01.2004
    ChrismaN

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    Bin ganz der Meinung von polo-FOX

    Wenn du die UBB nicht an die Türöffner gekoppelt hast, wird das nichts....wenn du das noch umbauen kannst, dann würde ich es versuchen und somit zum TüV fahren.
    Innenraumbeleuchtung würde ich auch an die Türöffner hängen....ist besser....sieht schick aus....und wird dir vielleicht eingetragen.


    mfg Chris
     
  4. zpeedy

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    kann ich bitte die eintragung bekommen? also kopie vom fahrzeugschein/brief oder eintragung...

    fax, mail bitte ist wichtig...
     
  5. #5 Golf3-Kassel, 26.01.2004
    Golf3-Kassel

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    Halt, halt, halt...
    Ihr habt das nit richtig verstanden...
    Ich muss zur HU!!! Wollt doch nur fragen, ob ich die deswegen abbauen
    sollte! Ich will die Neonröhren nit eintragen lassen...
    Aber wo wir schon mal dabei sind, geht das echt? (also vereinzelt)

    Thanx Golf3-Kassel
     
  6. #6 Emperor, 27.01.2004
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    So viel ich weiß. Darfst du sowas eingebaut haben. Man darf es halt nur nicht im normalen Straßenverkehr benutzen. Soll heißen, die beim TüV werden dich zwar schief anschauen, Aber eigentlich dürften die nichts sagen.
    Ist ja das Selbe wie mit NOS-Anlagen. Einbauen ja, benutzen nein. Ok ok, im Bezug auf den Inhalt der Flasche ist es da in einem Punkt etwas anders. Aber der Einbau ist erlaubt.
     
  7. #7 polo-FOX, 27.01.2004
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    Bei NOS ist die Thematik einfacher,

    DARF MAN NICHT UND SENSE,

    viele Versicherungen versichern autos in dennen NOS eingebaut ist nicht, nicht einmal wenn die Flasche/n leer sind.

    Und zwar weil, es die Möglichkeit geben könnte die Flasche zu füllen.
    Und somit ein PKW als Gefahrenguttransporter gelten würde.

    Da ist also egal ob Flasche voll oder leer, sowas empfehle ich NIE, obwohl ich es auch schon hätte verkaufen können.

    Mir persöhnlich wäre das auch zu gefährlich.

    Rollende BOMBEN [​IMG]
     
  8. zpeedy

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    zurück zum thema ubb und neonröhren bitte...

    hat denn nun einer so teile eingetragen und nen prüfbericht davon.
     
  9. #9 Golf3-Kassel, 27.01.2004
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    @ zpeedy:

    hat doch Emperor gepostet! Im Grunde brauchst du keine Eintragung.
    Aber mal andere Frage; warum willst du denn deine UBB (o.ä.) eintragen lassen??? [​IMG]
     

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  10. #10 Green_6N, 27.01.2004
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    Ich würde wirklich anrufen und nachfragen, manche Prüfer fühlen sich wegen jedem kleinen Mist vereimert und stellen sich dann gerade deswegen quer. Also fragen, wenn ja hast Glück, wenn nein lässt du das ganze besser Zuhause [​IMG]
     
  11. #11 Golf3-Kassel, 27.01.2004
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    [​IMG] Werd ich machen...
    Aber den ganzen Mist einbauen hat mich schon'n Ars*** ähhh Hintern ( [​IMG] ) voll Zeit gekostet. Deswegen wollt ich mir die Ganze Arbeit ersparen... Ausbauen, wieder ein... Bääähh... [​IMG]
    Werd mal sehen wie's kommt...
    Trotzdem erstmal Danke!
     
  12. #12 golf 3 gti edition, 27.01.2004
    golf 3 gti edition

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    Ich hab da mal nen Sachverständigen bei uns hier angerufen, den haben mir Kumpels empfohlen, weil der angeblich ALLES einträgt...

