Bußgeldbescheid nach 6 Jahren

Diskutiere Bußgeldbescheid nach 6 Jahren im Recht und Verkehr Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Ich habe gestern ein Brief erhalten über einen Bußgeldbescheid über 20,00 Euro + 27,50 Euro Mahngebühren/Verzugszinsen. Also 47,50 Euro....

  1. #1 Unregistriert, 24.10.2015
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    Hallo
    Ich habe gestern ein Brief erhalten über einen Bußgeldbescheid über 20,00 Euro + 27,50 Euro Mahngebühren/Verzugszinsen. Also 47,50 Euro.
    Ich soll am 6.8.2009, also vor mehr als 6 Jahren, mit meinem Auto zu schnell gewesen sein. Das Bußgeld lag damals bei 20,00 Euro. Kann sein das ich damals den Bußgeldbescheid gekriegt habe. Weiss ich aber nicht mehr genau.
    Ist dieser Bußgeldbescheid nicht schon längst verjährt???
    Und muss ich da Widerspruch einlegen.
    Vielen Dank für eure Antworten.
     
  2. Tomsen

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    Ich würde erstmal Widerspruch einlegen, ich denke das da eigentlich die Verjährung eingesetzt hat...
     
    Augustmond gefällt das.
  3. Fuhri

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    Hat sich inzwischen nochmal was ergeben? wie bist du vorgegangen?
     
  4. #4 Peujoe27, 22.04.2016
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    Wenn 3 Monate nach der Tat noch kein Bussgeldbescheid bei dir eingegangen war, ist diese in der Tat verjährt.
     
  5. Mulend

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    Das ist definitiv verjährt, würde ich als Laie ebenfalls sagen. Allerdings rate ich dir, das nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Schätzungsweise sind wir alle keine Anwälte (also ich jedenfalls nicht), daher kann ich das zwar zu 99 % sagen, aber eben nicht zu 100 %. Gibt Möglichkeiten, locker ne kostenlose Beratung zu kriegen (schau mal hier), auch wenn man keine Rechtsschutz hat. Gibt recht viele Mittel und Wege, ich würde da auf jeden Fall auf Nummer sicher gehen wollen und das klären ... auch wie das überhaupt kommt, dass man so viele Jahre später noch einen Bescheid darüber kriegt. Finde ich ja generell schon sehr kurios (dass der nicht gefälscht ist, bist du aber sicher, oder?)
     
  6. #6 Autoduftliebe, 10.11.2016
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    Man legt gegen einen Bußgeld zunächst einmal Einspruch ein, keinen Widerspruch. Dieses Klugscheißen musste sein, entschuldigt.
    Aber grundsätzlich ist ein Bußgeldverfahren nach zwei Jahren vollständig verjährt.
    6 Jahre dürften wirklich nicht sein.
     
  7. #7 Peujoe27, 28.12.2016
    Peujoe27

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    Kam jetzt schon was dabei raus?
     
  8. brueba

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  9. #9 Runduarsted77, 26.04.2017
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    Wie lange ist denn die Verjährungsfrist? Ich dachte immer 3 Jahre
     
  10. Majak

    Majak Erfahrener Benutzer

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    3 und in ausnahmefällen 6 Monate, wenn in der Zeit nichts kommt, ist es verjährt.
     
  11. #11 Devonte, 04.05.2017
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    Also nach 6 Jahren ist das definitiv verjährt. Mir ist es allerdings auch schon passiert, dass ich den Bescheid vergessen hatte und dann ein Jahr später wieder einen bekommen und war erst verwundert. Was ist in deinem Falle nun rausgekommen?
     
  12. #12 Fahrlehrer1234, 16.06.2017
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    Verjährt
     
  13. #13 DennisAbt, 27.06.2017
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    das ist eine interessante Sache nach 6 Jahren... wo war das wohl aufgehalten worden?
     
  14. #14 Car-Driver-030, 28.07.2017
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    Ich will jetzt wissen, was dabei rausgekommen ist.
    Ich habe am 29.03.2017 in einer Speerfläche geparkt und gestern hatte ich einen den Bescheid im Breifkasten.
    In einem gelben Umschlag und war erstmal total geschickt. Da die gelben Dinger meist von Gericht direkt kommen.
    Sind ja nun auch mehr als drei Monate her. Daher würde mich das echt interessieren
     
  15. #15 Lukzoires, 14.08.2017
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    Denke da kommt keine Antwort mehr.
     
  16. #16 Augustmond, 15.08.2017
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    Das ist doch nach 3 Jahren verjährt. Ich würde da gar nichts machen und erst mal abwarten.
     
  17. #17 matzias, 14.11.2017
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    Auf alle Fälle Widersprechen und die Antwort abwarten!
     
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