A4 B6 3Jahre alt Garantieverlängerung notwendig ?

Diskutiere A4 B6 3Jahre alt Garantieverlängerung notwendig ? im Audi A4 B6 (8E, 8H) Forum im Bereich Audi A4, S4, RS4; Hallo allerseits bin neu hier , und dies ist mein erster Beitrag. Ich habe berets die Hilfe/Suchfunktion benutzt und auch schon die Regeln...

  1. #1 hamster@audi, 23.02.2006
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    Hallo allerseits bin neu hier , und dies ist mein erster Beitrag. Ich habe berets die Hilfe/Suchfunktion benutzt und auch schon die Regeln gelesen.

    Also mal zu meiner Frage. Ich bin seit genau 3 Jahren Besizer eines A4 Avant 1.9TDI (ich glaub man nennt den auch B6) kenn mich da aber nicht so aus.
    Zum heutigen Tag beträgt die Fahrleistung 90.000km , gerade komm ich aus der Werkstatt (Audi Vertragshändler) und hab die 90Tèr Wartung und TÜV/AU hinter mir. Kostete stolze 870,- Euronen. Auf so einen hohen Betrag war ich ungefär vorbereitet, und das ist soweit alles in Ordnung. Zahnriemen war dabei und das einzige ausserplanmässige war der Spannrollendämpfer incl. Halterung des Keilriemens.
    Man sagte mir das man das erst bemerke, wenn man so einen tiefen Eingriff bis zum Zahnriemen macht, kost 150,- extra, und sollte schon getauscht werden. Ist in dem o.g. Betrag schon mit drin. Ich habs natürlich mit machen lassen.
    Bisher hatte ich auch die erweiterte Garantieversicherung, also die das 3.Jahr abdeckt, gehabt. Diese läuft jetzt aus. Sie hat mir im Prinzip nix gebracht, da am Auto nix war.
    Jetzt stellt sich die Frage ob ich die wieder um 1 Jahr verlängern soll oder nicht.(kost 270,- Euronen) Ich habe Zweifel, daß wenn mal was ist, es eh immer auf Streit hinausläuft, und Audi am Ende nix bezahlt, weil es Verschleissteile sind, oder aus anderen schwer nachvollziehbaren Gründen. Das AH argumentiert da natürlich immer mit dem Paradebeispiel "elektonikschaden am Airbagsteuerteil", und das schon allein deswegen es einem Wert sein sollte die Garantie zu verlängern.
    Ich weiss nicht sorecht. Ich denke ein Elektronikschaden hätte sich in den letzten 3 Jahren schon bemerkbar gemacht, und was Fahrwerk o.ä. angeht, glaub ich nicht das da noch was kommt. Ausserdem trägt die Versicherung ab 100Tkm ja nur 40% vom Material und diese Selbstbeteiligung ist dann auch nicht ohne, sodaß ich mir das Geld lieber anlege und im schlimmsten Fall halt teuer bezahlen muss.
    Was sind eure Erfahrungen, habt ihr auch diese Garantie verlängert???

    Gruss und Dank an alle, die antworten.
     
  2. #2 TheOnlyOne, 23.02.2006
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    Guten Tag,

    also sofern ich das weiss (Lehre als KFZ mechaniker bei Audi gemacht) ist es nicht möglich die Fahrzeuggarantie des Autos zu "verlängern"
    Audi gibt 3 jahre Werksgarantie.

    Um welche Garantie handelt es sich da?
    Informiere dich über die Vorraussetzungen zu dieser Garantie (evtl. mehr Inspektionen etc.)
     
  3. #3 hamster@audi, 23.02.2006
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    Nein. Sorry wenn ich mich unklar ausgedrückt habe. Dieses Durcheinander von Garantie und Gewährleistung und Verlängerung und Kulanz versteht nur manchmal jemand richtig.

    Als ich das Auto neu kaufte, hat es 2 Jahre Werksgarantie, dazu gab es damals ein Angebot um diese Werksgarantie ein weiteres Jahr zu verlängern, "Neuwagen-Anschluss-Garantieversicherung" weil meine Finanzierung 3 Jahre lief, das hat mein Händler mir damals so mit verkauft. Jetzt, da 3 Jahre vorbei sind, habe ich die Möglichkeit, wieder ein Jahr lang eine "Garantie-Verlängerung" abzuschliesen. Man kann diese bestimmt auch nächstes Jahr wieder abschliessen, und so weiter und so fort. Bedingung "scheckheftgepflegt in Audi Vertragswerkstatt", kein Mietwagen, private Nutzung usw...

