Hi,
ich habe einen Polo 3 Steilheck. Habe in diesem Auto ein FK Fahrwerk mit angegebenen ca. 80 mm eingebaut. Offiziell vom TÜV auch so durch mein vorgelegtes Gutachten eingetragen. Er hat damals auch die Scheinwerferhöhe gemessen, und gesagt ist gerade so in Ordnung.
Jetzt hat mich die Polizei angehalten, und haben vom Boden bis zur Unterkannte Scheinwerfer nur 47,5 cm gemessen. Leider sind aber 50 cm Vorschrift. Jetzt habe ich eine Anzeige bekommen und muss innerhalb der nächsten 14 tage vorfahren.
Für mich stellt sich jetzt aber die Frage, ist denn die Unterkante auch gleich Lichtaustrittsfläche?
Wer weiss hierüber genauer bescheid, würde mich freuen, wenn man hier irgendwo was schriftlich bekommen könnte.
Danke im voraus.
ich habe einen Polo 3 Steilheck. Habe in diesem Auto ein FK Fahrwerk mit angegebenen ca. 80 mm eingebaut. Offiziell vom TÜV auch so durch mein vorgelegtes Gutachten eingetragen. Er hat damals auch die Scheinwerferhöhe gemessen, und gesagt ist gerade so in Ordnung.
Jetzt hat mich die Polizei angehalten, und haben vom Boden bis zur Unterkannte Scheinwerfer nur 47,5 cm gemessen. Leider sind aber 50 cm Vorschrift. Jetzt habe ich eine Anzeige bekommen und muss innerhalb der nächsten 14 tage vorfahren.
Für mich stellt sich jetzt aber die Frage, ist denn die Unterkante auch gleich Lichtaustrittsfläche?
Wer weiss hierüber genauer bescheid, würde mich freuen, wenn man hier irgendwo was schriftlich bekommen könnte.
Danke im voraus.