Probleme mit Gebrauchtwagen/Gewährleistung

Diskutiere Probleme mit Gebrauchtwagen/Gewährleistung im Recht und Verkehr Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, Also ich schildere das Problem erstmal. Mein Freund hat sich ungefähr im März bei einem Autohändler einen Seat Ibiza von 1999 gekauft und...

  1. #1 Eliii1990, 24.08.2009
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    Hallo,

    Also ich schildere das Problem erstmal.
    Mein Freund hat sich ungefähr im März bei einem Autohändler einen Seat Ibiza von 1999 gekauft und hat darauf Gewähleistung bekommen. Jetzt nach einem halben Jahr sind einige Mängel an dem Auto aufgetreten:
    Der Motor vom elektrischen Faltdach hakt und es regnet an vielen verschiedenen Stellen rein (es fing damit an, dass wir das Faltdach bei schönem wetter geöffnet hatten und es ging nicht mehr zu...), das rechte Beifahrerfenster hakt ebenfalls und scheint bald kaputtzugehen, der Motor verliert Öl ohne Flecken, der Auspuff war kaputt, ein Bremslicht ging nicht mehr, die Beifahrertür geht schwer zu, die Kofferraumablage fällt beim Öffnen des Kofferraums immer runter (war auch schon immer kaputt)... vielleicht gibt es noch mehr Mängel die mir jetzt nicht einfallen.
    Jedenfalls war er schon mehrmals beim Autohändler, der ihn aber immer wegschickte.
    Vor einer Woche hat er dann aber mit dem Autohändler ausgemacht, dass er das Auto da lässt und die sich das Auto mal angucken. Er ihnen dabei auch Fotos gezeigt, wie nass das Auto bei Regen von innen war.
    Als wir das Auto dann am Samstag (Die hatten das auto von dienstag bis samstag da) abholten war an dem Auto gar nichts gemacht. Ein Mann aus der Werkstatt hat gesagt, dass es nicht reinregnen würde, sie hätten das auto mit wasser bespritzt, an dem Faltdachtmotor fehle ein Zahnrad und mein Freund solle einen neuen Motor kaufen und bei der Beifahrerscheibe meinte er, dass vermutlich bald irgendein "riemen" oder so reisse und das fenster nicht mehr zu geht. Er solle das auch neu kaufen. Dafür solle er allerdings zu Seat gehen, denn der AUtohändler hat eigentlich nur BMW und Audi.
    Ein Motor für das Faltdach kostet 360 Euro und für die Scheibe der Riemen (oder wie das heisst) 80 Euro. Das ist aber viel zu teuer.

    Meine Frage ist, ob der Autohändler wegen der Gewährleistung nicht irgendwas reparieren muss oder so? Klar, der Auspuff ist ein verschleisteil, aber die anderen Mängel doch nicht?
    Man kann doch nicht so ein kaputtes Auto mit Gewährleistung verkaufen.

    Als mein Freund das Auto gekauft hat, war noch alles in ordnung. Außerdem war schönes Wetter, deswegen hat man von dem "reinregnen" nichts gemerkt. Außerdem haben wir, als es so nass war über der Lampe, da wo der Motor vom Faltdach sitzt Handtuchpapier gefunden, was jawohl beweist, dass es schon vorher so war (der Autohändler hat mal gesagt, dass er nichts macht, weil das vorher noch nicht war...).
    Von den ganzen Mängeln am Auto wurde nichts gesagt, das Auto wurde in einem "top"-Zustand verkauft und fällt jetzt auseinander.

    ich danke euch jetzt schon für Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen, Eli
     
  2. #2 fuchs_100, 24.08.2009
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    Ja natürlich ist Gewährleistung drauf. Den Motor, sowie den defekten Fensterheber muss der Verkäufer sowie die Reparatur bezahlen. Sofort das Fahrzeug zu ihm hin und das ganze innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf über die Bühne bringen! Notfalls Anwalt hinzuziehen!
     
  3. #3 GermanTT, 26.08.2009
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    Hallo Elliii1990,
    in deinem Fall ist dies auf jeden Fall in der Gewährleistung!

    Also ich habe ein ähnliches Problem, mein Händler in L*** Automobile in Bad Oeynhausen hat meine Probleme ständig ignoriert, die ich ihm geschildert habe.

    Habe unter anderem auch Probleme mit meinen Fensterhebern und viele viele mehr und mein Wagen wurde vor 9 Monaten gekauft.
    - Lack platz ab
    - Wasserpumpe kaputt
    - Blinker
    - etc. etc. etc.

    Nachdem ich vom Anwalt gehört habe, dass die Probleme alle unter Gewährleistung fallen, habe ich nen Anwalt das Schreiben aufsetzten lassen.
    Tcha, leider hab ich gestern das Antwortschreiben erhalten, dass alles bestritten wird und die Schäden durch mich entstanden sind und nicht vorher schon da waren.

    Nur ihr sollten euch beeilen, denn jetzt hat der Händler noch die Beweispflicht (unter 6 Monaten), meldet die Schäden am besten schriflt. und geht auch nochmal zum Anwalt. Ich persönlich habe leider zu lange gewartet und jetzt darf ich dem Händler nachweisen, dass ich Schrott gekauft habe (und das ist nicht leicht!).

    Und nein, ein Händler darf kein defektes Auto verkaufen, denn dieser kann Gewährleistung nicht ausschließen, aber schau genau in deinem Vertrag rein, dort kann nähmlich drin stehen "Auspuff bald kaputt - muss gewechselt werden" dann darfst du das bezahlen.

    Netten Gru$$
     
  4. #4 Eliii1990, 26.08.2009
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    Vielen Dank =)
    Ich hab das alles meinem Freund gesagt und der will nicht zum Anwalt, weil er sonst unter Umständen noch Gerichtskosten oder so bezahlen muss.
    Ich habe auch gesagt, dass er das jetzt noch schnell in den 6 monaten machen muss.

    Gruss Eli
     
  5. #5 GermanTT, 27.08.2009
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    Das ist ja nicht zwangsweise so.
    Wenn du den Prozess verliehren solltest müssten die Kosten übernommen werden, wobei ein Brief vom Anwalt schon meistens einen solchen Gerichtstermin vermeiden kann.

    Aber genau aus diesem Grund, haben Händler auch weniger Angst zu sagen... "Nein" ich hab damit nichts zu tun.

    An deiner Stelle würd ich mich bei dem Händler melden und sobald das Signal kommt, dass er die Kosten nicht übernehmen sollte, dann geh zum Anwalt!

    Aber beeilung!

    Netten Gru$$
     
Thema: Probleme mit Gebrauchtwagen/Gewährleistung
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