Anspruch auf Neuwagen nach unverschuldetem Unfall mit einem einmonatig

Diskutiere Anspruch auf Neuwagen nach unverschuldetem Unfall mit einem einmonatig im Recht und Verkehr Forum im Bereich Sonstiges; Anspruch auf Neuwagen nach unverschuldetem Unfall mit einem einmonatigen PKW Hallo an alle, gestern hat mir ein andere PKW Lenker die...

  1. #1 maverick3, 24.11.2002
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    Anspruch auf Neuwagen nach unverschuldetem Unfall mit einem einmonatigen PKW

    Hallo an alle,

    gestern hat mir ein andere PKW Lenker die Vorfahrt genommen und trotz Vollbremsung und Versuch des Ausweichens kam es zum Zusammenstoss, wobei laut Aussage des Händlers wohl der komplette Motorraum nach rechts geschoben wurde.
    Der Unfallgegener hat noch an der Unfallstelle gegenüber der Polizei seine alleinige Schuld eingestanden.
    Mein Auto wurde am 21.10.02 zugelassen und es wurde uns am 23.10.02 in der Autostadt übergeben. (Ja genau der Bora mit den vielen Mängeln!!!:-()
    Der Unfall passierte am 22.11.02. Zu dem Zeitpunkt stand der Kilometerzähler auf 2446 km.
    Da ich mir momentan denke dass das Fahrzeug garantiert nicht mehr in den Zustand gebracht werden kann (wenn die Vermutung mit dem verbogenen Rahmen stimmt) und ich eigentlich noch vorhatte das Auto länger zu fahren, ob es nicht besser wäre auf Grund des geringen Alters des Fahrzeugs (die ganzen Mängel von der Übergabe sind genau seit zwei wochen behoben!)die gegnerische Versicheung mit nachdruck zu bitte mir einen neuen Wagen zu geben.

    Wer kann mir dazu etwas sagen oder vielleicht auch tips geben.
    Gutachten wird kommende Woche erstellt. dann weis ich mehr.

    Sollte ich von der VErsicherung keinen neuen bekommen dann spiele ich mit dem Gedanken den PKW im unreparierten Zustand zu verkaufen und mir einen neuen zu bestellen.

    gruss

    Thomas
     
  2. #2 maverick3, 24.11.2002
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  3. Julian

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    Hi!

    Recht traurig. Ist das die B471 Zufahrt?

    Gut daß Dir soweit nichts passiert ist.

    Dadurch, daß das linke Domlager sehr viel Verzögerungsengergie aufnehmen mußte (Drehimpuls) hat es dieses wahrscheinlich nach hinten (zu Fahrer) geschoben. Dafür spricht auch die verzogene Fahrertür, da der A-Holm nach hinten "gewandert" ist.

    Da werksseitig nur Reparaturen VOR dem Domlager im Vorderwagen ausgeführt werden dürfen, wird das wohl ein Totalschaden sein, da der Rahmen verzogen ist. Man kann den Schaden auf der Richtbank zwar sicherlich beheben und das Auto wieder gerade richten, allerdings würde ich das Auto dann aus Sicherheitsgründen nicht mehr fahren.

    Die Passverhältnisse Deiner Motorhaube/Scheinwerfer usw. ist normal, sagt aber wenig über den Rahmen aus. Allein dein Fahrwerk ist schon hinüber, siehe linkes Rad.

    Anscheinend hast Du mit dem Fahrzeug viel Pech. Der andere Fahrer ist alleinig schuld, da er Dir die Vorfahrt genommen hat, das kann er nicht anfechten.

    Dein Fharzeug gilt unter 6 Monaten ab 1.Zulassung als Neufahrzeug, die Versicherung wird Dir den Zeitwert/Neuwert erstatten müssen.
     
  4. #4 maverick3, 26.11.2002
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    Danke für die Antworten!

    Es war die Einmündung nach Gröbenzell auf der Strasse zwischen Langwied (BAB 8 Einfahrt Langwieder See) und Eschenried.

    Woher hast Du die ganzen Informationen? Kann ich mich darauf evtl. bei einem vielleicht notwenidgen Rechtsstreit mit der anderen Versicherung berufen?! [​IMG]
    Das mit dem halben Jahr könnte nämlich auch schnell zu nur einem MOnat und 1000 km werden. Nur wenn sicherheitsrelevante Teile betroffen sind, ein erheblicher Schade (=Rahmen) vorliegt und wenn der Zustand vor dem Unfall annähernd nicht mehr hergestellt werden kann und es somit unzumutbr ist das Fahrzeug weiter zu benutzen, dann könnte ich ncoh Glück haben.
    Sagt ein andere Urteil!

    Trotzdem Danke!


    Gruss

    Thomas
     
  5. Julian

    Julian Erfahrener Benutzer

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    Hi!

    Also bei MB war das jedenfalls so mit dem defekten Vorderwagen. Da Du ungefähr mit 40km/h auf dem sein Heck geknallt bist und dann eine 180° Drehung gemacht hast mit samt dem Auto und den Insassen, mußte das Domlager reichlich Energie verdauen. Ein Gutachter könnte die Energie sicherlich genau ausrechnen.
    Ein Gutachter wird da sowieso ins Spiel kommen.

    Schau Dir mal den A-Holm genau an, das ist der Holm wo Deine Vordertür befestigt ist. Wenn der etwas abbekommen hat, ist Dein Auto nur noch Schrottwert. Und darauf stütze ich meine These.

