Wie lange darf man Tüv überziehen?

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  1. #1 Heuchler, 13.06.2012
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    Wie lange kann und darf man denn den Tüv Termin überziehen? Ich muss geschäftlich ins Ausland und mein Auto müsste in dieser Zeit zum Tüv. Soll heissen, ich werde leider mind. 6 Wochen überziehen müssen. Gibt es da vom Tüv dann auch noch eine Strafzahlung oder darf der Tüv sowas gar nicht aussprechen?
     
  2. #2 fuchs_100, 13.06.2012
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    fuchs_100 Erfahrener Benutzer
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    Also rein gesetzlich darfst du garnicht überziehen. Die Überwachungsorganisationen wie TÜV oder Dekra verhängen aber keine Strafe. Du wirst halt lediglich wieder zurückdatiert und erhältst daher keinen Vorteil durch die Überziehung.
    Die Polizei könnte hier eine Strafe festlegen, wird aber meist von denen eher problemlos behandelt bzw. erst bei recht krassem Überziehen. Wesentlich kritischer sind hier die Verkehrsüberwacher.
    Bei einem Unfall mit abgelaufener HU und zusätzlich erheblichen Mängeln, die auch noch wesentlich zum Unfall beigetragen haben, wirds natürlich ebenso problematisch seitens der Versicherung.

    Wie wäre es, wenn du ihn einfach vor deinem Auslandsaufenthalt vorfährst? Dann wärst du immer auf der sicheren Seite. Auf einem öffentlichen Parkplatz würde ich ihn zumindest so nicht stehen lassen.
     
  3. $tef@n

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    am 1 april bekommst tüv wann du gehst es wird nicht mehr zurück addiert.
    und ab 1.1 juli kostet es dann 20% mehr wenn du 2 monate überziehst.
     
  4. #4 fuchs_100, 13.06.2012
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    @Stefan:
    Woher hast du die Infos? Mein letzter Stand war, dass das neue Paket bezüglich dieser Änderungen noch nicht umgesetzt wurde.
     
  5. $tef@n

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    Also bei uns in Baden Württemberg bzw Landkreis Ravensburg ist es so. Sehe jeden Tag den netten Dekra Mensch
     
  6. #6 fuchs_100, 13.06.2012
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    Frag ihn mal nochmal, denn mein aktueller Stand (Bayern - sollte aber wohl keinen Unterschied machen) ist, dass es logischerweise zwar geplant ist und eine Einführung zum 1. April oder so geplant war, das jedoch dann nicht möglich war, da die Änderungen (Änderungspaket - 47. Änderungsverordnung) nicht alle so akzeptiert wurden. Jetzt wurde es halt verschoben und vor Juli wäre da wohl auch nichts dahingehend zu erwarten. Ich werd aber jetzt auch nochmal speziell nachfragen, wie der aktuelle Stand ist.
     
  7. $tef@n

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    Ich slebr hatte nen Traktor und der war im März fällig gewesen. ich bin letzte woche zum tüv und habe jetzt genau 2 jahre wieder bekommen.
     
  8. #8 fuchs_100, 13.06.2012
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    Und ich hab mittlerweile rausgefunden, dass es bei uns normal ab 01.07. gültig sein soll. Also jetzt gerade aktuell herrscht noch der ursprüngliche alte Zustand.
     
  9. #9 Heuchler, 14.06.2012
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    Wann wurde das denn geändert? Ich komm leider vorher nicht mehr da vorbei, da ich morgen fliege. Hab vorhin angerufen aber ohne Termin machen die nix und so kurzfristig vergeben die keine Termine.
     
  10. #10 fuchs_100, 14.06.2012
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    Also bei uns wird es erst Anfang Juli geändert. Bekannt war es eigentlich schon seit Anfang des Jahres oder gar eher, da es ja ursprünglich im April eingeführt werden sollte.

    Wenn du es vorher sowieso nicht mehr schaffst, ist es ja auch nicht mehr änderbar.
     
  11. #11 Heuchler, 14.06.2012
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    Heuchler Gast

    Dann werde ich wohl in den sauren Apfel beissen müssen... schade.
     
  12. #12 Garretlader, 13.07.2012
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    Kenn das auch so. Wenn man zum TüV geht, egal ob Überzogen oder nicht, 2 Jahre gibt es ab Prüfung.
    Die strafen halten sich völlig in Grenzen. Bis ein halbes Jahr ist man mit Geldstrafe dabei ab 3/4 glaube ich gibt es dann einen Punkt oben drauf.
     
  13. #13 fuchs_100, 13.07.2012
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    Jetzt ist ja schon Juli und jetzt sieht es auch anders aus. Bei Überziehen um mehr als 2 Monate gibts bei der HU eine erhöhte Prüfgebühr und eine "intensivere" Prüfung - ohne Zurückdatierung.
     
  14. #14 Marc666, 06.09.2012
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    Gut zu wissen, dass sich da was geändert hat! Bin mit meinem Auto auch gern mal ein paar Wochen später erst hingefahren, einfach weil es zeitlich besser gepasst hat oder ich erst dann bei der Werkstatt meines Vertauens in der Nähe war. Da muss ich in Zukunft jetzt wohl noch mehr aufpassen. Und dann am besten nicht noch zu so einem Prüfer hier gehen: Betrug mit TÜV-Plaketten: Autofahrer müssen nachzahlen
     
  15. Stogma

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    Aber eine noch genauere Prüfung? Da finden die ja immer was. Dann doch lieber pünktlich hingehen.
     
  16. #16 fuchs_100, 06.09.2012
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    Eine noch genauere Prüfung gibts in der Realität eigentlich nicht. Das ist nur eine schöne Umschreibung des "Strafbetrages", den man zahlen muss, wenn man zu lange überzieht.

    Aber auch bei der Mängeleinstufung gab es bsp. Änderungen, sodass es jetzt für eigentlich alle Organisationen eine verbesserte, detailiertere Mängeldatenbank gibt und das System gibt dann gleich vor, ob HU bestanden oder nicht.
    Es gibt daher mittlerweile fast keine leichten Mängel mehr. Ein Mangel bedeutet dann eigentlich fast immer gleich: Nicht bestanden.
     
  17. #17 Filewalker, 06.09.2012
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    also keine zurücldatierung und nach überschreiten des HU termins 20% der HU- Gebür zusätzlich als strafe, mit der begründng Mehraufwand beim Prüfen -.-"
     
  18. #18 fuchs_100, 07.09.2012
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    Bei Überziehen um mehr als 2 Monate. 1-2 Monate machen noch nichts. Ob es wirklich 20% sind, weiß ich jetzt garnicht, müsste ich mal ausrechnen.
     
  19. Stogma

    Stogma Gast

    Ach herrje, dann kann ich mich nächste Woche wohl warm anziehen beim Tüv... Aber warum sind durchgerostete Schweller eigentlich so ein grosses Problem? Versteh das nicht. Schweller ist doch kein tragendes Teil.
     
  20. #20 Filewalker, 09.09.2012
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    ja stimmt 2 monate, und es sind wirklich exakt 20%, hab mir die prüfgebürentabelle mal aufm laptop vom tüv reingezogen
     
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