Hallo zusammen,
ich fahre einen A6, Mod. 2002 mit nun ca. 169.000km. Den Wagen habe ich vor ca. 1/2 Jahr gebraucht gekauft. Dabei habe ich mir bewusst einen gesucht bei dem das Getriebe bereits gewechselt wurde (bei ca. 50.000 km).
Nach dem Kauf habe ich in einer Audi-Werkstatt das ATF wechseln lassen, um auch in dieser Richtung sicher zu gehen.
Kurz danach fing die MT an, gelegentlich zu ruckeln und bei ca. 1200 U/min kurze Drehzahlschwankungen zu produzieren.
Eine Prüfung der MT in einem anderen Audi-Autohaus brachte nun die Diagnose: Voraussichtlich Kupplung der MT defekt, Behebung durch Austausch des Getriebes (Kosten ca. 7000,-). Allerdings machte mich der Meister darauf aufmerksam, daß sie ca. 1 Liter ATF auffüllen mussten, um einen korrekten Ölstand herzustellen. Ein sichtbares Leck sein aber nicht gegeben. Auf einen konkreten Zusammenhang zwischen Ölmangel und Getriebedefekt ließ er sich aber verständlicherweise nicht "festlegen".
Wie gehe ich nun am Besten vor, um das Autohaus, das beim Wechseln gepfuscht hatte in die Pflicht zu nehmen? Der Ölmangel ist auf der RG der zweiten Werkstatt bestätigt. Wie ist denn generell die Haftung für solche Werkstattfehler geregelt?
Kennt jemand für den Fall, daß ich selbst ran muss einen guten Instandsetzer im süddt. Raum?
Danke im voraus für alle Infos!
Viele Grüße
Markus
ich fahre einen A6, Mod. 2002 mit nun ca. 169.000km. Den Wagen habe ich vor ca. 1/2 Jahr gebraucht gekauft. Dabei habe ich mir bewusst einen gesucht bei dem das Getriebe bereits gewechselt wurde (bei ca. 50.000 km).
Nach dem Kauf habe ich in einer Audi-Werkstatt das ATF wechseln lassen, um auch in dieser Richtung sicher zu gehen.
Kurz danach fing die MT an, gelegentlich zu ruckeln und bei ca. 1200 U/min kurze Drehzahlschwankungen zu produzieren.
Eine Prüfung der MT in einem anderen Audi-Autohaus brachte nun die Diagnose: Voraussichtlich Kupplung der MT defekt, Behebung durch Austausch des Getriebes (Kosten ca. 7000,-). Allerdings machte mich der Meister darauf aufmerksam, daß sie ca. 1 Liter ATF auffüllen mussten, um einen korrekten Ölstand herzustellen. Ein sichtbares Leck sein aber nicht gegeben. Auf einen konkreten Zusammenhang zwischen Ölmangel und Getriebedefekt ließ er sich aber verständlicherweise nicht "festlegen".
Wie gehe ich nun am Besten vor, um das Autohaus, das beim Wechseln gepfuscht hatte in die Pflicht zu nehmen? Der Ölmangel ist auf der RG der zweiten Werkstatt bestätigt. Wie ist denn generell die Haftung für solche Werkstattfehler geregelt?
Kennt jemand für den Fall, daß ich selbst ran muss einen guten Instandsetzer im süddt. Raum?
Danke im voraus für alle Infos!
Viele Grüße
Markus