    Wenn das nicht reicht, wird man das Fharzeug auf ne Richtbank setzen und wenn es da nciht draufpasst ist es auch SChrott, da der gesamte Rahmen verzogen ist. Klar, die gegnerische Versicherung wird das ev. versuchen zu erreichen, daß das Fahrzeug repariert wird um Kosten zu sparen, aber diese Reparatur ist unzulässig, da der Rahmen nur einmal Stoßenergie aufnehmen kann und dann "verbraucht" ist.

    Sorgen mußt Du Dir eh nicht machen, er hat Dir die Vorfart genommen!!
     
  6. 337

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    richtig, aber solange die reparaturkosten unter den anschaffungskosten für ein gleichwertiges fahrzeug liegen, ist nichts mit totalschaden.

    nimm dir im vorfeld einen gutachter, der dein fahrzeug schätz. dann hast du gegenüber der versicherung eine schnellere reaktion und kannst dich besser drauf vorbereiten.

    337
     
  7. #7 RedDisaster, 27.11.2002
    RedDisaster

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    Bist du Rechtschutzversichert?
    Wenn ja würde ich an deiner Stelle sehr schnell und frühzeitig einen Anwalt mit einschalten und fragen wie er es sieht bzw. sich da beraten lassen. Eine Beratung ist in diesem Sinne einer Versicherung kostenlos.

    Meistens können die schon von vorneherein Tipps geben wie du dich zu verhalten hast um einen Neuwert zurück erstattet zu bekommen! Sollte es Probs geben, so kann er direkt einspringen als dein Anwalt [​IMG]

    Ich gebe dir den gutgemeinten Rat! Ich hab auch schon Unfall hinter mir bei dem alles klar war aber im nachhinein ich mir einen Rechtsstreit einhandeln mußte! [​IMG]

    Zum Beispiel wirst dir die Frage gefallen lassen müssen, dass man sehr viel Energie benötigt um eine 180Grad Umdrehung hinzulegen. 25Meter Bremsweg hattest du bis Anfang der Einmündung (Randmarkierungen!). 40-50km/h bist du gefahren.
    War die Straße so sehr überflutet, dass der Bremsweg so hoffnungslos war?
    Meine Meinung. [​IMG] War jetzt nicht böse gemeint, aber Versicherungen achten auf alles und drücken auf alles um nur einen kleinen Fehler raus zu holen. Deswegen Anwalt!
    Ich hab aus meinen Fehlern gelernt [​IMG]

    Der schöne Neuwagen [​IMG]
    Ich hoffe du bekommst einen neuen! *snief*
     
  8. Roger

    Roger Gast

    Hallo,

    @RedDisaster:

    Wenn er keine Schuld hat, zahlt den Anwalt immer die gegnerische Versicherung. War bei mit auch kein Problem, der hat sich dann auch um Schmerzensgeld, Wertminderung und Auslagen gekümmert. Einfach Abtretungserklärung unterzeichnen. Keine Knete, kein Vorschuss und der Anwalt kommt sofort ...

    Gut ist in jedem Fall, wenn ein Schaden polizeilich aufgenommen wurde. Sonst erinnert sich der Gegner plötzlich an nichts mehr, oder dubiose Zeugen beschuldigen plötzlich den Geschädigten etc. Ich verzichte niemals auf polizeiliche Aufnahme, wenn es nicht wirklich eine Kleinigkeit ist. Ich hatte schon Unfallgegner mit 1.1 und 3.1 (!!!) Promille... Wenn die wieder nüchtern sind, wollen die von nichts mehr wissen !

    Ich hatte einen ähnlich gelagerten Fall, allerdings war das Auto reparabel (3.100 Euro). Dafür war es 1.860 km gelaufen und etwa 5 Wochen alt. Mir ist ein Focus auf der AB am Stauende draufgeknallt, bei ihm haben die Airbags ausgelöst. Irgendwie sah der Focus viel mitgenommener aus als mein Golf. Bei mir war die Stoßstange hin und das Ende des Bodenblechs hinter dem Reserverad auf ca. 1-2cm Tiefe gestaucht. Auch musste ein neues Heckblech eingeschweißt werden. Zum Glück musste außer der Stoßstange nichts im Sichtbereich lackiert werden. Dafür habe ich aber 800 Euro Wertminderung kassiert, zudem 400 Euro Schmerzensgeld für mein Schleudertrauma. Immerhin. Später habe ich gesehen, dass das hintere rechte Seitenteil beim Crash ganz minimal Berührung mit der Beifahrertür hatte. Das hat sogar der Gutachter übersehen. Aber es war wirklich minimal, etwa ein Quadratmillimeter Lack hat gefehlt. Man konnte die Berührungsstellen erkennen, wenn man genau hinsah. Ich bin eigentlich nur darauf gekommen, weil nach der Reparatur die rechte Tür klapperte. Sie wurde neu eingestellt und die Verkleidung unterfüttert. Jetzt ist Ruhe.

    Ein guter Anwalt kann viel bewirken. Bei mir kam die Neuwagenregelung leider nicht in betracht, weil der Schaden zu gering war. Selbst der (Werkstatt-verbundene) Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass ohne bleibende Beeinträchtigungen repariert werden kann. Er hatte Bammel, dass die Versicherung die Wertminderung in dieser Höhe überhaupt schlucken würde. Aber sie hat [​IMG]))
     
  9. #9 DieselPower, 29.11.2002
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    Letztlich hat die Geschichte den Verlauf genommen, wie sie bei Deinem neuen Auto begonnen hat.

    Gut, daß niemandem etwas passiert ist.

    Alles Gute für Deinen nächsten Neuen und allzeit gute Fahrt!
     
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