Muss ich einen Schalter im Auto zulassen?

Diskutiere Muss ich einen Schalter im Auto zulassen? im Recht und Verkehr Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, ich hab 2Fragen. Meine erste ist, ich möchte mir eine Unterbaubeleuchtung einbauen. (ich weiß, dass die laut STVZO nicht zugelassen ist)....

  1. #1 Brownie2007, 06.12.2009
    Brownie2007

    Brownie2007 Neuer Benutzer

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    Hallo,
    ich hab 2Fragen.

    Meine erste ist, ich möchte mir eine Unterbaubeleuchtung einbauen. (ich weiß, dass die laut STVZO nicht zugelassen ist).
    Darf ich diese an dem Fahrzeug installiert haben, wenn die nicht eingeschaltet ist, oder darf ich noch nicht mal das?

    Meine 2te frage ist:
    Ich möchte diese mit einen on-off Schalter installieren.
    Jetzt steht aber bei einen Schalter, im Bereich der STVZO nicht zugelassen.

    Aber es gibt auch schalter, (keine Kippschalter, sondern normale Schalter) wo nichts davon da steht.

    Darf ich so einen normalen schalter im Auto anschließen, oder muss ich den z.b.beim Tüv zulasssen? (hier ein Bild über den Schalter:
    (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=230403045131)
     
  2. #2 fuchs_100, 06.12.2009
    fuchs_100

    fuchs_100 Erfahrener Benutzer
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    Da sagt kein Mensch was, wenn der Schalter verbaut ist! Mit der Bodenbeleuchtung, das kann ich dir leider nicht beantworten, obs erlaubt ist sie zu verbauen, jedoch dann nicht auf öffentlichen Straßen zu benutzen. Aber ich denke mal schon, dass es so ist. Aber da gibts wesentlich elegantere Schaltervarianten!
     
  3. Nipfel

    Nipfel Benutzer

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    Um mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen...
    Der nette Satz " Nicht zugelassen im Bereich der StvzO" wird von Herstellern gern verwendet, da sie sich damit absichern können. Stellt man damit Unfug an und kommt es zur Anzeige, dann verweisen die Hersteller auf die Warnung und sind damit aus dem Schneider.
    Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit. Der Schalter tut das was ein Schalter tun muss. Nämlich schalten. Grundsätzlich ist im Innenraum auch alles erlaubt. Jedenfalls so lange es weder den Fahrer noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, belästigt oder Ablenkt. Wenn du den Schalter also irgendwo unterhalb der Fensterhöhe verbaust und so das Licht nicht von aussen zu sehen ist, so wird das keine negativen Folgen haben. Baust du den Schalter jedoch auf das Armaturenbrett, so wird dir jeder Polizist an den Hacken kleben.

    Bei der Unterbodenbeleuchtung ist es anders. Diese sind in Deutschland verboten. Und zwar grundsätzlich und ohne Ausnahme. Viele schreiben zwar etwas von wegen als Einstiegsbeleuchtung und im Stand ist es legal, was aber nicht stimmt. Auch wenn das Fahrzeug steht ist es immernoch Teilnehmer im Straßenverkehr und dort gilt eben die StvzO. Steht das Auto dabei auf einem abgegrenzten Privatgrundstück ist das eine andere Sache aber dort bringt es auch nichts.

    Die Sache mit der Einstiegsbeleuchtung hält sich ebenso hartnäckig. Diese ist auch Erlaubt aber nur wenn die Beleuchtung eine E-Zulassung als Einstiegsbeleuchtung hat. Eine solche haben Unterbodenbeleuchtungen aber grundsätzlich nicht, weshalb diese auch nicht erlaubt sind
    Manche haben es geschafft sich eine solche UBB eintragen zu lassen. Oftmals muss man aber davon ausgehn das dort etwas nicht mit rechten Dingen lief und daher ist es fraglich wie weit die Eintragung
    bei einer genauen Überprüfung bestand hätte.

    Und mal ehrlich, der Trend mit der UBB ist doch schon lange vorbei. Das war damals im Jahr 2001 ganz heiß als The Fast & the Furious in den Kinos war, aber jetzt ist das höchstens noch was für Tuningtreffen und Show & Shine.

    Nimm das Geld lieber und investiere es in was vernünftiges. Lecker Essen oder ne Tankfüllung oder so :-)
     
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