Tönen der Frontscheiben

Diskutiere Tönen der Frontscheiben im Karosserie Forum im Bereich Allgemeines; Tönen der Frontscheiben Hab vor meine Scheiben vorne zu spiegeln! Heck und die hinteren Seitenscheiben dürfen ja total abgedunkelt sein, sprich...

  1. Rotto

    Rotto Benutzer

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    Tönen der Frontscheiben

    Hab vor meine Scheiben vorne zu spiegeln! Heck und die hinteren Seitenscheiben dürfen ja total abgedunkelt sein, sprich Lichtdurchlässigkeit von 0%!

    Wieviel % dürfen die Frontscheibe, und die vorderen Seitenscheiben haben?
     
  2. Mr. X

    Mr. X Erfahrener Benutzer

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    Ich kann dazu jetzt zwar keine Prozentangaben machen, aber soweit mir bekannt, dürfen Frontseiten- und Frontscheibe berhaupt nicht getönt werden.
     
  3. Julian

    Julian Erfahrener Benutzer

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    Normal sind 30% erlaubt. Aber das ist mit der meist serienmäßigen Tönung schon erreicht.
     
  4. #4 glasneumanjn, 05.01.2011
    glasneumanjn

    glasneumanjn Benutzer

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    das stimmt leider nicht,
    es sind 8 prozent erlaubt aber die hat die frontscheibe schon also leider darf man die scheibe nicht töhnen.
    sollte man es doch machen kostet alles zusammen 700euro und 6 punkte in flensburg,
    fals man erwischt wird!
     
  5. #5 Audi100, 06.01.2011
    Audi100

    Audi100 Erfahrener Benutzer

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    Falsch es gibt neue Folien welche man an den Vorderen seitenscheiben und an der Frontscheibe verwenden darf! Welche % zahl sie genau hat weiß ich jetzt nicht und (% lichtdurchlässigkeit? Bisschen sehr wenig oder? OO Also ich würde mich sonst an deiner stelle beim TÜV oder Dekra informieren die können es dir genau sagen! Ansonsten einfach im internet versuchen! ;-)

    Frontscheiben tönen

    Das Thema ?Tönen der Frontscheibe und der vorderen Seitenscheiben? wird oft nachgefragt und diskutiert.
    Grundsätzlich gilt, dass diese Scheiben eine Tönung haben dürfen. Aber nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Das heißt, die Frontscheibe darf maximal bis zu 25% und die vorderen Seitenscheiben bis maximal 30% getönt sein.



    Da die Scheiben werksseitig schon bis zu 20% eingefärbt sind, ist eine nachträgliche Tönung mit Folie immer eine Überschreitung der zulässigen Tönungswerte. Folgendes sagt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dazu:

    Folien, die an Scheiben von Kraftfahrzeugen angebracht werden sollen, sind nach ? 22a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bauartgenehmigungspflichtig. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Das KBA hat im Rahmen seiner Zuständigkeiten eine Reihe von Allgemeinen Bauartgenehmigungen (ABG) für Folien erteilt.



    In keinem Fall wurden eingefärbte Folien für die Verwendung an solchen Scheiben genehmigt, die für die Durchsicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind. Vordere Seitenscheiben sind für die Durchsicht von Bedeutung. Ob Zulassungsbehörden Bauartgenehmigungen im Einzelfall für die Verwendung an vorderen Seitenscheiben erteilt haben, ist dem KBA nicht bekannt.
    Jegliche nachträgliche Veränderung ( egal ob Folie, fluten oder anderes)der vorderen Scheiben ( Front- wie auch Seitenscheiben ) ohne ABG führt


    1. zum erlöschen des Versicherungsschutzes
    2. zum führen eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis und zur Stilllegung
    3. bei erkennen solch einer Eintragung, zur Streichung dieser und zur amtlichen Prüfung des Fahrzeugs

    Ausnahmen sind Splitterschutzfolien, die aber auch eine ABG vorweisen und nur auf original ungetönte Scheiben aufgebracht werden dürfen. Da Zulassungsbehörden auch separate Zulassungen erteilen können, ist es ratsam, bei seiner zuständigen Behörde direkt anzufragen, was erlaubt ist und was nicht.

    hab dir da ma was rausgesucht ;-)


    Sonst bitte ma hier klicken ;-)
     
  6. Ebby

    Ebby Benutzer

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    Leider nicht erlaubt, dennoch habe gerade einen A6 gekauft der die Seitenscheiben vorne auch abgedunkelt hat. Ja ich wusste es ist nicht erlaubt, aber sieht echt gut aus oder ??
    Gruß Ebby
     

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  7. #7 fuchs_100, 16.10.2012
    fuchs_100

    fuchs_100 Erfahrener Benutzer
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    Wenns erlaubt wäre, hätte ich es schon.
    In anderen Ländern hingegen ist es erlaubt.
     
  8. #8 brummbär, 25.01.2013
    brummbär

    brummbär Benutzer

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    Sieht wirklich gut aus. Aber ist ja leider nicht erlaubt. Schade ist das schon.
     
  9. #9 bikemeNOT, 25.05.2016
    bikemeNOT

    bikemeNOT Erfahrener Benutzer

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  10. rowan

    rowan Gesperrt

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    Schönen guten Tag!

    Vielleicht solltest du uns mal sagen, welches Auto und Modell du überhaupt besitzt. Denn nicht jede Tuning-Firma hat die entsprechenden Tuning-Möglichkeiten für alle Marken.

    Schau doch vielleicht mal bei https://www.pp-performance.de/tuning vorbei, eventuell ist da ja zufällig auch etwas passendes für dein Modell dabei.

    Allerdings weiß ich nicht, wie das rechtlich aussieht. Da solltest du dich vielleicht lieber im Vorfeld informieren.
     
  11. #11 garfold, 03.08.2017
    garfold

    garfold Benutzer

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    hm würde grunsätzlich davon abraten. kann ohne abklärung in die hose gehen. punkte garantiert, besonders bei diesem etwas skurrilen punktesystem
     
  12. #12 textoragathe, 01.12.2017
    textoragathe

    textoragathe Erfahrener Benutzer

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    Sind es wirklich die 30 Prozent? Ich dachte das wurde abgeändert auf 20%.. kann mich erinnern das irgendwo gelesen zu haben.. bin mir allerdings nicht ganz sicher
     
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