Festes Anbauteil auf dem Dach nicht eingetragen

Diskutiere Festes Anbauteil auf dem Dach nicht eingetragen im Recht und Verkehr Forum im Bereich Sonstiges; [img] Tach gesacht. Zuerst mal... diese Sache ist mehr sehr unangenehm... denn ich bin mir fast 100 %ig sicher, dass so etwas nicht OK ist......

  1. Ummel

    Ummel Erfahrener Benutzer

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    [​IMG]
    Tach gesacht.
    Zuerst mal... diese Sache ist mehr sehr unangenehm... denn ich bin mir fast 100 %ig sicher, dass so etwas nicht OK ist... aber trotzdem stelle ich diese Frage in diesem Forum.

    Ich kenne jemanden, der sich auf seinen Daimler einen ungefähr 25 - 30 cm hohen "Joghurtbecher" fest installiert hat.
    Ich benutze das Wort "Joghurtbecher" weil ich das Wort Blaulicht nicht nutzen möchte... [​IMG]

    Es handelt sich bei dem Fahrzeug um ein Fahrzeug eines Transportunternehmens, ist jedoch nicht berechtigt Sonder- und / oder Wegerechte in Anspruch zunehmen.

    Optisch wirkt das Fahrzeug jetzt wie ein ziviles Polizeifahrzeug mit aufgesetztem Blaulicht.

    Abgesehen von der Tatsache, dass das Fahrzeug jetzt aussieht wie ein Polizeifahrzeug ist ja zusätzlich dieses feste Anbauteil nicht im FZ-Schein eingetragen. Als Höhe ist da etwas bei 142 cm (o. ä.) eingetragen und tatsächlich ist das FZ ca. 170 cm hoch...

    Ich habe schon viel gegoogelt aber leider bin ich mit meinem analogen Anschluss noch nicht zur richtigen Website vorgedrungen.

    Wenn mir jemand helfen kann wäre ich ihm sehr dankbar.

    Meine Fragen: Welche Owi begeht er?
    Rechtsgrundlage?
    ist es sogar eine Straftat?

    Ich sage schon mal
    [​IMG]

    PS: Ich möchte nicht der An- [​IMG] sein... ich möchte ihn nur über seine rechtliche Situation aufklären.
     
  2. #2 Dre@mer, 23.06.2005
    Dre@mer

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    Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich bin mir sicher, dass das Blaulcht auf dem Dach eine Straftat ist. Da spielt die Höhe der Leuchte keine Rolle.

    Hab mal im Netz gesucht und das hier gefunden:
    Ich denke, damit kannst du deinem Bekannten schon sagen, dass er das Ding besser abschraubt.

    Greetings

    P.S.: Den ganzen Artikel bzw. Fall um den es hier ging, ist HIER nachzulesen.
     
  3. Ummel

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    Danke für die Hilfe Nr 1

    @ Dre@mer
    [​IMG] erst mal.

    Beim § 132 StGB (Amtsanmaßung) denke ich ist die direkte, aktive Handlung zur Regelung im Rechtsverkehr gemeint. Die Frage ist jetzt, ob die Befestigung eines blaulichtförmigen Joghurtbechers damit gemeint ist...

    Ich muss aber noch etwas dazu erläutern...

    Also dieser aufgebaute "Joghurtbecher" ist mit schwarzem Klebeband umwickelt (früher war er WIRKLICH blau" [​IMG])

    So weit wie ich das erkennen konnte, ist es auch nicht möglich , dass in dem "Joghurtbecher" eine blaue Lampe blitzt oder leuchtet.
    (Eben wegen dem schwarzen Klebeband...und wenn doch, dann leuchtet zwar drinnen eventuell eine Lampe aber die kann man von draußen nicht sehen.)

    Also... Es sieht von Weitem und vor allem im Rückspiegel so aus, als wäre es ein ziviles Einsatzfahrzeug der Poliei, was zwar das blaue Rundum- / Blitzlich draufgesetzt hat aber es eben nicht eingeschaltet hat...

    Wenn ich so ein Fahrzeug hinter mir sehe, dann mache ich schon grundsätzlich erst mal etwas Platz, weil es ja auch sein kann, dass es echte Polizisten sind, bei denen das Blaulicht kaputt ist... [​IMG]

    Oh MANN!!! Ich hoffe, ich nerve euch nicht zu sehr mit diesem ollen Schwachsinn... würde mich aber trotzdem über weitere Hilfestellungen freuen.

    [​IMG] [​IMG]
     
  4. #4 Jimmy82, 24.06.2005
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    Wenn dieser Pott auf dem Dach wirklich schwarzfarbig, nicht blau ist, und nicht blinken kann begeht er weder die Ordnungswiedrigkeit des Mißbrauchs von Warneinrichtungen, noch Amtsanmaßung oder Nötigung. Beispielhaft seien die ganzen Oldtimer-Feuerwehrautos o.ä. genommen, die - sofern in Privatbesitz befindlich - der blauen Lampen durch abschrauben oder schwarz abdecken entledigt werden müssen.
    Man begeht übrigens die gleiche Ordnungswiedrigkeit, ob man blaues oder gelbes Blinklicht auf den Dach hat - es ist sogar egal, ob es ein- oder ausgeschaltet ist (das gelbe darf bei Privatpersonen nur im Stand blinken...). Erst wenn ein Einsatzhorn hinzukommt, maßt man sich was an, was einem nicht zusteht [​IMG]

    Bleibt also nur die Frage, ob son Teil bauartmäßig beanstandet werden kann. Einerseits ist es sicherlich nicht höher, als ein Dachgepäckträger - andererseits hat das Ding weder ABE, Bauartzulassung o.ä., noch erfüllt es einen zu akzeptierenden Zweck.
     
