Kennzeichenrichtlinien

Diskutiere Kennzeichenrichtlinien im TÜV Forum im Bereich Sonstiges; Richtlinien: Die unterkante des Kennzeichens muss mindestens 300mm über der Fahrbahn sein. Das Kennzeichen hinten muß ausreichend beleuchtet...

  1. DMO!

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    Richtlinien:

    Die unterkante des Kennzeichens muss mindestens 300mm über der Fahrbahn sein.

    Das Kennzeichen hinten muß ausreichend beleuchtet sein. (Liegt im ermessen des Prüfers)

    Das Kennzeichen muß seitlich unter einem Winkel (zur Stoßstange) von 30° ablesbar sein, d.h. über einem Blickwinkel von 120°.
    (Liegt auch im ermessen des Prüfers)


    Das sagt §60 der STVO dazu:

    Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen,bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite.

    An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichensje 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein.Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen- gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein.

    Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein.Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichensnicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm- bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen.

    Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern.Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein.Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

    So then...
    Daniel
     
  2. #2 Polo-Troll, 06.11.2002
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    Polo-Troll Erfahrener Benutzer

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    sach mal, warum kopierst du die denn von meiner website runter häh? *gg* [​IMG]
     
  3. #3 CapTCocK, 06.11.2002
    CapTCocK

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    Ach...alles Quatsch...das Kennzeichen muss auf`n Asphalt kratzen [​IMG]
     
  4. Rigo

    Rigo Erfahrener Benutzer

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    Joa genau Micha [​IMG] Und außerdem, hat dein Auto bzw Stoßstange keine Vorrichtung für das Kennzeichen, so trägt eigentlich dir "jeder" gute TÜV Prüfer das Kennzeichen ein, natürlich wird dieses ach extra eingetragen, aber es geht auf alles fälle [​IMG]
     
  5. DMO!

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    @ Eike:

    Hast Du Beweise? [​IMG] [​IMG]

    Außerdem steht das auch auf anderen Seiten. [​IMG]

    So then...
    Daniel
     
  6. #6 Smokemaster, 17.11.2002
    Smokemaster

    Smokemaster Erfahrener Benutzer

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    und aus diesen Gründen habe ich mir mein vorderes Kennzeichen eintragen lassen.... untere Kante ca 10 CM zur Straße......
     
  7. #7 6N@Berlin, 28.11.2002
    6N@Berlin

    6N@Berlin Erfahrener Benutzer

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    [​IMG]
    steht das so in deinem fahrzeugschein? unterkante 10cm zur strasse?
    dann pass mal auf, dass sie dir das nicht austragen! [​IMG]
    viele grüße
     
  8. #8 Kompressor Derby, 18.01.2003
    Kompressor Derby

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    @CAPTCOCK,
    deine meinung ist die vernünftigste aus diesem Thema. [​IMG]
    Gruß
    Der Passarati
     
  9. LaHaMa

    LaHaMa Erfahrener Benutzer

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    Ich habe hinten mein Nummernschild auch verschoben nun sind es keine 300 mm mehr sondern nur noch 270 mm macht das was aus beim TÜV oder kommt es trotzdem noch durch?
     
Thema: Kennzeichenrichtlinien
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