Jemand ist in mein parkendes Auto reingefahren..... was nun ??

Sami-78

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Hallo,

Ich habe paar fragen und hoffe das man mir hier weiter hilft.

jemand ist in meinem Parkendes Auto reingefahren. der hat die Polizei angerufen und laut Polizei hat er die schuld.
dann haben wir ein Gutachter gebeten den schaden anzuschauen.
er meinte der wagen ist ca 4000 euro wert und nach dem schaden zu urteilen bekomme ich 3200 euro.
dann meinte er noch ich soll mir ein Anwalt suchen, wäre besser. dann empfiehlt er mir jemand den er kennt. laut seine aussage, soll er Anwalt für mich alles machen.

jetzt überlege ich, ich würde den wagen als Unfallwagen verkaufen und mit dem Geld + die Versicherung ein neuen wagen kaufen.

meine fragen...

ist es war, wen ich das Geld nehme anstatt den wagen zu reparieren das man 20% von die 3200 euro wegnimmt ??

muss meine Versicherung von den unfall auch wissen ??

bis ich das Geld bekomme, könnte ich ein Leihwagen anfordern ?? wen ja von wem ??
oder an Stadt den Leihwagen, das man mit ne entschädigung gibt ??

der gutachter meinte, der Anwalt zahlt der unfalursacher. oder seine Versicherung.
aber nimmt der Anwalt auch von den Schadengeld % ??

ist überhaupt ein Anwalt erforderlich ??

Grüße.
 
Zwingend ist kein Anwalt erforderlich. So wie es aktuell von dir geschildert ist nicht. Dennoch kann sich das ganz schnell wenden und dann wäre er evtl. erforderlich.

Wenn keine Reparatur erfolgt, bekommst die Gutachtensumme abzüglich Steuer ausbezahlt.

Du kannst es theoretisch deiner Versicherung mitteilen, aber eigentlich tut es hier nichts zur Sache, aber als Aktennotiz für die, wäre es vermutlich nicht schlecht, denn man weiß eben nie, ob sich das ganze schnell wendet und der Unfallgegner erfindet irgendwelche Sachen etc.

Du bekommst eine Nutzungsentschädigung für die Reparaturdauer. Entweder lasst du es dir ausbezahlen oder eben einen Mietwagen, aber eben nur bei Reparatur.

Ebenso steht dir theoretisch eine geringe Unkostenpauschale zu für Schriftwechsel, bürokratischen Aufwand etc. Da musst du dich aber selbst drum kümmern und mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen.

Ich glaube eigentlich eher nicht, dass der Anwalt von der Versicherung bezahlt wird. Höchstens wenn du selbst eine entsprechende Rechtschutzversicherung hättest. Was dir bezahlt wird, ist das Gutachten. Aber bezüglich Anwalt hab ich keine Erfahrung, würde mich aber wundern, wenn der bezahlt werden würde.
 

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