Bremsanlage eintragen ?

Diskutiere Bremsanlage eintragen ? im TÜV Forum im Bereich Sonstiges; Hi.. Muß eine geänderte bremsanlage eingetragen werden ? ich meine wenn man eine gti bremsanlege nachrüstet...? und wenn wie müßte es im brief...

  1. #1 iguana007, 18.11.2006
    iguana007

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    Hi..

    Muß eine geänderte bremsanlage eingetragen werden ?

    ich meine wenn man eine gti bremsanlege nachrüstet...?
    und wenn wie müßte es im brief stehen.. etwa so: bremsanlage golf 2 gti ?

    gruß

    iguana
     
  2. #2 Rocks82, 18.11.2006
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    Moinsen!!!

    Ich denke mal nicht, aber zur not einfach mal beim TÜV nachfragen und wenn die Bremsanlage Technisch i.O. ist, dann hast ja eh nichts zu befürchten....

    Bei mir wurde die geänderte Bremsanlage nach motorwechsel mit eingetragen und da steht: " ..., Motor Kennb.: RP, Bremsanlage, Lenkung u. Antrieb v. Golf 1,8, ..."


    MfG René
     
  3. #3 Emperor, 19.11.2006
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    Mir hat der TüV mal gesagt es müßte eingetragen werden. Auch wenn es eine Bremsanlage vom gleichen Autotyp ist.. Ich vermute mal das die sich vom ordnungsgemäßen Umbau überzeugen wollen.
    Ist bei mir aber auch erst zusammen mit dem Motorumbau in die Papiere gekommen.
     
  4. #4 Meisterprüfer, 19.11.2006
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    Sers..

    Also eintragen musst du dir die lassen.
    was du an Unterlagen benötigst klärst am besten persönlich mit deinem Tüv frag nach nem Sachverständigen dem du dein Anliegen erklärst er wir dir dann sagen was er von dir benötigt und dann machst wenn du alle Unterlagen beisammen hast mit dem einen Termin dann geht das problemlos. weil der persönliche Kontakt vorab ist wichtig
     
  5. #5 iguana007, 19.11.2006
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    Hi..

    alles klar danke werd ich machen..

    noch mal eine frage wegen motor eintragung.. weil bei den meisten der neue MKB mit drin steht.. bei mir steht da gar nichts von, aber im brief wurde die kW zahl geändert und der hubraum und höchstgeschwindigkeit..

    ist das so auch i.o.

    das war schon so wo ich das fahrzeug erworben hab.. will jetzt nur sicher gehen das es auch ordnungsgemäß ist.. vorher war ein 40 kw nz drin.. also von da her müßte es ja i.o. sein oder..? mich macht nur stutzig das nicht von drin steht z.b. geänderter motor mit MKB und so..

    gruß

    iguana
     
  6. #6 Emperor, 19.11.2006
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    Ich denke das wird so schon seine richtigkeit haben. hängt ein ganz vom Prüfer hab, wie er das in die Papiere einträgt.
    Bei mir in den Papieren wurden zum einen Hubraum, kw-Zahl, Leergewicht, Gesammtgewicht, Achslasten, Standgeräusch, Höchstgeschwindigkeit und Sitzplatzanzahl geändert. Und im Anhang (unter 22) kommt dann noch:
    Motorcode AAA,Getriebe CCM-5-Gang;Luftfilter Serie Typ Corrado-VR6*Hosenrohr/Katalysator Serie VR6*zu 15.1/15.2:Alle Bereifungen mit Lastindex/Geschwindigkeitssymbol "80V" erforderlich*Bremsanlage VUH, Achsen, Radnabe Typ VW-Golf G60*zu 2.2:Typ.-Schl.Nr.nicht mehr zutreffend**

    Also alles ziemlich ausführlich. Aber ich hab ja auch keinen Golf2/Jetta2 Motor mehr drin
     
  7. #7 Meisterprüfer, 20.11.2006
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    der MKB muss nicht drin stehen angabe über kw und Hubraum reicht völlig aus
     
  8. #8 iguana007, 20.11.2006
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    Hallo..

    Alles klar Danke.. Dann bin ich ja beruhigt.. [​IMG]


    mfg
     
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