    Kurz gesagt ich könnte ständig für eine Garantie zahlen, die ich vielleicht nie brauch, bzw. die im Ernstfall nix zahlt, wegen div. Gründe.

    PS: Bei Neuwagen ab Werk heissen die ersten 2 Jahre doch "Gewährleistung", oder ??? Alles andere danach heisst dann "...garantie". So dachte ich das immer verstanden zu haben.
     
  4. #4 Schraubi-Schlumpf, 23.02.2006
    Schraubi-Schlumpf

    Schraubi-Schlumpf Gast

    alsoo...

    erstmal gibt audi 2 jahre garantie ab werk.

    zu den unterschieden:

    gewährleistung:
    2 jahre gesetzlich vorgeschrieben; kann bei gebrauchtgütern auf ein jahr begrenzt werden; nach 6 monaten gilt beweislastumkehr, d.h. der käufer muss nachweisen, dass der mangel schon zum zeitpunkt des kaufes vorhanden war.

    garantie:
    freiwillige, erweiterte gewährleistung; ohne beweislastumkehr

    normalerweise geben die autohersteller nur gewährleistung, einige hersteller geben aber (wohl aus image-gründen) mittlerweile auch garantie auf ihre fahrzeuge. audi gehört meines wissens dazu.

    zum thema:
    wenn du das geld übrig hast -> machen.

    du weisst doch wie sowas abläuft.... haste garantie, passiert nix.... aber sobald du keine mehr hast, passiert sofort was.
     
  5. #5 TheOnlyOne, 23.02.2006
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    ahja jetzt verstehe ich das.

    Ich würde mir eine weitere Garantie sparen. Wenn man die genauen Klauseln kennt, weiss man das es keine Garantie auf sogenannte Verschleißteile gibt. Und darunter fällt (je nach Vertrag) verdammt viel am Fahrzeug.
    Des weiteren muss man bedenken das eine Vertragswerkstatt teurer ist als eine freie. Meine Erfahrung zeigt das es sinnvoller ist zur Werkstatt deines Vertrauenes zu gehen als wie zu einer Vertragswerkstatt.

    Bei evtl. Schäden kann man ja immernoch Kulanz Anträge auf die Teile bei Audi stellen

    Grüße
     
  6. #6 Schraubi-Schlumpf, 23.02.2006
    Schraubi-Schlumpf

    Schraubi-Schlumpf Gast

    kann man so und so sehen.

    wenn du allerdings in eine freie werkstatt gehst, weil die billiger sind, kannst du das thema kulanz abhaken. audi gibt normalerweise nur kulanz auf fahrzeuge, die bei audi/vw zu allen wartungen waren.
    allerdings sollte man hier auch wieder nicht aus den augen verlieren, dass audi üblicherweise eh nur kulanz bis zum ende des 3. jahres gibt...
     
  7. #7 TheOnlyOne, 23.02.2006
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    das stimmt

    Es kommt aber hier wiederum auf das Teil an. Nicht bei allen Teilen muss als Nachweis das Servicebuch vorgelegt werden. Ist jedoch in den meisten Fällen (vorallem Motorteile) so.
     
  8. #8 olaf1208, 24.02.2006
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    olaf1208 Erfahrener Benutzer

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    Hallo.

    Also ich würde die Verlängerung abschließen.
    Mein vorheriges Auto war ein A2 und da hatte ich den Beitrag schon bei einmal Radlager wechseln raus,es waren aber noch 2 andere Reperaturen und Audi hat immer gezahlt!

    Ein Serviceheft mußt du nicht vorlegen,da du bei Abschluß dieser Verlängerung eine kleine Karte (größe EC-Karte) bekommst und diese bei einem Schaden nur bei deiner Werkstatt vorlegen brauchst!

    Wenn du glück hast erwischt ne "dumme" Werkstatt und brauchst nicht mal die 50€ mind. Beteiligung zahlen [​IMG]
     
  9. #9 hamster@audi, 02.03.2006
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    ...um die Sache zu beenden.
    Hallo und Dank an alle, die gepostet haben. In meiner innersten Überzeugung habe ich nun für mich beschlossen, die Versicherung nicht !abszuschliessen. Ich habe mich für die Marke Audi damals entschieden, weil ich Qualität und Zuverlässigkeit haben wollte.
    Würde ich nun so eine Versicherung abschliessen, hiesse das ich zweifle. Lassen wir es darauf ankommen.
    Wenn ein Elektronikfehler im System wäre, hätte er sich bestimmt schon bemerkbar gemacht, und alles andere ist Verschleiss.

    Danke nochmal, und bis demnächst, hier mal wieder.
     
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