  5. #5 Dre@mer, 24.06.2005
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    So quasi gar keinen.... s_blaulich

    :sheep1:
     
  6. Ummel

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    Dankedankedanke

    [​IMG]
    Sorry, dass ich mich so lange nicht gemeldet habe.
    Ja das mit den Oldtimern ist ja nun noch etwas klein bisschen was ganz Anderes [​IMG]

    Es handelt sich hier um einen Daimler Baujahr 98 oder so...

    Aber egal.

    Ich habe gestern noch mit einem Kollegen gesprochen, der mir erklärt hat, dass schon der Tatbestand der Amtsanmaßung (§ 132 StGB) erfüllt ist, wenn das Fahrzeug nur annähernd so aussieht, wie ein Polizeifahrzeug.

    ergo: Ich schaue in den Rückspiegel und sehe einen Daimler, der ein "Blaulicht" auf dem Dach hat und mache erst mal Platz, erkenne aber in dem Moment, als der Daimler mich überholt, dass es ein "Joghurtbecher" ist.
    Er hat mich dazu gebracht und mir das Gefühl gegeben, ein Einsatzfahrzeug der Polizei sei hinter mir und ich habe darauf reagiert und eben Platz gemacht.

    Für mich hat er also wie ein Amtsträger gewirkt, obwohl er keiner ist... :lol2:

    Er hat also tatbestandsmäßig die Voraussetzungen für eine Amtsanmaßung nach § 132 StGB erfüllt.
    - Handlung vorgenommen ("Joghurtbecher" draufgebastelt)
    - darf nur von Amtsträgern vorgenommen werden

    Ich glaube, ich habe das Ganze so richtig erklärt und der Kumpel landet doch schneller im strafrechtlichen Bereich als er sich denken kann.

    Und das mit der fehlenden ABE (bzw. E-Nummer) kommt noch oben drauf.

    Das mit der Tatsache, dass das Teil kaum höher als ein Dachgepäckträger ist, stimmt schon, aber für einen Dachgepäckträger gibt es ja auch eine ABE! (Bei mir zumindest)

    Ich möchte mich noch mal für die Antworten bedanken und würde mich trotzdem noch über weitere Hilfestellungen freuen.

    [​IMG]
     
  7. #7 Jimmy82, 28.06.2005
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    Klar sind Oldtimer was anderes als ein Benz von 1998, für beide gilt aber, dass Blaulichter abgedeckt sein müssen [​IMG]
     
  8. TURBO

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    Blaulicht?

    Ich würde es für sinnvoller halten, sich eine Batterie von automatisch
    feuernden Antiradar und Antilaserraketen auf's Dach zu schnallen.

    [​IMG] [​IMG] [​IMG]
     
  9. Ummel

    Ummel Erfahrener Benutzer

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    Grünau das!!! ;-)

    Jau... jetzt gehts los [​IMG]

    Das werd ich meinem Spezialisten mal vorschlagen.
    ...oder besser nicht... ich würde sagen, der macht das sogar... also halte ich lieber meinen Mund.

    [​IMG]

    [​IMG]
     
  10. #10 ZYLORIC, 16.09.2005
    ZYLORIC

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    Dein Spezialist scheint also fest davon überzeugt zu sein, dass sein "Joghurtbecher" legal ist, oder?

    Dann dürfte er ja auch kein Problem damit haben, mal bei der örtlichen Polizeidienststelle vorzufahren und den Jungs sein Milchspeisebehältnis zu zeigen....

    Dann klärt sich recht schnell, wer von Euch Beiden die Wette gewonnen hat.
    Ich setze mal auf Dich!
     
  11. Mr. X

    Mr. X Erfahrener Benutzer

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    Das ist so nicht korrekt.

    Demnach dürften ja auch keine gebrauchten Einsatzfahrzeuge der weissen Mäuse nach Nutzung mit dem hübschen grün-weissen Dekor in Privathände abgegeben werden, weil dann ja quasi immer Verwechselungsgefahr bestünde....


    Davon mal ab ists mir eigentlich völlig einerlei, was sich dieser Gipskopf da aufs Dach gekleistert hat, hauptsache es fällt mir auf der BAB nicht vors Auto... [​IMG]

    Natürlich sollt man den Müll abruppen, weils auf jeden Fall eine Bauartveränderung darstellt...so es denn fest montiert ist?!...dann wäre es natürlich illegal!

    Aber...
    Wenn das Ding allerdings, wie bei Kojak im wirklichen Leben, mit nem Magneten aufm Dach sitzt, und es ursprünglich mal eine Rundumleuchte zur Warnfunktion war, egal ob Blau oder Gelb, wenn jetzt auch in Schwarz, dann kann ihm vorerst keiner was...

    Trotzdem stellt sich mir die Frage nach dem Sinn des Ganzen doch irgendwie....?! [​IMG]
    ...oder lieber besser nich, wer weiss, was ich mir sonst noch blödes an die Karre klebe...*ggggg*
     
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