Gruppe-n Und Tüv?!

GP 227

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Hallo,

ich habe mir für mein Baby bei Ebay einen Edelstahl-Komplettanlage gekauft. Da es sich um eine Motorsport-Anlage handelt, habe ich ein MSD-Ersatzrohr und ein ESD der Marke Primasport (NAP) bekommen. In der EG-Typ-Genehmigung ist logischerweise der ESD aufgeführt, aber alternativ zum originalen Mittelpott ist wahlweise "Typ 14" aufgeführt. Jedoch gibt es von Primasport (Nap) für meinen Golf 2 NZ nur ein Gruppe-N Ersatzrohr. Beinhaltet die ABE also das Ersatzrohr oder nicht, ich werde da leider nicht schlau draus, weil es ja eigentlich nur über § 21 eingetragen wird.

MFG GP 227
 
...na da rufe ich mal ganz laut nach 6N@Berlin...

derby@berlin

*dereinegruppensidepipezuhausehatundjetzteinegruppeedelstahlanlagekauft*
 
schön, dass der DERBY@BERLIN nach mir ruft!
kann da aber leider nicht weiter helfen. klar, der endtopf ist drin, aber wenn in der eg-betriebserlaubnis drin steht, dass du den mitteltopf oder nen ersatzrohr fahren darfst, dann würde ich doch mal ganz frech sagen, ich würd das ersatzrohrfahren. wenn es so da drin steht, wer soll dir den was? hoffe ich habe das richtig verstanden!?
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Originally posted by 6N@Berlin@Apr 6 2003, 09:56 AM
..... aber wenn in der eg-betriebserlaubnis drin steht, dass du den mitteltopf oder nen ersatzrohr fahren darfst, dann würde ich doch mal ganz frech sagen, ich würd das ersatzrohrfahren. wenn es so da drin steht, wer soll dir den was? hoffe ich habe das richtig verstanden!?
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und wenn du dann doch angehalten wirst und die Ärger machen, dann sagst du einfache: "aber der 6N@Berlin hat gesagt, das ich das fahren kann"
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und dann klappt das schon. (insidertip-mach ich auch immer so und ich konnte dann weiter fahren-ist nicht böse gemeint)
 
Also, ich war beim Tüv und mit dem Rohr wird nichts!!! Hatte mich da gleich mal wegen Fahrwerken erkundigt und die tragen bei uns nur so 7-8 cm Bodenfreiheit ein!!! Noja, ich stehe sowieso nicht auf diese "sautiefen" Fahrzeuge
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Das beste war allerdings als er mir Tipps geben wollte und meinte KW sei der letzte Schrott *g*

MFG GP 227
 
kannst ja zusätzlich noch mal bei der Dekra oder bei einem Freien Prüfer vorbeischauen. Ansonsten mal zu anderen TüVstellen fahren. Da gibt es schon mal unterschiede, was bei denen drin ist und was nicht.

7-8cm Bodenfreiheit zu weichen (wie z.B. die Lippe an der Stoßstange) oder zu harten Teilen (wie z.B. Ölwanne)
 
Da er sich zu den 7 - 8 cm Bodenfreiheit nicht weiter geäußert hat, nehme ich einfach mal an das er sich auf den tiefsten Punkt am Fahrzeug bezieht ...
 
8 cm zu harten teilen ist mittlererweile gesetzlich festgehalten und nicht mehr nur empfehlung so wie es hier in einem anderen threat steht.

gruppe N mit ersatzrohr vergiss es ärger mit denn grünen kein tüv

und KW schrott *lach* ähm dann erklär mir mal warum das variante2 z.b. für denn 2 und 3er golf 1044 euro neu kostet.... ist wohl mit das beste und edelste was du bekommen kannst
 
Originally posted by benny@Apr 7 2003, 02:02 PM
und KW schrott *lach* ähm dann erklär mir mal warum das variante2  z.b.  für denn 2 und 3er golf  1044 euro neu kostet.... ist wohl mit das beste und edelste was du bekommen kannst
Ist ja nicht meine Meinung, aber interessant fand ich es trotzdem *g*
 
Bei der fantasie wurde aber mit ein paar Mittelchen nachgeholfen.

Hilft wohl nur eins (bitte nicht ernst nehmen, mit sicherheit zu teuer und zu viel aufwand). Den Wagen als Eigenfabrikat anmelden. So als "GP 227 Racer One" oder so.
 
wo soll denn das mit den 8cm bodenfreiheit stehen, wenn das gesetzlich vorgeschrieben ist? habe davon noch nichts gehört. ich weiß nur, dass 5cm zu tragenden teilen ein empfohlener richtwert ist. der rest liegt im ermessen des prüfers.
aber wenn sie das geändert haben sollten, würde ich trotzdem gerne wissen, wo das steht.
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Wäre auch echt schade, wenn man keine Autos mehr sehen würde, deren Schürze bei ebener Fahrbahn fast über den Teer schleift.
 

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