Erlaubt oder Verboten

Diskutiere Erlaubt oder Verboten im TÜV Forum im Bereich Sonstiges; Folgendes Problem hab ich, hab in meinem Kofferaum ne blaue Neonleuchte drin aber hab meine Heckablage ausgeschnitten so das man in den Kofferaum...

  1. #1 Red-Golf III, 23.06.2003
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    Folgendes Problem hab ich, hab in meinem Kofferaum ne blaue Neonleuchte drin aber hab meine Heckablage ausgeschnitten so das man in den Kofferaum schauen kann von außen. Nun fing letztens ne Freundin von mir an das de Grü-Weißen se wegen sowas au angehalten hätten un se ne strafe un 4 punkte bekomm. isses nu erlaubt blaue beleuchtung oda ne?
     
  2. #2 Emperor, 23.06.2003
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    Wenn das blaue Licht von außen zu erkennen ist, wird es sicherlich verboten sein. Ist es so, das man das nur sieht, wenn man den Kofferraum öffent wird bestimmt kein Hahn danach krähen.
     
  3. Gast

    Gast Gast

    Solange man es während der Fahrt (und du wirst wohl net oft mit offenem Kofferaum rumfahrn) nicht sieht, bzw. es nicht an ist, ist es völlig regelkonform.
    Mein Bruder hat sich an seinem B Corsa ALLE leuchten und Leuchtdioden auf blau umgebaut und hatte noch nie Probleme mit dem Tüv oder den Uniformierten.
     
  4. #4 Red-Golf III, 25.06.2003
    Red-Golf III

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    Naja es is so das man das blaue licht eigentlich nur sieht wenn man direkt am Heck steht....auf größere Entfernungen denk ich mal sieht man das sonst nicht.
     
  5. #5 6N@Berlin, 25.06.2003
    6N@Berlin

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    wie gesagt: im verkehr sind nur die farben rot( für hinten) und gelb bzw. weiß (für vorne) zulässig. sobald man an deinem auto ne andere farbe sieht, bekommst du ärger!
     
  6. zpeedy

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    genau so sieht es aus.

    es darf dich und keine anderen wären dem fahren stören / irritiren.

    sprich auf parkplätzen usw. darfst es anhaben.

    du solltest trotzdem vorsichtig sein weil ein findiger polizist kann immer noch sagen das es eine verkersgefährdung darstellt weil irgendwas am auto blau leuchtet und man das mit nem polizeiauto etc. verwechseln könnte.

    ich habe auch sowas und bisher hat keiner was dazu gemeint, der tüv hat sogar eheer bestütigt das ich es haben darf.

    irgendein gesetztestext lässt sich aber meißt immer anwenden wenn dich einer auf kieker hat. (ich musste neuelich meine seitenmarkierungsleuchten eintragen lassen trotz abe)
     
  7. #7 6N@Berlin, 02.07.2003
    6N@Berlin

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    warum musstest du die eintragen lassen trotz abe? waren sie zu tief? wer hat dir das gesagt?
     
  8. #8 golfgtig60, 02.07.2003
    golfgtig60

    golfgtig60 Gast

    @zpeedy

    wenn du wirklich ´ne "echte" ABE hast (mit den ANgaben/Richtlinien für den jeweiligen fahrzeugtyp), dann musst du nichts eintragen lassen!

    ABE ist ABE!

    @ alle blau-licht-spinner [​IMG]

    die knallköppe gehören verboten, die (nachts) mit sichtbaren blauen licht im auto rumfahren
    [​IMG]
     
  9. zpeedy

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    naja ok es war keine abe sonder nur ein gutachten für die teile.

    allerdings stand im gutachten drin das ich nichts begutachten / eintragen lassen muss und alles den richtlinien usw entspricht.

    ich wurde von der polizei angehalten und nach ner stunde meinten die endlich was gefunden zu haben. meine sml seien mehr als 3 meter auseinander und das dürfen die nach stvzo 51a nicht sein (das stimmt schon, aber nur bei fz über 6 meter). darauf hin bekam ich nen mängelbericht.

    dann hatte ich den ärger, keiner wollt den gesetzes text richtig deuten und somit musste ich zum tüv. dann hab ich mir die gleich eintragen lassen das es nicht nochmal ärger geben kann. die eintragung hat dann 35 euro gekostet. nur weil manache leute nicht lesen können...

     
  10. Jack

    Jack Erfahrener Benutzer

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    Nur nochmal zur Sicherheit...
    es ist also erlaubt sämtliche Leuchten IM Auto in blau umzuändern solange sie von aussen nicht sichtbar sind für andere Verkehrsteilnehmer oder gar mich stören?

    Also z.b. Tachobeleuchtung, Aschenbecherbeleuchtung und die ganzen beleuchteten Knöpfe wie z.b. ABS, Nebelscheinwerfer an/aus, etc (ich rede von einem Audi80)

    Wie siehts mit Leuchtstoffröhren im Fussraum aus?
     
  11. zpeedy

    zpeedy Erfahrener Benutzer

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    es gibt keine vorschrift die sowas verbietet.

    das einzigste was du einhalten musst ist das die kontrollampe für die nebelschlusslampe in orange leuchten muss, wenn die nebelschlussleuchte eingeschaltet ist. fernlicht muss blau leuchten. das wars...

    ich hab auch röhren im fussraum, kofferraum etc. bin schono öfters angehalten worden und hab auch beim tüv nachgefragt... alles in ordnung...
     
  12. Jack

    Jack Erfahrener Benutzer

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    Bin mir jetzt nichts ganz sicher was du meinst...

    Beim Audi80 sind die Schalter zum Ein-/Ausschalten der Nebelscheinwerfer und der Nebeschlussleuchte ja zw. Fahrer und Beifahrer über den Reglern der Belüftungsanlage...

    Beim Anschalten erleuchtet beim Nebelscheinwerfer am Knopf ein grüner Pfeil und bei der Schlussleuchte ein orangener. Meinst die müssen so bleiben?

    Weil Fernlicht wird ja beim Tacho angezeigt, dass das blau bleiben muss is mir klar [​IMG]
     
  13. #13 Poloteddy, 09.10.2003
    Poloteddy

    Poloteddy Erfahrener Benutzer

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    Nun mal ein wenig Klarheit:

    Vorgeschrieben sind folgende Lichtfarben:

    1.) Instrumentenbeleuchtung kann sein BLAU , ROT , GRÜN oder WEISS

    2.) Fernlichtanzeige muß sein BLAU

    3.) Jede weitere Beleuchtung im Wageninneren muß separat geschaltet werden können.
    Hierzu zählen auch die allseits beliebten Neonringe um die Woofer.
    Ebenso Fußraum- und Unterbodenbeleuchtung.
    Hierbei ist aber darauf zu achten, daß diese Beleuchtungen nur im Stand einzuschalten sein dürfen.
     
  14. Jack

    Jack Erfahrener Benutzer

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    Also kann ich laut deinem Punkt numero 3 meine Nebelscheinwerferknöpfchen auch blau beleuchten!

    Danke euch [​IMG]
     
  15. zpeedy

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    bau deine schalter ruhig um... das interesiert eh keinen. das einzigste was zu beachten ist, ist :"Das Nebelschlußlicht muss eine gelbe Kontrolleuchte haben"
    sprich wenn du den schalter drückst leuchtet der doch leicht orange und das reicht...
     
  16. zpeedy

    zpeedy Erfahrener Benutzer

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  17. Jack

    Jack Erfahrener Benutzer

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    kk, dann mach ich das einfach so, danke euch [​IMG]
     
Thema: Erlaubt oder Verboten
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