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Thema: Schadenregulierung nach Einbruch mit Diebstahl

  1. #1

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    1

    Schadenregulierung nach Einbruch mit Diebstahl

    Hallo Liebe BMW e39 Freunde,

    ich brauche eure mithilfe zum o.g. Thema. Im letzten Monat hat man meinen e39 525i aus Bj. 2002 aufgebrochen und das komplette Hifi System sowie diverse Leisten und das Klimasteuerungsgerät entwendet. Man hat die dreiecksscheibe hinten rechts herausgeschlagen und am Kofferraumschloss ist eine leichte Beschädigung zu erkennen. Das Hecklappenschloss ist aber noch mittels Schlüssel schliessbar.

    Der Gutachter von meiner Versicherung schilderte bei der Begutachtung des Schadens, das bei diesem Fahrzeug Typ nicht möglich sei durch Betätigung der Innenverriegelung bzw. der Griffhandhabe die Türen zu öffnen. Die Zentralverriegelung ist bei diesem Fahrzeug so gefertigt, dass sich das Fahrzeug von Innen nicht mehr öffnen lässt, wenn es über die ZV bzw. Fernbedienung ordnungsgemäss verschlossen wurde.

    Die Versicherung verweigert nun die Schadensregulierung obwohl ich eine VK mit TK abgeschlossen habe und bereits seit 2006 zwei Fahrzeug schadensfrei versichert habe.

    Meine Nachfrage bei BMW ergab die Vermutung dass die Heckklappe geöffnet wurde und durch den Zugang zur Batterie die ZV aufgeschlossen wurde. Die Frage hierbei ist aber warum wohl die dreiecksscheibe herausgeschlagen wurde.

    Es wäre sehr nett, wenn jemand helfen würde den Einbruch nachzuvollziehen sowie Tipps zum Vorgehen gegen die Versicherung geben könnte.

    Vielen dank für eure Mithilfe!

  2. #2
    Super-Moderator Avatar von fuchs_100
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    AW: Schadenregulierung nach Einbruch mit Diebstahl

    Kommt man durch die Scheibe in den Innenraum/Kofferraum? Also passt da einer durch? Wenn ich im Kofferraum bin, dann kann ich auch den Kofferraum mechanisch problemlos öffnen. Außerdem kann ich immer durch überbrücken oder ansteuern diverser Steuerleitungen die Zentralverriegelung ansteuern, wenn ich im Innenraum bin. Die/der Täter hatte es ja offensichtlich genau auf den Fahrzeugtyp abgesehen. Außerdem gibt es mittlerweile Öffnungswerkzeuge, die auch über den Schließzylinder ein schadfreies Öffnen zulassen, also ohne Einbruchsspuren, bei dir waren ja sogar welche feststellbar! Ist eine rechte Sauerei, dass sie nicht zahlen, aber so ist das eben allgemein mit Versicherungen. Mit Gegengutachten und in Verbindung mit Anwalt vorgehen ist meine Empfehlung.

    Die Versicherung will jetzt natürlich darauf hinaus, dass du den Einbruch vorgetäuscht hast und es selbst warst.

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