Keinen kostenlosen Leihwagen???

Diskutiere Keinen kostenlosen Leihwagen??? im VW Passat 3B, 3BG Forum im Bereich VW Passat; Hallo zusammen, ich fahre einen 1,5 Jahre alten VW Passat Var. Eines Tages stellte ich fest, dass an der Stoßstange die Lackierung ein wenig...

  1. stolle

    stolle Neuer Benutzer

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    Hallo zusammen,

    ich fahre einen 1,5 Jahre alten VW Passat Var. Eines Tages stellte ich fest, dass an der Stoßstange die Lackierung ein wenig weggeplatzt ist.

    Ich fuhr in die Werkstatt, um den Mangel zu beanstanden. Nach einer für mich unverständlichen Zeremonie (Foto hier, Foto da --> das hat ein Blinder mit Krückstock gesehen, dass das kein Steinschlag gewesen sein kann...) wurde der Mangel dann im Hinblick auf Gewährleistung anerkannt.

    Meine Frage: Da ich das Auto zwei Tage in der Werkstatt lassen muss und es eine Garantiesache ist, habe ich da nicht Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen? Das bekommt man ja selbst bei irgendwelchen Japanern und bei VW soll ich als Fussgänger abtreten bzw. dafür bezahlen?
     
  2. #2 SiPiYou, 24.06.2003
    SiPiYou

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    die betriebe hier in hh geben auch keine kostenlosen leihwagen, egal ob garantie oder nicht.

    ich hab in den ersten 6 monaten meines "babies" div. mängel bei vw beheben lassen und da gabs auch nix.
     
  3. Karl

    Karl Erfahrener Benutzer

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    Moin!

    Bei "meinem" Freundlichen gibts auch keine kostenlosen Leihwagen, dafür aber Leihfahrräder... [​IMG]

    mfg
    Karl
     
  4. #4 Christian, 24.06.2003
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    Moin,
    die Werkstatt begründet die Gebühr für den Ersatzwagen damit, das VW nur die Kosten für die Behebung der Probleme/Teile auf Garantie erstattet, aber nicht die Kosten für den benötigten Ersatzwagen :mad:
     
  5. #5 import_Hotte, 24.06.2003
    import_Hotte

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    *lol*
    Wenn beim Renault Laguna meine Eltern die Repairatur länger als drei Stunden dauert gibts schon nen kostenlosen Leihwagen.[​IMG]
    Da scheint VW ja nen echtes Negativbeispiel zu sein.
     
  6. Julian

    Julian Erfahrener Benutzer

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    Naja, die Händler haben leider nix zu verschenken. [​IMG]

    Ich benutze den HolundBring-Service, das ist kostenlos und den Tag werde ich meist ohen Auto auch mal absolvieren können. Normale Services sind ja planbar.
     
  7. Karl

    Karl Erfahrener Benutzer

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    Moin!

    @Julian:
    Eigentlich sehe ich das auch so...
    Wenn man das planen kann, gehts auch mal einen Tag ohne.
    Aber wenns plötzlich kommt, braucht man (zumindest viele Leute) einen Leihwagen...
    Normalerweise nutze ich aber auch keinen Leihwagen...ich fahr morgens zum Händler und lauf mit meinem Wauwau [​IMG] zurück. Das ist sogar noch gesund... [​IMG]

    mfg
    Karl
     
  8. #8 orkfresh, 25.06.2003
    orkfresh

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    Du Schlingel !

    [​IMG]

    Ne, Hol und Bring-Service sowie Auslagenerstattung bei Fahrkarten für den ÖPNV gibts bei uns.
    Bei ärgerlichen Defekten (mehrfaches Ausbessern, NAchbessern etc.) spreche ich schon mal mit dem damaligen Verkäufer, der verleiht uU seinen "Dienstwagen".

    Ansonsten sind die "Miet"-Wagen ab 19€ ja schon subventioniert.

    Renault gibt bei uns KEINEN gratis Wagen dazu (sehr großes AH), das ist eine reine Dienstleistung seitens des Händlers mE und hat nicht unbedingt was mit der Marke zu tun!
     
  9. pacman

    pacman Erfahrener Benutzer

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    hmmm.....
    Das es keinen Leihwagen innerhalb der Gewährleistung gibt bringt mich gerade zum grübeln....
    Hab gerade nochmal ins BGB geschaut. Da steht, dass "der Verkäufer hat die zum Zwecke der NAcherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen" (§439 Abs.2)
    Kann man daraus nicht vielleicht einen Anspruch auf einen Leihwagen ableiten?
    Kennt sich vielleicht in der Beziehung genauer damit aus?

    Mfg
    pacman

    PS: Ich mein mir fällt ein, dass mal gesagt wurde, dass man Anspruch drauf hätte. Bin mir leider nur nicht sicher...
     
  10. Julian

    Julian Erfahrener Benutzer

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    Ja das stimmt, allerdings ist das in der Mob.garantie festgelegt. Wenn Du als "Liegenbleiber" deklariert wirst, hast Du Anspruch auf bis zu 3 (VW) oder 5 (Audi) Tage Ersatzwagen. Für einen Service bist Du kein Liegenbleiber, deswegen hast Du da keinen Anspruch.
     
  11. pacman

    pacman Erfahrener Benutzer

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    Nein ich meinte nicht aus der Mobilitätsgarantie... Da hab ich ja auch schon meine Erfahrungen mit gemacht...
    Aber ich meinte aus dem Gesetz nicht nach irgendwelchen dummen Garantiebestimmungen der Hersteller und da VW ja nur die gesetzliche Gewährleistung gibt [​IMG] weiß ich das nicht so genau. Ich mein mein Rechtlehrer hätte das mal gesagt, aber ich weiß es nicht mehr genau und außerdem bin ich mir eh nicht immer so sicher gewesen, ob der das auch immer alles so richtig gesagt hat [​IMG] Deswegen meine Frage nach dem Gesetz
     
  12. #12 orkfresh, 27.06.2003
    orkfresh

    orkfresh Erfahrener Benutzer

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    Das ist mE ein anderes Thema.

    Beim § 439 II geht es um die Aufwendungen zum Beseitigen des Mangels.
    Also zB Transport etc.....

    Was hier spekuliert wurde ist eine Aufwandsentschädigung während des Beseitigens.

    Etwas anderes käme noch in Frage, wenn die Beseitigung mehrmalig ohne Erfolg bliebe, was aber hier nicht gefragt ist.

    Generell gilt: ein Paragraph allein macht noch keinen "Sommer" bzw. Fall.
    Also ist der § 439 immer nur Bestandteil einer "Kette".
    Zu nennen sind mithin auch § 437, .....etc.
     
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