NSAPaladin
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Weiß nichtg ob das schon mal gepostet wurde wenn ja bitte ein Link posten wo ich das finde
So eben hat die polizei beim kumpel das als fehler deklariet das die blinker mit Standlicht leuchten . Wir wissen aber das man die auch kaufen kann und ich glaube 6n@berlin hat auch ma geschrieben das es da keine genau vorschrift für gibt aber der (un)freundlich herr meinte das das so nicht gehn würde weil dadurch die betriebserlaubnis erlischen würde und das ncoh 50€ kostet etc . ppp
weiß jemand da was genaues wie das aussieht ob man das definitiv haben darf oder nicht .
mfg Paladin
So eben hat die polizei beim kumpel das als fehler deklariet das die blinker mit Standlicht leuchten . Wir wissen aber das man die auch kaufen kann und ich glaube 6n@berlin hat auch ma geschrieben das es da keine genau vorschrift für gibt aber der (un)freundlich herr meinte das das so nicht gehn würde weil dadurch die betriebserlaubnis erlischen würde und das ncoh 50€ kostet etc . ppp
weiß jemand da was genaues wie das aussieht ob man das definitiv haben darf oder nicht .
mfg Paladin