    Der hat mir folgendes gesagt:
    • Eintragung nur als Einstiegsbeleuchtung möglich (Türkontakt)
    • Aufpassen wegen der Befestigung (muss sehr ordentlich befestigt sein, sonst beschwert sich wieder der TÜV)
    • Sollten von aussen nicht zu sehen sein (also nur indirekte Beleuchtung, wichtig nicht direkt)
    • Eintragung empfehlenswert, weil sich die meisten Grünen damit halt auch nicht auskennen und es deswegen leicht Ärger geben kann
    Ich werd die bei mir auch eintragen lassen wenn ich im Frühjahr zum TÜV muss. Allerdings wird die bei mir nicht direkt am Türkontakt hängen, sondern über Controller gesteuert, aber das müssen die ja nicht wissen [​IMG] )

    mfg
    [​IMG]
     
  13. #13 polo-FOX, 27.01.2004
    polo-FOX

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    lass sie aber vorsichtshalber, AUCH über den Türkontakt laufen.

    ich hab das eigentlich so bei mir vor,
    Einmal am Türkontakt (Tür auf/ licht an und andersrum)
    Ein schalter um den Türkontakt zu unterbrechen (es soll ja auch situationen geben, wo sie nicht beim Tür öffnen angehen soll)

    und einen um sie während der Fahrt (also bei geschlossener Tür [​IMG] )
    anschalten zu können. (weil UFOs sind schön)
     
  14. #14 Riff Raff, 27.01.2004
    Riff Raff

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    HÄ???

    Ich dachte die Neons werden jetzt selbst über den Türkontakt nichtmehr eingetragen!

    Wieso wird hier denn jetzt das Gegenteil behauptet?

    Würde mich auch für eine Kopie der Eintragung interessieren, falls ich soetwas auch beim TÜV machen lasse.

    Ansonsten gilt es bei den Grünen das sie dir nicht vorschreiben dürfen die Neons abzumontieren, lediglich musst du sie unbrauchbar machen, sprich den Strom für die Neons abklemmen. Ich denke einmal das es sich beim TÜV ähnlich verhält, weil diese Eintragungsgeschichte kauf ich euch nicht ab, das war einmal.

    MfG

    Riff Raff
     
  15. zpeedy

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    genau deswegen will ich die eintragen lassen. als ein und ausstiegsbeleuchtung und wird nur über den türkontakt funktionieren.

    eben ich hab das problem das so ne beleuchtung gleich als ubb verschrien wird und mir fast and the furious verbunden wird. da winkt dann eben so manch ein prüfer ab.

    achja eure lampen sollten ein prüfzeichen haben. e, ece ...

    achja beim tüv gibts ein schreiben dafür. Licht_Einricht.pdf heißt es, hab grad kein link, ist aber ganz einfach beim tuev sued zu finden.
     
  16. VW_199

    VW_199 Erfahrener Benutzer

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    ich hab deswegen schonmal beim TÜV nachgefragt weil jemand bei Ebay eine UBB gefunden hatte die angeblich ein [​IMG] E-zeichen [​IMG] hatte

    die ganze diskussion könnt Ihr hier nach lesen: http://www.volkstreff.de/board1/thread.php...adid=14675&sid=

    hier noch schnell die email´s vom TÜV für die ganz eiligen:

    kurz vorneweg, hab denen den Link von der Auktion geschickt wo UBB´s mit E-Zeichen angeboten wurden. Deswegen schreibt der was von Netzfundstück der Woche....

    hab dann noch folgendes gefragt:
    eine frage hätte ich noch:
    gehe ich richtig in der annahme das die UBB auch verboten ist wenn man sie so schaltet das sie nur bei abgeschalteter zündung leuchten kann ?

    und folgende antwort bekommen:

    Viel spaß beim abbauen...
     
  17. #17 golf 3 gti edition, 18.02.2004
    golf 3 gti edition

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    Das ist mir aber voll wurscht. [​IMG]

    Die sind bei mir so angebracht, dass man se nur sieht wenn man sich auf die Straße legt. Und zum Tüv bau ich die einfach aus...
     
  18. Tyriac

    Tyriac Erfahrener Benutzer

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    [​IMG]
    Also ein KFZ-Meister hat mir gesagt ,wenn die UBB beleuchtung
    über ein Relay mit Zündung(durch Zündung ,UBB Aus)
    geschaltet ist .
    Und dies für den TÜV auch nachvollziehbar ist , wäre es kein Problem
    Natürlich dürfen die Dinger nicht tiefer hängen als der Rest vom Fahrzeug .

    [​IMG]
     
  19. zpeedy

    zpeedy Erfahrener Benutzer

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    also ich besitze röhren mit e prüfzeichen.

    sogar ne einbauanleitung ist dabei, als ein und ausstiegsbeleuchtung...
     
  20. #20 golf 3 gti edition, 19.02.2004
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    Was heißt für den TÜV nachvollziehbar? Quasi Zündung aus + Tür auf = UBB an? Oder wollen die das Relais samt Verschaltung sehen? (Weil bei mir läuft das über µController)
     
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