Kupplung - Verschleiß? Gewährleistung? Garantie?

Diskutiere Kupplung - Verschleiß? Gewährleistung? Garantie? im Recht und Verkehr Forum im Bereich Sonstiges; Hallo. Ich habe eine Frage zur Gewährleistung beim Autokauf.Ich hab am 11.05.2011 einen Gebrauchtwagen beim Händler für privat gekauft, TÜV...

  1. #1 Abaulet, 20.07.2011
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    Hallo. Ich habe eine Frage zur Gewährleistung beim Autokauf.Ich hab am 11.05.2011 einen Gebrauchtwagen beim Händler für privat gekauft, TÜV wurde unmittelbar vorm Kauf Anfang Mai neu gemacht, es wurden keine Mängel festgestellt. Vorgestern hat mich nun das Ausrücklager verlassen, die Werkstatt meines Vertrauens erklärt, dass das Ausrücklager und die Kupplung neu gemacht werden müssen. Bin grad mal 1500 km gefahren, gilt das schon als typischer Verschleiß, oder greift hier auch die Gewährleistung und der Händler hat die Pflicht, das Auto instand zu setzen?!Ich würde den Händler morgen gerne mit juristischen (?) Tatsachen begegnen, falls dieser sich auf stur stellt. Oder direkt an die Garantie wenden? Danke für Eure Ratschläge!
     
  2. #2 fuchs_100, 21.07.2011
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    Das kommt jetzt drauf an, inwieweit das als Verschleiß abgetan werden kann. Die Schiedstelle der Kfz-Innung kann dir da auf jeden Fall Auskunft geben. Ansonsten, wenn man das Thema Verschleiß mal ausklammern würde, dann ist das ein klarer Gewährleistungsfall. Aufgrund der kurzen Besitzdauer wird es wohl auch darauf hinauslaufen, weil laut BGB ja innerhalb der ersten 6 Monate Umkehr der Beweislast herrscht. Schau dir am besten mal im BGB die §§474, 475 und 476 an. Hier ist vorallem 476 ausschlaggebend.
     
  3. #3 Unregistriert, 21.07.2011
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    aber wie kann man hier denn unsachgemässer umgang mit der kupplung ausgeschlossen werden? es gibt ja menschen, die lassen die kupplung schon böse schleifen.
     
  4. #4 stizzler, 21.07.2011
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    Ich denke, dass die Kupplung einfach zu den Verschleißteilen zählt und dadurch nicht zwingend die Garantie eintritt. Würde dir aber raten, dich bei deiner Kfz-Werkstatt zu informieren.
     
  5. #5 fuchs_100, 21.07.2011
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    Hier gehts ja speziell ums Ausrücklager. Einzigster unsachgemäßer Umgang hierbei ist, wenn man permanent den Fuß auf dem Kupplungspedal liegen lässt und somit das Lager immer mitläuft. Bei Lagern, die nicht dafür ausgelegt sind, führt das zu frühzeitigem Verschleiß. Da sie/er aber das Fahrzeug noch nicht so lange hat, kann man das eigentlich ausschließen bzw. der Verkäufer müsste Nachweisen, dass dies die Ursache ist und der Mangel nicht von Anfang an bestand.
     
Thema: Kupplung - Verschleiß? Gewährleistung? Garantie?
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